15.07.2025
FTI

Frontrunner: Neues FFG-Format soll u.a. „Aufstieg neuer Innovationsführer“ fördern

Für "Frontrunner" wurden zwei bestehende Programme zusammengelegt. Im Zentrum steht die Überführung von Schlüsseltechnologien in die Anwendung in der Wirtschaft.
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Die FFG-Zentrale im Haus der Forschung in Wien Alsergrund | (c) Funke via Wikimedia Commons
Die FFG-Zentrale im Haus der Forschung in Wien Alsergrund | (c) Funke via Wikimedia Commons

Wer sich mit der heimischen Innovationslandschaft beschäftigt, stößt immer wieder auf denselben Befund: Österreich ist sehr stark in der Forschung, in der Überführung von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft gibt es aber einiges an Luft nach oben.

Innovationsminister Peter Hanke (SPÖ) stimmt in einer Aussendung in dieses Mantra ein: „Forschung, Technologie und Innovation sind die Zugpferde für einen nachhaltig attraktiven Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Doch Forschung ist kein Selbstzweck, sondern muss das Ziel haben praktische und marktfähige Lösungen zu entwickeln.“

Zusammenlegung zwei bisheriger Frontrunner-Programme soll Doppelstrukturen beseitigen

Genau hier setze ein mit „Frontrunner“ betiteltes neues Förderformat der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) an, meint der Minister. Dieses helfe mit, Schlüsseltechnologien in die Anwendung zu bringen. Dazu wurden die bisher getrennt geführten FFG-Programme „Green Frontrunner“ und „Transformative Frontrunner“ zusammengelegt. „Dadurch werden Doppelstrukturen beseitigt und der Zugang für Unternehmen klarer und einfacher gestaltet“, heißt es von der FFG.

Zudem wurde der Barwert erhöht und die Projektdauer auf bis zu drei Jahre verlängert. Die beiden FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz meinen überdies, „eine starke inhaltliche Öffnung und spezielle Förderkonditionen“ würden das Programm besonders attraktiv machen.

Scaleups hervorgehoben

Konkret adressiert Frontrunner drei zentrale Gruppen: Marktführer, die ihre technologische Spitzenposition absichern wollen; Unternehmen, die neue Marktsegmente erschließen möchten; und Betriebe mit dem Ziel, Technologieführer in ihrem Bereich zu werden. „Damit unterstützt Österreich nicht nur etablierte Schlüsselakteure, sondern fördert auch gezielt den Aufstieg neuer Innovationsführer“, heißt es von der FFG. Auf der offiziellen Ausschreibungs-Page zum Programm werden innerhalb der KMU Scaleups als besondere Zielgruppe hervorgehoben.

Auf der Programmpage heißt es zudem zum technologischen Fokus: „Frontrunner-Projekte beschäftigen sich beispielsweise mit alternativen Energieformen und Antriebsformen, Einsatz von Sekundärrohstoffen, digitaler Transformation, Digitalisierung im Gesundheitsbereich, Erhöhung der Resilienz der Produktion. Ein spezielles Augenmerk liegt auf den österreichischen Stärkefeldern Automotive, Halbleiter und Life Sciences.“

„Wer heute in Schlüsseltechnologien von morgen investiert, sichert den Wohlstand von übermorgen“

„Mit der ‚Frontrunner‘-Förderung schaffen wir gezielt Anreize für Unternehmen, in technologiegetriebene Innovationen zu investieren – und stärken damit Österreichs Position im globalen Wettbewerb“, kommentiert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, „Wer heute in Schlüsseltechnologien von morgen investiert, sichert den Wohlstand von übermorgen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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