11.08.2021

Scaleups haben noch weniger Frauen in Führungspositionen als Börsen-Konzerne

Ein Vergleich der Frauenanteile bei Führungspositionen in deutschen Unicorns und DAX-Konzernen zeigt ein insgesamt schlechtes Bild in Sachen Gleichstellung.
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Frauenanteil in Unicorns und Konzernen gering
(c) Adobe Stock / Elnur

Wer denkt, dass relativ junge, innovative Unternehmen den großen Konzernen in Sachen Diversity voraus sind, irrt zumindest in einem entscheidenden Aspekt: Beim Thema Gleichstellung von Frauen sieht es mitunter sogar schlechter aus. Für Deutschland zeigte das nun die Agentur Spreefreunde mit einer Auswertung der Frauenanteile in den Führungsetagen sämtlicher deutscher Unicorns und der DAX 30-Konzerne. Demnach sind nur 13 Prozent der Führungspositionen in den 28 Scaleups mit Milliardenbewertung mit Frauen besetzt. Demgegenüber stehen rund 18 Prozent weibliche Vorstände in den Börsen-Konzernen.

Eine deutsche Unicorn CEO, eine DAX 30 Vorstandsvorsitzende

Konkret sitzen 154 Männer und 23 Frauen in den Managements der Unicorns. An der Spitze gibt es 27 männliche CEOs und 18 männliche Co-CEOs. Die einzige weibliche CEO ist Petra von Strombeck, die seit etwas mehr als einem Jahr an der Spitze von NEW WORK SE (ehem. XING) steht. Bei 15 der Scaleups hat keine Frau eine Führungsposition inne. Bei den DAX 30-Unternehmen sind 34 von 194 Vorstandsmitgliedern Frauen. Weibliche Vorstandsvorsitzende gibt es ebenfalls nur eine – und das erst seit Mai dieses Jahrs: Bélen Garijo beim Pharmakonzern Merck. Vier der Börsen-Konzerne haben gar keine Frauen im Vorstand. Die Deutsche Regierung plant indessen derzeit fixe gesetzliche Frauenquoten für die DAX-Vorstände.

Österreich: Noch deutlich niedrigerer Frauenanteil bei Börsen-Unternehmen

In Österreich ist der Frauenanteil in den Vorständen der börsennotierten Unternehmen übrigens noch erheblich niedriger: Im Herbst vergangenen Jahres betrug er laut einer Aufstellung gerade einmal 7,3 Prozent und war damit sogar rückläufig im Vergleich zum Jahr davor. 14 von insgesamt 191 Vorstandsmitgliedern der 58 Börsen-Unternehmen waren mit Stichtag 1. August 2020 Frauen. In 45 Unternehmen gab es nicht einmal eine einzige Frau im Vorstand. Immerhin drei wurden dafür von Frauen geführt: Elisabeth Stadler bei der Vienna Insurance Group, Herta Stockbauer bei der BKS Bank und Karin Trimmel beim Kräuterlikörhersteller Gurktaler.

Nachdem Österreich gegenwärtig nur zwei Unicorns hat, ist freilich keine Repräsentatitivität gegeben. Der Vollständigkeit halber: Die CEOs und Co-CEOs beider heimischen Milliarden-Scaleups sind männlich. Bei Bitpanda sind zwei von acht C-Level-Positionen weiblich besetzt, bei GoStudent ist es eine von vier – das ergibt immerhin eine glatte Quote von 25 Prozent.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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