25.06.2015

„FTI-Startups sind Avantgarde der österreichischen Unternehmenslandschaft“

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Der aktuelle Global Entrepreneurship Monitor (GEM) zeigt, dass Österreichs Förderlandschaft im internationalen Vergleich ganz vorne mitmischt: Über 87 % der rund 470.000 heimischen Jungunternehmer bestehen durch Forschung, Technologie und Innovation (FTI) im Wettbewerb. Der FTI-Bereich wurde übrigens zum ersten Mal als Untersuchungsgegenstand aufgenommen.

„Die Studienergebnisse zeigen, dass FTI-Unternehmen insgesamt, besonders jedoch eigenständig forschende, technologieführende und innovative Nischenplayer höheres Beschäftigungswachstum erwarten und international aktiver sind. Sie sind sozusagen die Avantgarde der österreichischen Unternehmenslandschaft“, so Thomas Schmalzer, der die Studie geleitete hat. Er steht dem GEM Team in Österreich vor, wie auch dem Institut für Internationales Management der FH Joanneum. Zusammen erheben die beiden Institutionen seit 2005 Daten zu Startups und etablierten Unternehmen in Österreich.

„Zusammengefasst sind mehr als 87 % der heimischen JungunternehmerInnen in FTI-basierten Unternehmen aktiv und gut ein Drittel ist erfolgreicher Nischenplayer mit neuen Produkten oder Dienstleistungen auf Märkten mit wenig oder gar keiner Konkurrenz“, meint Schmalzer.

Heimische Startups tragen auch zur Wirtschaft bei, dessen ist sich auch Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bewusst: „Innovative Start-ups beleben den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Um ihre Zahl weiter zu erhöhen, müssen wir die  Rahmenbedingungen für akademische Spin-Offs weiter verbessern und den Unternehmergeist im Land stärken“ Darum sei es auch Ziel, neue Wissenstransferzentren an den Universitäten zu errichten, sowie „die Verfügbarkeit von Risikokapital auszubauen, zum Beispiel durch aws-Angebote wie den Gründerfonds und die Erleichterungen für Crowdfunding. Das unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich als Standort für junge Unternehmen noch attraktiver, was wiederum Arbeitsplätze schafft und sichert“

Hier ein paar Fakten zu jungen Unternehmen im FTI- Bereich:

  • Forschung und Entwicklung ist Basis für die Geschäftstätigkeit von Unternehmensgründungen (20,8 %)
  • Start-ups schaffen auch selbst Forschungsergebnisse (19,1 %).
  • 8,8 % der Jungunternehmer sind in Spin-offs, also Unternehmen, welche direkt aus Forschungseinrichtungen oder Hochschulen heraus gegründet werden, tätig.

Auch Scheitern muss in Österreich „erlaubt“ sein. Hannes Androsch, Vorsitzender des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, meint, dass dies keine Schade sein darf, sondern als Lernerfahrung angesehen werden muss: „Unternehmerische Werte wie Risikobereitschaft werden in Österreich von der Gesellschaft und oft auch von der Politik diskreditiert. Misserfolg darf nicht bestraft, sondern muss als Lernerfahrung gesehen werden, wie uns das z.B. die USA vorleben. Der Weg zur Gründungsmentalität beginnt bereits in der frühkindlichen Ausbildung. No risk no fun, no risk no gain.“

Fahrtwind bekommen laut Ergebnis der Studie auch Nischenplayer: Rund ein Drittel aller Jungunternehmer bietet neue Produkte oder Dienstleistungen auf Märkten mit geringer bis keiner Konkurrenz an. Darüber hinaus ist in diesem Bereich ein leichter Anstieg seit 2012 erkennbar. Unter etablierten UnternehmerInnen gibt es deutlich weniger Nischenplayer (12,8 %). Knapp 45 % der ÖsterreicherInnen nehmen gute Gründungsmöglichkeiten im Land wahr. Dabei sind JungunternehmerInnen mit 70,8 % optimistischer als die Gesamtbevölkerung, aber auch als die etablierten UnternehmerInnen mit 52,5 %.

Außerdem ergibt die GEM-Studie, dass Gründer immer jünger werden: Insgesamt waren 2014 über 470.000 Personen, also 8,7 % der ÖsterreicherInnen zwischen 18 und 64 Jahren, aktiv mit einer Unternehmensgründung beschäftigt oder als InhaberIn und GeschäftsführerIn eines neuen Unternehmens tätig. Besonders häufig gründeten im Jahr 2014 Personen der Altersgruppe 25-34 Jahre (33,6 % der JungunternehmerInnen). Die größte Gruppe der JungunternehmerInnen machten im Jahr 2007 noch Personen zwischen 45 und 54 Jahren aus. Das vorherrschende Bildungsniveau ist die Matura (48,6 %).

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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