30.05.2017

Future Camp: Accenture eröffnet Innovationszentrum in Wien

Das Technologie- und Consulting-Unternehmen Accenture baut in der ehemaligen Börse eine "Werkstatt für digitale Innovation und Inspiration“ auf. Mit Design Thinking und Rapid Prototyping sollen disruptive Konzepte schnell zur Marktreife gebracht werden.
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(c) Accenture/Krewenka: In der alten Wiener Börse (Ansicht Innenhof) werden im Future Camp neue Technologien entstehen.
(c) Accenture: Michael Zettel

„Wir bringen das Silicon Valley nach Wien und setzen digitale Innovation gemeinsam mit unseren Kunden und Startups um“, sagt Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture Österreich. Genau so einen Raum will das weltweit tätige Consulting- und Technologieunternehmen nun in Wien anbieten. Mit dem Future Camp, das am 31. Mai im ehemaligen Börse-Gebäude an der Wiener Ringstraße eröffnet, verfolgt Accenture ein klares Ziel: Kunden und Partnern des Unternehmens sollen Expertise und Werkzeuge geboten werden, neue Ideen zu entwickeln und unmittelbar zu testen. Mit einem Open Innovation-Ansatz soll ein intensiver Austausch von etablierten Unternehmen mit Startups und Accenture-Experten zum Erfolg führen.

+++ Design Thinking: Besser mit der Ungewissheit umgehen +++

In wenigen Stunden zum Prototypen

Konkret sollen mit Design Thinking und Rapid Prototyping disruptive Innovationen schnell zur Marktreife gebracht werden. Innovationsabteilungen etablierter Unternehmen und Startups können sich im Future Camp im Rahmen von Workshops auf ein Team von Experten stützen. „Vormittag Workshop, Nachmittag Werkstatt, und am Abend ist der Prototyp fertig. Nach dem Motto ‚Show – don’t tell’, entwickeln wir in Stunden und Tagen statt in Wochen und Monaten“, erläutert der Accenture-Österreich-Chef.“ Neue digitale Anwendungen wie Virtual Reality oder Artificial Intelligence werden so erlebbar. Diese neuen Technologien unterstützen im Kreativprozess und beim Prototyping. In der technischen Umsetzung kommen Cloud-Technologien und Plattformen, Rapid Application-Development-Methoden, intelligente Automatisierung, Software-Frameworks und Plug-and-Play sowie auf Microservices basierende Architekturen zum Einsatz.

(c) Accenture: Die neuesten Technologien dienen im Future Camp als Werkzeug und Inspiration.

„thinking out of the box“ nicht nur als leere Phrase

Im Future Camp entstehen nicht nur neue Ideen und Konzepte, sondern dank Rapid Prototyping können digitale Prototypen binnen kürzester Zeit Vorort entwickelt werden. „Wir haben die Möglichkeit, global Ideen zu sammeln, und diese lokal rasch umzusetzen. Das machen wir in einem Netzwerk mit Kunden, Startups und unseren weltweiten Technology Labs,“ so Michael Zettel. Als Devise gilt dabei “thinking out of the box”. Und bei Accenture legt man Wert darauf, dass man diesen Spruch nicht nur als leere Phrase nutzt. „Mit dem Future Camp machen wir unsere Kunden zu digitalen Champions, leben Innovation vor und schaffen gleichzeitig unmittelbar über 300 hochqualifizierte Arbeitsplätze in den nächsten zwei Jahren in Österreich“, so Zettel abschließend.

„Im digitalen Zeitalter gibt es nicht den einen Weg, wie Dinge funktionieren“

Beschleunigung verlangt mehr Risikobereitschaft

So ist es auch zu verstehen, wenn Mike Sutcliff, Group Chief Executive von Accenture Digital sagt: „Im digitalen Zeitalter gibt es nicht den einen Weg, wie Dinge funktionieren“. Dass man sich in Konzernen so oft auf einen Lösungsweg versteife, sei eines der großen Hindernisse im Innovationsprozess. Um disruptiv agieren zu können, brauche es eine risikofreundliche Unternehmenskultur. Denn Vorgänge, die früher Tage oder Wochen dauerten, passierten heute oft innerhalb von Minuten. „Wenig überraschend ändert diese Entwicklung im IT-Bereich alles“, sagt Sutcliff. Doch die Herausforderungen gingen eben noch weit über die rein technologische Komponente hinaus.

(c) Accenture/Krewenka: Ein Blick ins Innere des Future Camps.

+++ In der Digitalisierung gilt: Mut zum Ausprobieren +++

Ohne Open Innovation geht es nicht mehr

Daher sei das zentrale Thema Open Innovation, also eine Philosophie, die sowohl interne als auch externe Impulse als Wege zum Erfolg am Markt einbezieht. „In einer Welt, in der Wissen so weitläufig verteilt ist, können es sich Unternehmen nicht mehr leisten, sich nur auf die eigene Innovationsabteilung zu verlassen“, sagt Sutcliff.  Accenture wolle seine Kunden bei diesem Prozess unterstützen und durch extrem schnelle Umsetzung der Geschwindigkeit des Markts im digitalen Zeitalter gerecht werden. Davon sollen sowohl die Unternehmen als auch die beteiligten Startups wirtschaftlich profitieren.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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