30.08.2023

FreeMOM: Freelance-Plattform vernetzt Mütter mit familienfreundlichen Betrieben

Für Mütter am Arbeitsmarkt gibt es auch heutzutage kaum zufriedenstellende Lösungen. Aus diesem Grund haben Anika Schmidt und Lena Pieper FreeMOM gegründet.
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FreeMOM
(c) FreeMOM - Lena Pieper (l.) und Anika Schmidt haben die Online-Plattform FreeMOM gegründet.

Lena Pieper aus Rheinbach in Deutschland und Anika Schmidt aus Heringen in Hessen stellen mit FreeMOM eine digitale Freelancing-Plattform vor, die sich auf die Zielgruppe Working Moms spezialisiert.

FreeMOM: Rechtsgeprüfte Vermittlung von Müttern

Das Unternehmen hat sich auf die rechtsgeprüfte Vermittlung von ortsunabhängigen, familienfreundlichen Freelancing-Projekten zwischen selbstständigen Müttern und Unternehmen spezialisiert.

FreeMOM wurde 2023 gegründet. Die Founderinnen sind davon überzeugt, dass Mütter eine unterschätzte Zielgruppe am Arbeitsmarkt sind und möchten mit ihrem Angebot eine relevante Lösung im Fachkräftemangel bieten.

Sie sind selbst Mütter und wissen aus eigener Erfahrung, wie schwierig es sein kann, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Beide sind der festen Überzeugung, dass mehr Vereinbarkeit, Flexibilität und alternative Arbeitsmodelle möglich sind.

Freelancing als Lösung?

So haben sie sich zum Ziel gesetzt, Müttern durch Freelancing eine neue Möglichkeit für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen und damit das wertvolle, dringend benötige Potenzial dieser Zielgruppe am Arbeitsmarkt zu fördern. Die Plattform FreeMOM vernetzt durch ein „intelligentes Matching“ Mütter und Unternehmen projektbasiert und unterstützt die gesamte Administration der Zusammenarbeit durch rechtsgeprüfte, intuitive Prozesse.

Pieper und Schmidt wissen, dass der Umgang mit arbeitenden Müttern in Unternehmen heute nicht einfach ist. Jede Mutter hat nach der Elternzeit einen Anspruch auf eine gleichwertige Position in Teilzeit. Aber das sei in der Realität oft nicht umsetzbar.

„Nach der Rückkehr in ihre Unternehmen müssen sich rund Zweidrittel der Mütter mit weniger zufriedengeben: weniger Einfluss, vermindertes Einkommen und geringere Karrierechancen. Knapp 40 Prozent der Mütter arbeiten weniger als 20 Stunden pro Woche, aber nur 12 Prozent sind damit zufrieden (Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft 2021). Jedoch verändert Mutterschaft die Prioritäten im Berufsleben: Flexibilität und Vereinbarkeit treten in den Fokus“, so die Founderinnen per Aussendung.

Sie wissen auch, dass Vereinbarkeit immer mehr zum Wettbewerbsvorteil für Unternehmen wird. Leider fehle es noch zu oft an Konzepten und passenden Arbeitsmodellen: „Wir sind fest davon überzeugt, dass Lösungen für den Fachkräftemangel neu gedacht werden müssen“, sagt Schmidt. Für sie und Pieper ist „Freelancing“ das passende Arbeitsmodell für Mütter, da es neben Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit ein hohes Maß an Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermögliche.

FreeMOM und das Arbeitskräftemangel

„Könnten alle Mütter so arbeiten, wie sie es nach eigenen Angaben tun würden, hätten wir auf einen Schlag 840.000 Arbeitskräfte mehr in Deutschland zur Verfügung“, sagen sie.

Aus diesem Grund gibt es FreeMOM. Ihre Plattform vernetzt konkret familienfreundliche Unternehmen und selbstständige Mütter für Projekte, die ortsunabhängig und flexibel umsetzbar sind.

Nach der Registrierung können Mütter ihr Profil u. a. mit ihrer Qualifikation, Stundensatz und verfügbaren Arbeitsstunden anlegen. Der automatische Algorithmus berechnet daraufhin, zu welchen inserierten Projekten das Profil passt.

Schmidt über die Vorteile ihrer Plattform: „Hier finden Unternehmen sehr erfahrene Expert:innen in den Bereichen Projektmanagement, Personal, Recht, Finanzen oder IT.“


Mehr dazu am Montag in der Höhle der Löwen. Weiters dabei: Bello Eis, Millis Zaubertücher, dripoff-Pad und Klangio.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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