11.05.2017

Für die Golden Girls und ihre Boys

Auf der neuen Plattform „Gold-WG“ findet die Generation 50+ Mitbewohner für das Leben im Alter.
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Monika Kohut ist 66 Jahre alt. Das sieht man ihr nicht an, aber dennoch ist es wichtig, es zu erwähnen, denn sie ist Initiatorin der Gold-WG, einer Wohn- oder Hausgemeinschaft für ältere Semester. Kohut selbst lebt bereits seit 14 Jahren in einer WG. Das sei aber nicht die nachhaltige Lösung, die sie sucht – nämlich Zusammenwohnen mit gleichgesinnten in ihrem Alter, sondern dadurch entstanden, dass sie, nachdem ihr Sohn ausgezogen war eine sehr große Wohnung für sich alleine hatte.

14 Jahre WG-Erfahrung

„Warum machst du keine WG?“, meinten Freunde. Schließlich sei das in Amerika ja auch absolut üblich, glaubt man zumindest diversen Sitcoms. Durch die Nähe zum Max-Planck-Institut ziehen immer wieder Leute aus der Wissenschaft und mit anderem kulturellen Background bei ihr ein. „Chinesen, Taiwanesen, momentan wohne ich mit einem Iraker zusammen“, erzählt sie. „Man lernt von einander, tauscht sich aus. Es ist eine Bereicherung und traurig, wenn  Leute wieder ausziehen“. Mittlerweile hat Monika Kohut jede Menge Erfahrungen gesammelt, die sie in das Unternehmen, das sie gemeinsam mit ihrem Sohn Myron, dem Informatiker Zoltan Morvai und Sebastian Walter gegründet hat.

Die Anfänge des Unternehmens wurzeln also im Eigenbedarf der Gründerin. Sie wollte eine langfristige Wohngemeinschaft mit Leuten im Alter von 50+. Die Suche schildert sie dramatisch. Nach einem halben Jahr schien es zu passen. Sie fuhr von München nach Niederbayern um die zukünftigen Mitbewohner zu treffen, blieb aber im Schneesturm stecken und das Ganze zog sich über zwei Tage. Zurück zuhause dachte sie: „WG anschauen ist so umständlich. Es muss anders laufen!“ Bestimmte Faktoren könne man vorher abklären. Und das kann man jetzt zum Beispiel über www.gold-wg.com – nun drei Wochen online.

Frühaufsteher oder Nachtmensch? Altbau oder Bauernhof?

Anders als bei der virtuellen Partnersuche müssen in diesem Fall meist mehr als zwei Personen zusammenpassen. Gemeinsam mit der Münchner LMU entwickelt die Gold-WG einen Algorithmus. Er wertet den Fragebogen, den Monika Kohut gemeinsam mit zwei Psychologinnen zusammengestellt hat, aus. Sie hinterfragen: Frühaufsteher, Nachmensch? Wie ernähre ich mich? Wie sehe ich mich selbst? Bin ich kommunikativ? Wie stark ist mein Bedürfnis nach Rückzug?

Bauernhof, Altbau, Neubau? (Das Pilotprojekt zeigte, dass viele im Alter aufs Land und nicht trotz kulturellem Angebot und ärztlicher Versorgung in die Stadt.). Konfliktpotential gibt es vor allem bei den Themen Sauberkeit, Ordnung, Tischmanieren. Doch das ist eigentlich altersunabhängig: „Zusammenleben bedeutet immer Kompromisse. Es muss ein Team-Spirit da sein. Wenn man ein besonders ich-bezogener Mensch ist, ist man nicht geeignet“, sagt Kohut.

Redaktionstipps

90 Prozent Match ist die Traum-WG

Der Pass-o-meter errechnet eine Gesamtsumme, findet Gesuche und Angebote zusammen und zeigt Konfliktpotentiale auf. 90 Prozent ist die Traum-WG, ab 60 sind die besten Voraussetzungen gegeben. Über die Chat-Funktion kann man ein persönliches Treffen vereinbaren.

Die Gold-WG bietet zwei Arten von Mitgliedschaften an: einen kostenlosen Standard oder die Gold-Mitgliedschaft für 39 Euro im Monat. Mittelfristig sei geplant, WGs untereinander zu vernetzen. Die Vision wäre zum Beispiel dass eine WG Hamburg mit einer in Wien für einen Urlaub Plätze tauscht. Zusatz-Angebote sollen nach und nach ausgebaut werden. Das reicht von der Unterstützung bei der Immobiliensuche, über telefonische Beratung, Mediation bis hin zur Organisation von Freizeitaktivitäten – die Fahrt zum Golfplatz oder Angelklub und sogar Reisen. Beim Kennenlern-Workshop kann man sich unter psychologischer Supervision beschnuppern. Denn „es ist eine ganz nachhaltige Entscheidung, nicht vergleichbar mit der Zwischenlösung einer Studenten-WG, sondern die letzte proaktive Entscheidung, wo man sein Leben verbringen möchte“, meinen die Gründer.

Mehr als 60 Prozent der Zielgruppe wohnt noch im Ein-Personen-Haushalt

Herzstück des Konzeptes bleibt die digitale Dienstleistung. Bisher gibt es 500 User. Die Gold-WG gibt sich drei, vier Jahre, um das Image vom neuen Lifestyle in der Öffentlichkeit vermarkten. Monika Kohut ist überzeugt, dass es darum geht, Bewusstsein für einen Lebensstil zu schaffen und das Image der WG neu zu besetzen. Sie sei bei weitem nicht nur die kostengünstigere Variante für arme Pensionisten. Und schließlich wächst die Zielgruppe sowieso automatisch. Die Menschen werden älter, bleiben aber agil und sind zunehmend online-affin. Im Vergleich zum Jahr 1982 ist die Generation 50+ um 44 Prozent gestiegen. Die Alterspyramide steht Kopf. Mehr als 60 Prozent der Zielgruppe wohnt noch im Ein-Personen-Haushalt. „Was wünschen sich die Menschen im Alter? – Zeit für Hobbies und Freunde und ein schönes Zuhause“, sagt Myron Kohut „viele Jüngere überlegen auch: Das ist vielleicht was für meine Eltern“, weil es angenehm sei, zu wissen, dass die Eltern nicht allein seien. Plus die ,Philosophie des Teilens‘ liegt bei all den Sharing-Modellen sowieso im Trend.

Großteil des Interesses kommt von Frauen

Interessant ist das Ganze in Ballungsgebieten wie Wien, Berlin, Salzburg und Graz. In den ländlichen Regionen funktioniert die generationenübergreifendes Leben und die Dorfgemeinschaft. Zwar interessieren sich viele Ehepaare für die Übersiedelung, aber die Zweier-WG sei selten. Durchschnittliche Wohngemeinschaften bestehen aus vier, eher fünf Personen. Bei Gold-WG können bis zu 10 Menschen gematched werden.

Spannend ist übrigens auch das Geschlechterverhältnis, das in etwa 70 zu 30 stehe. Weitaus mehr Frauen melden schon Interesse an. Monika Kohut findet: „Männer brauchen einen Ruck. Frauen sind kommunikativer. Aber sie ist sicher, „dass wird sich total verschieben, indem mehr darüber gesprochen wird“. Denn Männer täten sich eigentlich schwerer mit dem Alleinsein als Frauen, sie fühlen sich einsamer. Kohut selbst freut sich schon über ihr erstes Match. Aber ganz im Sinne einer Unternehmerin will sie natürlich immer weiter hinaus. Mit der Gold-WG und geografisch auch, denn sie plant für sich eine WG in Südafrika.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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