17.06.2019

Wie das österreichische Startup Fretello den Apple-Login integriert

Wolfgang Damm, CEO des österreichischen Startups Fretello, erläutert den Zeitplan und die Vorteile des Apple-Login. Fretello wurde auf der WWDC als ein möglicher Use Case für die Registrierung via Apple präsentiert.
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Fretello ermöglicht Apple-Login
Fretello-Schüler können demnächst den Apple-Login nutzen. (c) fotolia / catacartphoto

Künftig wird es möglich sein, auf Websites neben den Google- und Facebook-Accounts auch den eigenen Apple-Account für einen Login zu verwenden. Das teilte Apple auf seiner Entwicklerkonferenz WWDC mit. Als Use Case dafür wurde keine US-Plattform angeführt, sondern ein Startup aus Österreich: Die Gitarrenlern-App Fretello.

„Unsere App in der Key Note der WWDC zu sehen war für uns extrem aufregend“, sagt Florian Lettner, CEO und Cofounder von Fretello: „Obwohl wir intensiv an Partnerschaften mit Unternehmen wie Apple arbeiten, waren wir von der prominenten Präsentation überrascht.”

Mit ein Grund dafür dürfte auch sein, dass Fretello einen starken geographischen Fokus auf Nordamerika legt: Rund zwei Drittel der 10.000 Fretello-User (MAUs) leben in den USA. Das Startup hat unter anderem mit der Teilnahme an den Pitching Days der Aussenwirtschaft Austria in New York sein Netzwerk in den Vereinigten Staaten ausgebaut.

+++Mehr dazu: Wie Entwickler auf die Neuigkeiten der WWDC reagieren+++

Als eine der ersten Apps will Fretello Sign in with Apple bereits im Lauf des Jahres anbieten. Wolfgang Damm, CTO und Cofounder von Fretello, war bei der WWDC live vor Ort und erläutert im Gespräch mit dem brutkasten, welche Schritte nun als nächstes gesetzt werden: Im Juli wird der Apple-Login im Rahmen der Public Beta integriert, für die breite Masse soll der Service ab Herbst verfügbar sein.

Unter anderem wird während des Sommers laut Damm daran gearbeitet, dass User, die sich bisher via Facebook und Google registrierten, nahtlos auf den Apple-Login wechseln können. Der Lernfortschritt der Gitarrenschüler wird breits über die Fretello-Server synchronisiert, so dass der User zwischen einzelnen Geräten mit unterschiedlichen Betriebssystemen wechseln kann.

Datenschutz und andere Vorteile des Apple-Login

Apple selbst hatte bereits während der Entwicklerkonferenz betont, dass ein großer Fokus auf dem Thema Datenschutz liegt: Unter anderem wird bei der Registrierung auf Wunsch eine zufällige Emailadresse generiert, von der Mails des App-Anbieters an die echte Adresse des Users weitergeleitet werden. So muss der User nicht seine echte Emailadresse preisgeben.

Zusätzlich betont Damm jedoch auch den Vorteil, dass die Registrierung via Apple-Login vergleichsweise schnell geht: Bei Facebook muss der User zuerst den Zugriff auf die Daten genehmigen und überprüfen, welche Daten geteilt werden – bei Apple hingegen funktioniert die Registrierung einfach über die Touch- oder FaceID. Wer bereits einen Apple-Account besitzt und diesen in der Keychain gespeichert hat, der kann sich ab Verfügbarkeit des Features somit einfach via Apple-ID registrieren.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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