15.07.2025
FTI

Frontrunner: Neues FFG-Format soll u.a. „Aufstieg neuer Innovationsführer“ fördern

Für "Frontrunner" wurden zwei bestehende Programme zusammengelegt. Im Zentrum steht die Überführung von Schlüsseltechnologien in die Anwendung in der Wirtschaft.
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Die FFG-Zentrale im Haus der Forschung in Wien Alsergrund | (c) Funke via Wikimedia Commons
Die FFG-Zentrale im Haus der Forschung in Wien Alsergrund | (c) Funke via Wikimedia Commons

Wer sich mit der heimischen Innovationslandschaft beschäftigt, stößt immer wieder auf denselben Befund: Österreich ist sehr stark in der Forschung, in der Überführung von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft gibt es aber einiges an Luft nach oben.

Innovationsminister Peter Hanke (SPÖ) stimmt in einer Aussendung in dieses Mantra ein: „Forschung, Technologie und Innovation sind die Zugpferde für einen nachhaltig attraktiven Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Doch Forschung ist kein Selbstzweck, sondern muss das Ziel haben praktische und marktfähige Lösungen zu entwickeln.“

Zusammenlegung zwei bisheriger Frontrunner-Programme soll Doppelstrukturen beseitigen

Genau hier setze ein mit „Frontrunner“ betiteltes neues Förderformat der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) an, meint der Minister. Dieses helfe mit, Schlüsseltechnologien in die Anwendung zu bringen. Dazu wurden die bisher getrennt geführten FFG-Programme „Green Frontrunner“ und „Transformative Frontrunner“ zusammengelegt. „Dadurch werden Doppelstrukturen beseitigt und der Zugang für Unternehmen klarer und einfacher gestaltet“, heißt es von der FFG.

Zudem wurde der Barwert erhöht und die Projektdauer auf bis zu drei Jahre verlängert. Die beiden FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz meinen überdies, „eine starke inhaltliche Öffnung und spezielle Förderkonditionen“ würden das Programm besonders attraktiv machen.

Scaleups hervorgehoben

Konkret adressiert Frontrunner drei zentrale Gruppen: Marktführer, die ihre technologische Spitzenposition absichern wollen; Unternehmen, die neue Marktsegmente erschließen möchten; und Betriebe mit dem Ziel, Technologieführer in ihrem Bereich zu werden. „Damit unterstützt Österreich nicht nur etablierte Schlüsselakteure, sondern fördert auch gezielt den Aufstieg neuer Innovationsführer“, heißt es von der FFG. Auf der offiziellen Ausschreibungs-Page zum Programm werden innerhalb der KMU Scaleups als besondere Zielgruppe hervorgehoben.

Auf der Programmpage heißt es zudem zum technologischen Fokus: „Frontrunner-Projekte beschäftigen sich beispielsweise mit alternativen Energieformen und Antriebsformen, Einsatz von Sekundärrohstoffen, digitaler Transformation, Digitalisierung im Gesundheitsbereich, Erhöhung der Resilienz der Produktion. Ein spezielles Augenmerk liegt auf den österreichischen Stärkefeldern Automotive, Halbleiter und Life Sciences.“

„Wer heute in Schlüsseltechnologien von morgen investiert, sichert den Wohlstand von übermorgen“

„Mit der ‚Frontrunner‘-Förderung schaffen wir gezielt Anreize für Unternehmen, in technologiegetriebene Innovationen zu investieren – und stärken damit Österreichs Position im globalen Wettbewerb“, kommentiert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, „Wer heute in Schlüsseltechnologien von morgen investiert, sichert den Wohlstand von übermorgen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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