30.05.2017

Future Camp: Accenture eröffnet Innovationszentrum in Wien

Das Technologie- und Consulting-Unternehmen Accenture baut in der ehemaligen Börse eine "Werkstatt für digitale Innovation und Inspiration“ auf. Mit Design Thinking und Rapid Prototyping sollen disruptive Konzepte schnell zur Marktreife gebracht werden.
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(c) Accenture/Krewenka: In der alten Wiener Börse (Ansicht Innenhof) werden im Future Camp neue Technologien entstehen.
(c) Accenture: Michael Zettel

„Wir bringen das Silicon Valley nach Wien und setzen digitale Innovation gemeinsam mit unseren Kunden und Startups um“, sagt Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture Österreich. Genau so einen Raum will das weltweit tätige Consulting- und Technologieunternehmen nun in Wien anbieten. Mit dem Future Camp, das am 31. Mai im ehemaligen Börse-Gebäude an der Wiener Ringstraße eröffnet, verfolgt Accenture ein klares Ziel: Kunden und Partnern des Unternehmens sollen Expertise und Werkzeuge geboten werden, neue Ideen zu entwickeln und unmittelbar zu testen. Mit einem Open Innovation-Ansatz soll ein intensiver Austausch von etablierten Unternehmen mit Startups und Accenture-Experten zum Erfolg führen.

+++ Design Thinking: Besser mit der Ungewissheit umgehen +++

In wenigen Stunden zum Prototypen

Konkret sollen mit Design Thinking und Rapid Prototyping disruptive Innovationen schnell zur Marktreife gebracht werden. Innovationsabteilungen etablierter Unternehmen und Startups können sich im Future Camp im Rahmen von Workshops auf ein Team von Experten stützen. „Vormittag Workshop, Nachmittag Werkstatt, und am Abend ist der Prototyp fertig. Nach dem Motto ‚Show – don’t tell’, entwickeln wir in Stunden und Tagen statt in Wochen und Monaten“, erläutert der Accenture-Österreich-Chef.” Neue digitale Anwendungen wie Virtual Reality oder Artificial Intelligence werden so erlebbar. Diese neuen Technologien unterstützen im Kreativprozess und beim Prototyping. In der technischen Umsetzung kommen Cloud-Technologien und Plattformen, Rapid Application-Development-Methoden, intelligente Automatisierung, Software-Frameworks und Plug-and-Play sowie auf Microservices basierende Architekturen zum Einsatz.

(c) Accenture: Die neuesten Technologien dienen im Future Camp als Werkzeug und Inspiration.

“thinking out of the box” nicht nur als leere Phrase

Im Future Camp entstehen nicht nur neue Ideen und Konzepte, sondern dank Rapid Prototyping können digitale Prototypen binnen kürzester Zeit Vorort entwickelt werden. „Wir haben die Möglichkeit, global Ideen zu sammeln, und diese lokal rasch umzusetzen. Das machen wir in einem Netzwerk mit Kunden, Startups und unseren weltweiten Technology Labs,“ so Michael Zettel. Als Devise gilt dabei “thinking out of the box”. Und bei Accenture legt man Wert darauf, dass man diesen Spruch nicht nur als leere Phrase nutzt. „Mit dem Future Camp machen wir unsere Kunden zu digitalen Champions, leben Innovation vor und schaffen gleichzeitig unmittelbar über 300 hochqualifizierte Arbeitsplätze in den nächsten zwei Jahren in Österreich“, so Zettel abschließend.

“Im digitalen Zeitalter gibt es nicht den einen Weg, wie Dinge funktionieren”

Beschleunigung verlangt mehr Risikobereitschaft

So ist es auch zu verstehen, wenn Mike Sutcliff, Group Chief Executive von Accenture Digital sagt: “Im digitalen Zeitalter gibt es nicht den einen Weg, wie Dinge funktionieren”. Dass man sich in Konzernen so oft auf einen Lösungsweg versteife, sei eines der großen Hindernisse im Innovationsprozess. Um disruptiv agieren zu können, brauche es eine risikofreundliche Unternehmenskultur. Denn Vorgänge, die früher Tage oder Wochen dauerten, passierten heute oft innerhalb von Minuten. “Wenig überraschend ändert diese Entwicklung im IT-Bereich alles”, sagt Sutcliff. Doch die Herausforderungen gingen eben noch weit über die rein technologische Komponente hinaus.

(c) Accenture/Krewenka: Ein Blick ins Innere des Future Camps.

+++ In der Digitalisierung gilt: Mut zum Ausprobieren +++

Ohne Open Innovation geht es nicht mehr

Daher sei das zentrale Thema Open Innovation, also eine Philosophie, die sowohl interne als auch externe Impulse als Wege zum Erfolg am Markt einbezieht. “In einer Welt, in der Wissen so weitläufig verteilt ist, können es sich Unternehmen nicht mehr leisten, sich nur auf die eigene Innovationsabteilung zu verlassen”, sagt Sutcliff.  Accenture wolle seine Kunden bei diesem Prozess unterstützen und durch extrem schnelle Umsetzung der Geschwindigkeit des Markts im digitalen Zeitalter gerecht werden. Davon sollen sowohl die Unternehmen als auch die beteiligten Startups wirtschaftlich profitieren.

