16.02.2026
EY BAROMETER

Frauenanteil in Vorständen stagniert – weiter keine CEO an der Spitze

Mit Stichtag 1. Jänner 2026 sind 26 der insgesamt 188 Vorstandsmitglieder der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen weiblich. Das entspricht einem Anteil von 13,8 Prozent – unverändert gegenüber August 2025.
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Vorstand, EY-Barometer
© EY/Robert Herbst/Christina Häusler - Helen Pelzmann, Partnerin (EY Law) und Verantwortliche für die Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich (l.) und Rosemarie König, Partnerin bei EY und Standortleiterin der neuen Niederlassung in Graz.

Der Anteil von Frauen in den Vorständen börsennotierter Unternehmen in Österreich liegt aktuell bei 13,8 Prozent – eine Zahl, die zuletzt kaum Bewegung nach oben gezeigt hat. Mit Stichtag 1. Jänner 2026 sind von insgesamt 188 Vorstandsmitgliedern im Wiener Börse Index (WBI) 26 Frauen vertreten. Damit bleibt der Frauenanteil seit August 2025 unverändert. Seit dem Start des EY Mixed Leadership Barometers 2015 hat sich der Anteil zwar mehr als verdreifacht, bleibt jedoch weiterhin niedrig.

31 Unternehmen ohne weiblichen Vorstand

Zu diesen Ergebnissen kommt die Untersuchung der Prüfungs- und Beratungsorganisation, bei der halbjährlich die Strukturen von Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index gelisteten österreichischen Unternehmen analysiert werden.

Darin liest man, dass 31 der insgesamt 54 WBI-Unternehmen weiterhin über keinen einzigen weiblichen Vorstand verfügen – das entspricht 57 Prozent. Nur drei Unternehmen (BKS Bank, Marinomed Biotech und Oberbank) haben mehr als eine Frau im Vorstand. Wie bereits bei der letzten Erhebung im August 2025 steht zudem keine Frau an der Spitze eines börsennotierten Unternehmens – es gibt also keine weibliche CEO.

Ein Blick auf die Ressortverteilung zeigt zudem, dass weibliche Vorstandsmitglieder nach wie vor stark auf bestimmte Funktionen konzentriert sind: Zehn der 26 Frauen verantworten das Finanzressort als CFO, neun sind für operative Bereiche zuständig – darunter zwei als COO. Zwei weitere Frauen bekleiden die Funktion einer Chief Risk Officer.

EU-Richtlinie Ende Dezember geändert

Ein bisheriger Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie Women on Boards wurde im Dezember 2025 geändert. Die neue Version des „Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes“ (GesLeiPoG) wurde deutlich abgeschwächt – verbindlich geregelt ist künftig ausschließlich eine Mindestquote von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern in Aufsichts- und Verwaltungsräten börsennotierter Unternehmen. Die Regelung gilt für Neuwahlen und Entsendungen nach dem 29. Juni 2026. Die börsennotierten Gesellschaften haben dafür zu sorgen, dass die Quoten bis spätestens 31. Dezember 2026 erfüllt werden. Bestehende Mandate bleiben unberührt. Keine verbindlichen Vorgaben enthält das Gesetz hingegen für Vorstände.

Der ursprüngliche Entwurf hatte noch vorgesehen, dass bei börsennotierten Unternehmen mit mehr als zwei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann im Vorstand vertreten sein müssen. Diese Regelung wurde im jetzigen Entwurf ersatzlos gestrichen. Der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaften kann zwar – wie bereits bisher – freiwillige „individuelle quantitative“ Zielvorgaben zur ausgewogenen Vertretung der Geschlechter im Vorstand festlegen, rechtlich verpflichtend sind diese jedoch nicht.

Mindestbesetzung gestrichen

„Der im Dezember beschlossene Gesetzestext ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf spürbar verwässert worden. Die ursprünglich vorgesehene verbindliche Mindestbesetzung von Vorständen – mindestens eine Frau und ein Mann bei mehr als zwei Vorstandsmitglieder:innen – wurde ersatzlos gestrichen. Damit wird aus einem klaren Gleichstellungsinstrument eine weitgehend unverbindliche Empfehlung. Der politische Wille, auch auf operativer Führungsebene strukturelle Veränderungen durchzusetzen, ist im finalen Gesetz nicht mehr erkennbar“, sagt Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich.

Anderes Bild bei Gremien

Wie EY weiter festhält, zeigt sich bei den Aufsichtsgremien ein anderes Bild als bei den Vorständen: „Zwar ist der Frauenanteil in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, zuletzt jedoch nur noch marginal. Aktuell sind 166 der insgesamt 523 Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt – das entspricht einem Anteil von 31,7 Prozent (August 2025: 31,5 Prozent)“, weist das Barometer aus.

