19.08.2019

Alpbach 2019: Digitale Freiheit auf Kosten der Rechtssicherheit?

Im Rahmen einer Breakout Session der Alpbacher Rechtsgespräche 2019 diskutieren Experten über das schwierige Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit im digitalen Raum.
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(c) fotolia / Tierney
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Die Digitalisierung schafft immer mehr Möglichkeiten, in der Wirtschaft ebenso wie in der Bürokratie. Auch in Österreich werden immer mehr Amtswege digitalisiert, in vielen Ländern werden Grundbuch und Firmenbuch auf die Blockchain-Technologie umgestellt.

Doch mit den neuen Möglichkeiten und der beinahe grenzenlosen Verfügbarkeit von Information wachsen auch die Zweifel: Bringen die Chancen  neue Risiken mit sich, opfern wir die Sicherheit zugunsten der Freiheit? Und wie viel Verantwortung trägt der Staat in diesem neuen Umfeld, wenn es um den Schutz der Bürgerrechte geht?

Alpbach 2019: Breakout Session der Österreichischen Notariatskammer

Diesen Fragen widmet sich im Rahmen der Alpbacher Rechtsgespräche eine Breakout Session der Österreichischen Notariatskammer. Unter dem Motto „Bedeutet mehr digitale Freiheit automatisch weniger Rechtssicherheit?“ werden am 26.8.2019 von 10 bis 12 Uhr Experinnen und Experten über dieses Thema diskutieren:

Mag. Dejan Jovicevic (Brutkasten Media GmbH) wird die Diskussion moderieren. Interessierte sind herzlich eingeladen, vorab Fragen an die Mailadresse [email protected] zu schicken.

Freiheit und Sicherheit: Viele offene Fragen

Dabei gibt es neben den bereits erwähnte Punkten viele offenen Frage, die sich im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit im digitalen Zeitalter bewegen. Zum Beispiel, wann die Erbringung eines Identitätsnachweises online erfolgen kann und wann ein Notar benötigt wird – etwa im Fall einer Firmengründung. Hier sollte in jedem Fall die Rechtssicherheit gewährleistet werden. Und Notare müssen sich die Frage stellen, welche Dienste sie in der digitalen Welt anbieten können und wollen.

Zugleich gilt es, auch in der digitalen Welt das gleiche Recht für alle Beteiligten zu gewährleisten, so dass alle Vertragsparteien auf Augenhöhe agieren können. Hier stellt sich wiederum die Frage, wie eben diese Rechte aus der analogen Welt in die digitale Welt übertragen und obendrein innerhalb der EU harmonisiert werden – dass dies viel Nährboden für Streit bietet, haben zuletzt Fälle wie die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Reform des EU-Urheberrechts gezeigt, bei denen die Diskussionen teils mit sehr emotionalen Argumenten geführt wurden.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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