26.07.2019

„#fahrlegal“: Free Now macht sich mit PR-Aktion über Uber-Pause lustig

Free Now (ehemals mytaxi), das Taxiservice-Joint Venture von BMW und Daimler will die gerichtlich erzwungene Pause für Uber in Österreich mit einer bissigen PR-Aktion für sich nutzen.
/artikel/freenow-pr-aktion-uber-pause
free now - daimler bmw joint venture vs. uber
(c) Free Now

Beim Taxiservice-Anbieter Free Now (vormals mytaxi) scheint man es, nach der gestrigen Meldung über die gerichtlich erzwungene Pause für Uber in Österreich, lustig zu haben. Relativ promt reagierte das Joint Venture von BMW und Daimler heute mit einer Aussendung, die mit bissigen Witzen, einem Meme (siehe unten) und Wortspielen auf eine Rabatt-Aktion aufmerksam macht. Unter dem Hashtag „#fahrlegal“ stellt man in der Headline klar: „Einhaltung der Gesetze ist Uberaus wichtig“.

+++ Vor Uber-Aus: Der “Erbfolgekrieg” hat schon begonnen +++

„Das sinkende Schiff verlassen“

„Keine Panik auf der Titanic! Für alle, die das sinkende Schiff verlassen, gibt es dennoch die Möglichkeit, digital zu bestellen und sicher ans Ziel zu kommen“, heißt es in der Aussendung weiter. Man zeige, „dass digitale Business Modelle auch legal herausragend funktionieren und nicht auf Kosten der Fahrer gehen müssen“.

Free Now - PR-Aktion zur Uber-Pause
(c) Free Now: Der Taxidienstvermittler liefert dazu noch diese Version des bekannten Memes

Rabattaktion für Free Now-App-User

Konkret wirbt man damit für eine Rabattaktion. Kunden können sich mit dem Gutscheincode „fuerdichda“ bis 4. August einen 50 Prozent-Discount auf eine in der App bezahlte Taxifahrt holen. Die Fahrer erhielten dabei natürlich das volle Entgelt. „Denn bei Free Now wird Fairness großgeschrieben“, schießt das Unternehmen in Anspielung auf häufig kritisierte Arbeitsbedingungen der Uber-Fahrer nach.

Hintergrund: Uber als Hauptkonkurrent

Der Taxiservice-Vermittler wurde erst kürzlich als Teil des größeren Mobility-Projekts „Your Now“ neu aufgestellt. Das BMW- und Daimler-Joint Venture operiert europaweit und will mit ähnlichen Qualitäten punkten, wie Konkurrent Uber. So bietet man in der App ebenfalls Bestellung, Preistransparenz, Angaben über Anfahrtszeit, Fahrer und Fahrzeug sowie Bewertungstools. Im Unterschied zu Uber setzt man aber auf Kooperationen mit lokalen Taxi-Unternehmen.

⇒ Zur Page des Taxivermittlers

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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