24.11.2022

Fretello: Großer Deal mit Yamaha und Thomann für Linzer Startup

Die beiden globalen Musik-Giganten bieten nun kostenlose Probeabos der Fretello-Gitarren-Lernapp beim Kauf einer Gitarre an.
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Fretello - das Gründer-Team Florian Lettner und Wolfgang Damm
Fretello: das Gründer-Team Florian Lettner und Wolfgang Damm | Foto: Lukas Beck

Für das Linzer Startup Fretello ist es nicht nur eine denkbar potenzialreiche Vertriebspartnerschaft, sondern auch ein denkbar starker Einstieg ins B2B-Geschäft: Die beiden globalen Musik-Instrumenten-Giganten Yamaha und Thomann wurden als Kunden gewonnen und bieten Gitarren-Käufer:innen nun ein kostenloses Probeabo der Gitarrenlern-App an. Das oberösterreichische Unternehmen profitiert also doppelt: Erstens direkt durch den Deal mit den Konzernen und zweitens durch die Neukund:innen für das bezahlte Abo, die dadurch generiert werden.

Gründer rechnen mit bis zu 100.000 neuen bezahlten Abos pro Monat

„Die Partnerschaften mit Yamaha und Thomann bringen uns unserer Vision einen großen Schritt näher. Gemeinsam ermöglichen wir unserer Kernzielgruppe – motivierten Gitarreanfänger:innen und Hobbykünstler:innen – einen flexiblen Einstieg in das Instrument und begleiten sie langfristig“, kommentiert Florian Lettner, Mitgründer und CEO von Fretello. Erfahrungsgemäß entscheide sich gut jeder zweite Kunde nach dem Probeabo, ein zahlender Kunde zu werden, heißt es vom Startup. 90 Prozent der Nutzer:innen blieben für mindestens ein Jahr oder länger dabei. In den kommenden Monaten rechnen die Gründer Florian Lettner und Wolfgang Damm mit monatlich bis zu 100.000 neu abgeschlossenen Abos.

Bei Yamaha läuft die Kooperation mit Fretello im Rahmen der globalen Kampagne „Start Small – Dream Big“. Das Linzer Startup ist dabei der weltweit einzigen Kampagnenpartner im Bereich Gitarre. Der weltweit größte Online-Musikversandhändler Thomann aus Deutschland inkludiert nun bei jedem Gitarrenkauf über den Onlineshop ein kostenloses Probeabo der App. Ausschlaggebend für die beiden strategischen Kooperationen sei der Umbruch bei der Musik-Ausbildung und das geänderte Verhalten von Nutzer:innen seit der Corona-Pandemie, heißt es vom Startup.

Millioneninvestment für Fretello im April

Das Linzer Unternehmen hat im April dieses Jahrs den Abschluss einer drei Millionen Euro-Finanzierungsrunde bekanntgegeben. Fretello hat eine ganze Reihe von Investoren an Bord: Runtastic-Co-Founder Alfred Luger, der OÖ HightechFonds der Fonds Pioneers Ventures II von startup300, die Business Angels Christiane Holzinger, Chris Wildmoser, Hermann Futter und Klaus Dirnberger und seit der oben genannten letzten Kapitalrunde der finnische VC Sparkmind, der European Super Angels Club (ESAC) und die Tractive-Mitgründer Michael Tschernuth und Michael Lettner.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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