25.03.2022

Für und Wider: Was passiert, wenn wir russisches Gas in Bitcoin bezahlen?

Ob Europa die Gaslieferungen in Bitcoin bezahlen könnte, ist eine spannende Frage mit vielen Aspekten. Der brutkasten hat das Thema gemeinsam mit Experten analysiert.
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Bitcoin, Dollar
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Mit der Ankündigung, für Gaslieferungen nur noch Rubel zu akzeptieren, hat der russische Präsident Wladimir Putin die EU in Bedrängnis gebracht. Noch ist unklar, ob der Ankündigung tatsächlich Taten folgen und wie EU-Länder damit umgehen. Rund 40 Prozent des Gasbedarfs deckt Europa derzeit über Russland. Die 200 bis 800 Millionen Euro pro Tag dafür werden zu 60 Prozent in Euro und 40 Prozent in Dollar bezahlt – diese beiden Währungen sind vertraglich festgelegt, worauf sich die EU derzeit beruft.

Nun ließ Pavel Zavalny, Vorsitzender des Energie-Ausschusses der Staatsduma, im russischen Staats-TV aufhorchen. Er halte auch Zahlungen in Gold oder Bitcoin für möglich, sagte er und gießt damit auch Wasser auf die Mühlen jener Stimmen, die der Meinung sind, Russland könne Sanktionen mit Kryptowährungen umgehen. Doch ist es realistisch, dass Europa Gaslieferungen in Bitcoin bezahlt, wenn Rubel keine Option ist, um die russische Währung nicht auf diesem Umweg doch wieder zu stützen? Der brutkasten hat bei Robert „Crypto Robby“ Schwertner und Matthias Reder von Coinfinity nachgefragt.

Mittelverwendung könnte Gaseinkäufern zum Verhängnis werden

Zunächst ist Bitcoin nicht gerade ein stabiles Zahlungsmittel. Schwertner: „Mit Bitcoin als Zahlungsmittel würden sich westliche Staaten auch ein Währungsrisiko aufbürden: Bitcoin schwankte in diesem Jahr um bis zu 35 %. Im Vergleich dazu hat der Dollar gegenüber dem Euro nur wenige Prozentpunkte an Wert verloren“. Das Problem dieser Schwankungen bei einem Handel zwischen Käufer und Verkäufer könnte durch einen Währungshedge bei einem Dienstleister ausgeglichen werden, meint Matthias Reder. Probleme könnte es aber bereits geben, wenn ein Großeinkäufer in Europa Euro in Bitcoin tauschen will, um damit russisches Gas zu kaufen. Transaktionen für Zahlungen an russische Unternehmen, bei denen potenziell Menschen involviert sind, die auf Sanktionslisten der EU stehen, würden von solchen Dienstleistern derzeit wohl abgelehnt werden müssen, gibt der Experte zu bedenken. Die Mittelverwendung müsse schon beim Tausch solcher Summen in Bitcoin angegeben werden.

Transaktionsvolumen könnte Bitcoin-Kurs treiben

Bitcoin hat derzeit eine Marktkapitalisierung von rund 850 Milliarden Dollar. Der Markt wäre also aus Sicht Reders liquide genug, um tägliche Transaktionen von umgerechnet bis zu 800 Millionen Euro zu ermöglichen. „Euro spielt derzeit im täglichen Tradingvolumen bei Bitcoin allerdings kaum eine Rolle“, so Reder. Gäbe es plötzlich eine Nachfrage nach Bitcoin in Euro in dieser Größenordnung hätte das sicher massive Auswirkungen auf den Kurs, auf den viele Trader spekulieren würden.

Bitcoin-Verbote verhindern Handel mit einigen Ländern

Einen weiteren Haken sieht Schwertner in der Regulierung von Kryptowährungen in einigen Ländern, darunter auch Russland selbst. Russland würde bei Zahlungen in Bitcoin außerdem die von Putin als „freundliche“ Staaten klassifizierten Länder ausschließen. „Ohnehin ist es undenkbar Bitcoin gegenüber ‚freundlich gesinnten‘ Staaten wie China und der Türkei einzusetzen. In China sind sowohl Bitcoin-Mining als auch Kryptowährungen als Zahlungsmittel komplett verboten, auch in der Türkei ist der Handel mit Kryptogeld stark eingeschränkt“, erklärt Schwertner. Auch für Russland selbst würde der Zug einer Kehrtwende gleichkommen: „Noch Anfang des Jahres wurden Pläne der russischen Zentralbank bekannt, die Verwendung und Erzeugung von Kryptowährungen zu verbieten wollte“, so Schwertner.

Was macht Russland mit so viel Bitcoin?

Sollte die EU das (nicht ganz ernst gemeinte) Angebot Russlands annehmen, und Gaslieferungen in Bitcoin bezahlen, stellt sich aus Sicht Reders noch immer die Frage, was Russland mit diesen Summen in Bitcoin macht. Für die Kriegsfinanzierung müssten die Gasmillionen in Rubel umgetauscht werden, was schwierig werden könnte. „Der Handel von Bitcoin in Rubel ist ein sehr kleiner Markt“, sagt Reder. Europäische Exchanges würden für diesen Tausch kaum zur Verfügung stehen, meint er und in Russland selbst gäbe es nur kleinere Handelsplattformen.

Bitcoin für weltweiten Rohstoffhandel spannende Option

Würde es allen Widrigkeiten und Abers zum Trotz gelingen, Erdgas in Bitcoin zu bezahlen, könnte das eine Revolution im weltweiten Rohstoffhandel auslösen. Rohstoffreiche Länder sind oft Länder mit schwachem Finanzsystem, wie Reder anmerkt. Bitcoin könnte langfristig die Rolle des Dollars im Rohstoffhandel bedrohen. „Das hätte einen Impact auf den weltweiten Rohstoffhandel“, sagt Reder.

Abschließend meint Schwertner, dass es aus seiner Sicht besser wäre, die Zahlungen ganz einzustellen. „Anstatt täglich eine halbe Milliarde an Russland für Energielieferungen zu zahlen, dieses Geld in die Umstellung von Heizsystemen, in die Herstellung von Wasserstoff, in die Produktion von Biogas zu stecken und damit zweierlei zu erreichen: Unabhängigkeit von Russland und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz“. Für die österreichische Wirtschaft wäre diese Maßnahme kurzfristig keine gute Nachricht – 80 Prozent des Gasbedarfs deckt Österreich derzeit über Russland und das fließt zu einem Großteil in die heimische Industrieproduktion.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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