09.11.2022

10 Mio. Dollar-Frida Kahlo-Gemälde für NFT-Projekt verbrannt, das komplett floppt

Die Verbrennung des kleinen Gemäldes fand bei einem Event Ende Juli statt. Nur vier von 10.000 NFTs wurden seitdem verkauft.
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Martin Mobarak bei der Verbrennung des Frida Kahlo-Gemäldes
Martin Mobarak bei der Verbrennung des Frida Kahlo-Gemäldes | Screenshot offizielles Video

Einige Monate zuvor, im großen NFT-Boom, wäre der Plan des in Miami lebenden libanesisch-mexikanischen Millionärs Martin Mobarak vielleicht aufgegangen. Sein neues Unternehmen Frida.NFT gab 10.000 NFTs des Gemäldes „Fantasmones Siniestros“ (dt. „Böse Geister“) der mexikanischen Malerin Frida Kahlo zu je drei Ether aus. Das besondere: Das laut Angaben des Unternehmens zehn Millionen US-Dollar teure kleine Bild aus der privaten Sammlung Mobaraks wurde zu diesem Zweck verbrannt.

Verbrennung des Frida Kahlo-Gemäldes | Screenshot offizielles Video

Charity-Versprechen mit geplanten 40 Millionen US-Dollar

Auf einem Video (siehe unten) zum Frida.NFT-Launch-Event Ende Juli im Anwesen des Unternehmers in Miami, ist das zu sehen. Bei der eher bizarren Veranstaltung spielte unter anderem eine Mariachi-Band, die auch die Verbrennung der Zeichnung auf einer Art Cocktail-Glas musikalisch begleitete. Der Millionär inszenierte den Abend als Charity-Event mit der Zusage, dass ein Teil der Einkünfte gemeinnützigen Einrichtungen für Kinder sowie Institutionen wie dem Frida Kahlo Museum in Mexiko zugute kommen sollte. Das wurde von den Einrichtungen Medien gegenüber aber nicht bestätigt. Das Gesamtvolumen des NFT-Sales hätte rund 40 Millionen Dollar ausgemacht.

Für Zerstörung von Frida Kahlo-Werk droht nun Gefängnis

Doch der Plan floppte komplett. Gerade einmal vier der 10.000 NFTs wurden verkauft. Zudem geriet Mobarak inzwischen ins Visier der mexikanischen Behörden, nachdem das Nationale Institut für Schöne Künste und Literatur Mexikos eine Petition eingebracht hatte. Die Werke Frida Kahlos gelten dort nämlich als nationale Kunstschätze, deren absichtliche Zerstörung streng verboten ist. Dem Millionär drohen nun Geldstrafen, Zwangsarbeit oder Gefängnis.

Marin Mobarak zeigt keine Reue

Mobarak zeigt jedenfalls keine Reue für den skurrilen Marketing-Stunt. „Wenn Frida Kahlo heute noch leben würde, würde ich mein Leben darauf verwetten, dass sie, wenn ich sie bitten würde, ein kleines Stück ihres Werks zu verbrennen, um Kindern ein Lächeln und eine bessere Lebensqualität zu schenken, sagen würde: ‚Nur zu, tu es. Ich werde es selbst anzünden‘.“, meinte der Millionär kürzlich gegenüber der Zeitung Miami Herald. Und der New York Times sagte er: „Ich möchte sagen, dass ich es nicht bereue“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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