Gegenüber der letzten Erhebung seien damit lediglich zwei zusätzliche Mandate an Frauen gegangen. Seit Erfüllung der gesetzlichen 30-Prozent-Quote stagniert die Entwicklung weitgehend, in einzelnen Jahren war sie sogar rückläufig. Auffällig ist zudem, dass viele Unternehmen knapp an der Mindestgrenze verharren; nur eine Minderheit erreicht bereits einen Frauenanteil von 40 Prozent oder mehr im Aufsichtsrat.

Insgesamt verfügen 46 der 54 Unternehmen über mindestens eine Frau im Aufsichtsrat, in 37 Unternehmen sind es mindestens zwei weibliche Mitglieder. Acht Unternehmen haben weiterhin einen rein männlich besetzten Aufsichtsrat.

Künftig Quotenpflicht für alle börsennotierten Unternehmen

Bisher, so eine weitere Erkenntnis, war es für viele Unternehmen vergleichsweise einfach, der gesetzlichen Quotenpflicht zu entgehen, da diese nur für Aufsichtsräte mit mindestens sechs Kapitalvertreter:innen galt. Zahlreiche börsennotierte Unternehmen blieben unter dieser Schwelle. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf soll sich dieser Rahmen jedoch deutlich ändern: Künftig sollen alle börsennotierten Unternehmen unabhängig von der Größe des Aufsichtsrats der Quotenpflicht unterliegen. Damit werde der Anwendungsbereich ausgeweitet und der Handlungsdruck erhöht, den Frauenanteil in Führungs- und Kontrollgremien strukturell zu verbessern.

Spitzenreiter bei der Frauenquote in Aufsichtsräten ist die Finanzbranche mit 40,5 Prozent (53 von 131 Mandaten). Auch Transport & Logistik (37 Prozent), IT (36,6 Prozent) und Energie (33,9 Prozent) liegen über dem Durchschnitt. Schlusslicht ist die Rohstoffbranche mit lediglich 16,7 Prozent Frauenanteil.

Ab 30. Juni 2026 gilt für börsennotierte Unternehmen jedoch eine 40-Prozent-Quote im Aufsichtsrat. Der aktuelle Durchschnitt von 31,7 Prozent liegt deutlich unter dieser Zielmarke – für viele Unternehmen bedeute dies, dass bereits jetzt zusätzliche Schritte notwendig seien, um das künftige Niveau zu erreichen, so der Aufruf.

„Quoten als Impuls, aber keine alleinige Lösung“

Rosemarie König, Partnerin bei EY Österreich, betont: „Quotenregelungen sind – wie die Vergangenheit zeigt – ein notwendiger Impuls, aber keine alleinige Lösung. Es braucht weitergehende Maßnahmen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft – etwa bei Gehaltstransparenz, der Reform der Kinderbetreuung oder der gleichberechtigten Einbindung von Männern in Vereinbarkeitsmaßnahmen.“

Und Pelzmann ergänzt: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Quoten ein unerlässliches Instrument sind, um die Vertretung der unterschiedlichen Geschlechter in den Führungsgremien voranzutreiben. Ein deutliches diesbezügliches Signal auch auf Ebene des Vorstandes wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechterdiversität gewesen und hätte geholfen, alte Netzwerke und die ‚Similarity Attraction‘ im Bestellungsprozess, die häufig für die Homogenität in den Entscheidungsgremien verantwortlich sind, zu durchbrechen.“

Und weiter: „Gerade in einer Zeit, in der Wandel und Transformation unabdingbar sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben, wäre es wichtig, die Diversität aktiv auch im Vorstand voranzutreiben, um auf diese Änderungen bestmöglich reagieren zu können. Die im derzeitigen Entwurf vorgesehene Quote von 40 Prozent im Aufsichtsrat bei sämtlichen börsennotierten Gesellschaften verschiebt die Zielgröße zumindest in diesem Gremium deutlich. Wie unsere Untersuchung zeigt, liegen derzeit noch viele Unternehmen wesentlich darunter. Unternehmen sind gut beraten, sich bereits jetzt nach geeigneten Kandidatinnen umzusehen. Davon gibt es zahlreiche. Viele von ihnen haben sich – im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen – sogar zusätzlich zu ihrer Qualifikation durch spezifische Lehrgänge für Aufsichtsratspositionen fachlich vorbereitet und weitergebildet.“

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
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Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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