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Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung
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Bitcoin hat kürzlich die magische Marke von 100.000 US-Dollar überschritten (brutkasten berichtete) und sorgt weltweit für Schlagzeilen. Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum erreicht nicht nur private Anleger:innen, sondern rückt auch immer stärker in den Fokus von Unternehmen. Dies wirft insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder FlexCos wichtige bilanzielle und steuerliche Fragen auf. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerexpertin und Geschäftsführerin von crypto-tax.at, CEO des spezialisierten Krypto-Accounting- und Forensik-Dienstleisters questr.io sowie Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria (DAAA), klärt auf, worauf Geschäftsführer:innen achten müssen.


Gewinnermittlung 

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Das österreichische Unternehmensrecht legt dabei besonderen Wert auf den Gläubigerschutz, was eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände erfordert. Verluste sind sofort, Gewinne erst bei tatsächlicher Realisierung auszuweisen. Im Steuerrecht hingegen wird tendenziell eine höhere Bemessungsgrundlage angestrebt, wodurch beispielsweise Wertminderungen oder Abschreibungen restriktiver gehandhabt werden.

Erwerb von Kryptowährungen und deren Zuordnung

Beim Erwerb von Kryptowährungen werden die Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Ob Kryptowährungen als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanziert werden, hängt von ihrer Verwendung ab:

  • Anlagevermögen: Werden Kryptowährungen langfristig gehalten (z. B. als strategische Reserve), zählen sie zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Ein eigener Posten „Kryptowährungen“ in der Bilanz schafft hier Transparenz.
  • Umlaufvermögen: Für kurzfristige, spekulative Handelsaktivitäten werden Kryptowährungen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ erfasst. Wichtig: Kryptowährungen gelten nicht als liquide Mittel, da sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Die Klassifizierung ist entscheidend, da sie Auswirkung auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hat.

Tauschvorgänge: Unterschiede zwischen Bilanz und Steuer

Ein häufiges Missverständnis bei Unternehmern besteht in der Behandlung von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Hier gehen Unternehmens- und Steuerrecht in Österreich unterschiedliche Wege:

  • Unternehmensrecht: Jeder Tausch gilt als Veräußerung und muss sofort gewinn- oder verlustwirksam erfasst werden. Der Marktwert der hingegebenen und erhaltenen Kryptowährung dient dabei als Berechnungsgrundlage.
  • Steuerrecht: Der Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander ist nicht steuerbar. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung werden auf die neu erhaltene Kryptowährung übertragen. Erst bei einem Verkauf in Fiatgeld wird der Gewinn oder Verlust steuerlich relevant.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen tauscht Bitcoin im Wert von 10.000 Euro gegen Ether. Unternehmensrechtlich wird dieser Tausch als Veräußerung betrachtet, und ein etwaiger Gewinn oder Verlust aus dem Bitcoin wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Steuerrechtlich bleibt der Tausch hingegen ohne unmittelbare steuerliche Konsequenzen. Erst bei einem späteren Verkauf der erhaltenen Ether-Bestände gegen Euro wird ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust realisiert.

Staking-Erträge: Bilanzieren und versteuern

Für Unternehmen, die Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen erzielen, gelten ebenfalls unterschiedliche Regeln:

  • Unternehmensrecht: Erträge aus Staking werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, unabhängig davon, ob die Kryptowährung später gegen gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wird. 
  • Steuerrecht: Erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Tausch in andere Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen werden die Erträge steuerpflichtig. 

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält durch das Staking von Ether wöchentliche Rewards in Höhe von 1.000 Euro. Diese Rewards werden unternehmensrechtlich sofort als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Steuerlich entsteht die Steuerpflicht jedoch erst, wenn diese Rewards beispielsweise in Euro umgetauscht oder für den Kauf von anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen verwendet werden.

Überleitungsrechnung: Die Brücke zwischen zwei Welten

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in Unternehmens- und Steuerrecht sind Überleitungsrechnungen vom Unternehmensrecht auf das Steuerrecht („Mehr-Weniger-Rechnung“) notwendig. Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Gewinn wird durch Zu- und Abschläge auf das steuerliche Ergebnis übergeleitet. Das Problem: Am Markt fehlen derzeit noch die Softwarelösungen, die diese Abweichungen automatisch berücksichtigen. Besonders bei einer großen Anzahl an Transaktionen steigt daher der manuelle Aufwand – und mit ihm die Fehleranfälligkeit. Bis solche spezialisierten Tools verfügbar sind, bleibt die Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater:innen ein entscheidender Erfolgsfaktor, um die Abweichungen korrekt und effizient abzubilden.

Risiken vermeiden

Die Einbindung von Kryptowährungen bietet vielfältige Chancen – birgt jedoch ebenso rechtliche und steuerliche Herausforderungen, die mit sorgfältiger Planung gemeistert werden können. Die Integration von Kryptowährungen in das Portfolio einer GmbH oder FlexCo verlangt daher ein hohes Maß an Sorgfalt bei der bilanzrechtlichen und steuerlichen Behandlung. Um die Potenziale digitaler Assets optimal zu nutzen und gleichzeitig Risiken – insbesondere bei Betriebsprüfungen – zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberater:innen unverzichtbar. Mit fundierter Beratung lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und individuelle Strategien entwickeln, die eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleisten.


Disclaimer: Dieser Gastbeitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Crypto-tax bzw. Enzinger Steuerberatung GmbH übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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