11.05.2017

Für die Golden Girls und ihre Boys

Auf der neuen Plattform „Gold-WG“ findet die Generation 50+ Mitbewohner für das Leben im Alter.
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Monika Kohut ist 66 Jahre alt. Das sieht man ihr nicht an, aber dennoch ist es wichtig, es zu erwähnen, denn sie ist Initiatorin der Gold-WG, einer Wohn- oder Hausgemeinschaft für ältere Semester. Kohut selbst lebt bereits seit 14 Jahren in einer WG. Das sei aber nicht die nachhaltige Lösung, die sie sucht – nämlich Zusammenwohnen mit gleichgesinnten in ihrem Alter, sondern dadurch entstanden, dass sie, nachdem ihr Sohn ausgezogen war eine sehr große Wohnung für sich alleine hatte.

14 Jahre WG-Erfahrung

„Warum machst du keine WG?“, meinten Freunde. Schließlich sei das in Amerika ja auch absolut üblich, glaubt man zumindest diversen Sitcoms. Durch die Nähe zum Max-Planck-Institut ziehen immer wieder Leute aus der Wissenschaft und mit anderem kulturellen Background bei ihr ein. „Chinesen, Taiwanesen, momentan wohne ich mit einem Iraker zusammen“, erzählt sie. „Man lernt von einander, tauscht sich aus. Es ist eine Bereicherung und traurig, wenn  Leute wieder ausziehen“. Mittlerweile hat Monika Kohut jede Menge Erfahrungen gesammelt, die sie in das Unternehmen, das sie gemeinsam mit ihrem Sohn Myron, dem Informatiker Zoltan Morvai und Sebastian Walter gegründet hat.

Die Anfänge des Unternehmens wurzeln also im Eigenbedarf der Gründerin. Sie wollte eine langfristige Wohngemeinschaft mit Leuten im Alter von 50+. Die Suche schildert sie dramatisch. Nach einem halben Jahr schien es zu passen. Sie fuhr von München nach Niederbayern um die zukünftigen Mitbewohner zu treffen, blieb aber im Schneesturm stecken und das Ganze zog sich über zwei Tage. Zurück zuhause dachte sie: „WG anschauen ist so umständlich. Es muss anders laufen!“ Bestimmte Faktoren könne man vorher abklären. Und das kann man jetzt zum Beispiel über www.gold-wg.com – nun drei Wochen online.

Frühaufsteher oder Nachtmensch? Altbau oder Bauernhof?

Anders als bei der virtuellen Partnersuche müssen in diesem Fall meist mehr als zwei Personen zusammenpassen. Gemeinsam mit der Münchner LMU entwickelt die Gold-WG einen Algorithmus. Er wertet den Fragebogen, den Monika Kohut gemeinsam mit zwei Psychologinnen zusammengestellt hat, aus. Sie hinterfragen: Frühaufsteher, Nachmensch? Wie ernähre ich mich? Wie sehe ich mich selbst? Bin ich kommunikativ? Wie stark ist mein Bedürfnis nach Rückzug?

Bauernhof, Altbau, Neubau? (Das Pilotprojekt zeigte, dass viele im Alter aufs Land und nicht trotz kulturellem Angebot und ärztlicher Versorgung in die Stadt.). Konfliktpotential gibt es vor allem bei den Themen Sauberkeit, Ordnung, Tischmanieren. Doch das ist eigentlich altersunabhängig: „Zusammenleben bedeutet immer Kompromisse. Es muss ein Team-Spirit da sein. Wenn man ein besonders ich-bezogener Mensch ist, ist man nicht geeignet“, sagt Kohut.

Redaktionstipps

90 Prozent Match ist die Traum-WG

Der Pass-o-meter errechnet eine Gesamtsumme, findet Gesuche und Angebote zusammen und zeigt Konfliktpotentiale auf. 90 Prozent ist die Traum-WG, ab 60 sind die besten Voraussetzungen gegeben. Über die Chat-Funktion kann man ein persönliches Treffen vereinbaren.

Die Gold-WG bietet zwei Arten von Mitgliedschaften an: einen kostenlosen Standard oder die Gold-Mitgliedschaft für 39 Euro im Monat. Mittelfristig sei geplant, WGs untereinander zu vernetzen. Die Vision wäre zum Beispiel dass eine WG Hamburg mit einer in Wien für einen Urlaub Plätze tauscht. Zusatz-Angebote sollen nach und nach ausgebaut werden. Das reicht von der Unterstützung bei der Immobiliensuche, über telefonische Beratung, Mediation bis hin zur Organisation von Freizeitaktivitäten – die Fahrt zum Golfplatz oder Angelklub und sogar Reisen. Beim Kennenlern-Workshop kann man sich unter psychologischer Supervision beschnuppern. Denn „es ist eine ganz nachhaltige Entscheidung, nicht vergleichbar mit der Zwischenlösung einer Studenten-WG, sondern die letzte proaktive Entscheidung, wo man sein Leben verbringen möchte“, meinen die Gründer.

Mehr als 60 Prozent der Zielgruppe wohnt noch im Ein-Personen-Haushalt

Herzstück des Konzeptes bleibt die digitale Dienstleistung. Bisher gibt es 500 User. Die Gold-WG gibt sich drei, vier Jahre, um das Image vom neuen Lifestyle in der Öffentlichkeit vermarkten. Monika Kohut ist überzeugt, dass es darum geht, Bewusstsein für einen Lebensstil zu schaffen und das Image der WG neu zu besetzen. Sie sei bei weitem nicht nur die kostengünstigere Variante für arme Pensionisten. Und schließlich wächst die Zielgruppe sowieso automatisch. Die Menschen werden älter, bleiben aber agil und sind zunehmend online-affin. Im Vergleich zum Jahr 1982 ist die Generation 50+ um 44 Prozent gestiegen. Die Alterspyramide steht Kopf. Mehr als 60 Prozent der Zielgruppe wohnt noch im Ein-Personen-Haushalt. „Was wünschen sich die Menschen im Alter? – Zeit für Hobbies und Freunde und ein schönes Zuhause“, sagt Myron Kohut „viele Jüngere überlegen auch: Das ist vielleicht was für meine Eltern“, weil es angenehm sei, zu wissen, dass die Eltern nicht allein seien. Plus die ,Philosophie des Teilens‘ liegt bei all den Sharing-Modellen sowieso im Trend.

Großteil des Interesses kommt von Frauen

Interessant ist das Ganze in Ballungsgebieten wie Wien, Berlin, Salzburg und Graz. In den ländlichen Regionen funktioniert die generationenübergreifendes Leben und die Dorfgemeinschaft. Zwar interessieren sich viele Ehepaare für die Übersiedelung, aber die Zweier-WG sei selten. Durchschnittliche Wohngemeinschaften bestehen aus vier, eher fünf Personen. Bei Gold-WG können bis zu 10 Menschen gematched werden.

Spannend ist übrigens auch das Geschlechterverhältnis, das in etwa 70 zu 30 stehe. Weitaus mehr Frauen melden schon Interesse an. Monika Kohut findet: „Männer brauchen einen Ruck. Frauen sind kommunikativer. Aber sie ist sicher, „dass wird sich total verschieben, indem mehr darüber gesprochen wird“. Denn Männer täten sich eigentlich schwerer mit dem Alleinsein als Frauen, sie fühlen sich einsamer. Kohut selbst freut sich schon über ihr erstes Match. Aber ganz im Sinne einer Unternehmerin will sie natürlich immer weiter hinaus. Mit der Gold-WG und geografisch auch, denn sie plant für sich eine WG in Südafrika.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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