16.02.2026
EY BAROMETER

Frauenanteil in Vorständen stagniert – weiter keine CEO an der Spitze

Mit Stichtag 1. Jänner 2026 sind 26 der insgesamt 188 Vorstandsmitglieder der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen weiblich. Das entspricht einem Anteil von 13,8 Prozent – unverändert gegenüber August 2025.
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Vorstand, EY-Barometer
© EY/Robert Herbst/Christina Häusler - Helen Pelzmann, Partnerin (EY Law) und Verantwortliche für die Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich (l.) und Rosemarie König, Partnerin bei EY und Standortleiterin der neuen Niederlassung in Graz.

Der Anteil von Frauen in den Vorständen börsennotierter Unternehmen in Österreich liegt aktuell bei 13,8 Prozent – eine Zahl, die zuletzt kaum Bewegung nach oben gezeigt hat. Mit Stichtag 1. Jänner 2026 sind von insgesamt 188 Vorstandsmitgliedern im Wiener Börse Index (WBI) 26 Frauen vertreten. Damit bleibt der Frauenanteil seit August 2025 unverändert. Seit dem Start des EY Mixed Leadership Barometers 2015 hat sich der Anteil zwar mehr als verdreifacht, bleibt jedoch weiterhin niedrig.

31 Unternehmen ohne weiblichen Vorstand

Zu diesen Ergebnissen kommt die Untersuchung der Prüfungs- und Beratungsorganisation, bei der halbjährlich die Strukturen von Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index gelisteten österreichischen Unternehmen analysiert werden.

Darin liest man, dass 31 der insgesamt 54 WBI-Unternehmen weiterhin über keinen einzigen weiblichen Vorstand verfügen – das entspricht 57 Prozent. Nur drei Unternehmen (BKS Bank, Marinomed Biotech und Oberbank) haben mehr als eine Frau im Vorstand. Wie bereits bei der letzten Erhebung im August 2025 steht zudem keine Frau an der Spitze eines börsennotierten Unternehmens – es gibt also keine weibliche CEO.

Ein Blick auf die Ressortverteilung zeigt zudem, dass weibliche Vorstandsmitglieder nach wie vor stark auf bestimmte Funktionen konzentriert sind: Zehn der 26 Frauen verantworten das Finanzressort als CFO, neun sind für operative Bereiche zuständig – darunter zwei als COO. Zwei weitere Frauen bekleiden die Funktion einer Chief Risk Officer.

EU-Richtlinie Ende Dezember geändert

Ein bisheriger Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie Women on Boards wurde im Dezember 2025 geändert. Die neue Version des „Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes“ (GesLeiPoG) wurde deutlich abgeschwächt – verbindlich geregelt ist künftig ausschließlich eine Mindestquote von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern in Aufsichts- und Verwaltungsräten börsennotierter Unternehmen. Die Regelung gilt für Neuwahlen und Entsendungen nach dem 29. Juni 2026. Die börsennotierten Gesellschaften haben dafür zu sorgen, dass die Quoten bis spätestens 31. Dezember 2026 erfüllt werden. Bestehende Mandate bleiben unberührt. Keine verbindlichen Vorgaben enthält das Gesetz hingegen für Vorstände.

Der ursprüngliche Entwurf hatte noch vorgesehen, dass bei börsennotierten Unternehmen mit mehr als zwei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann im Vorstand vertreten sein müssen. Diese Regelung wurde im jetzigen Entwurf ersatzlos gestrichen. Der Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaften kann zwar – wie bereits bisher – freiwillige „individuelle quantitative“ Zielvorgaben zur ausgewogenen Vertretung der Geschlechter im Vorstand festlegen, rechtlich verpflichtend sind diese jedoch nicht.

Mindestbesetzung gestrichen

„Der im Dezember beschlossene Gesetzestext ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf spürbar verwässert worden. Die ursprünglich vorgesehene verbindliche Mindestbesetzung von Vorständen – mindestens eine Frau und ein Mann bei mehr als zwei Vorstandsmitglieder:innen – wurde ersatzlos gestrichen. Damit wird aus einem klaren Gleichstellungsinstrument eine weitgehend unverbindliche Empfehlung. Der politische Wille, auch auf operativer Führungsebene strukturelle Veränderungen durchzusetzen, ist im finalen Gesetz nicht mehr erkennbar“, sagt Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich.

Anderes Bild bei Gremien

Wie EY weiter festhält, zeigt sich bei den Aufsichtsgremien ein anderes Bild als bei den Vorständen: „Zwar ist der Frauenanteil in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, zuletzt jedoch nur noch marginal. Aktuell sind 166 der insgesamt 523 Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt – das entspricht einem Anteil von 31,7 Prozent (August 2025: 31,5 Prozent)“, weist das Barometer aus.

Gegenüber der letzten Erhebung seien damit lediglich zwei zusätzliche Mandate an Frauen gegangen. Seit Erfüllung der gesetzlichen 30-Prozent-Quote stagniert die Entwicklung weitgehend, in einzelnen Jahren war sie sogar rückläufig. Auffällig ist zudem, dass viele Unternehmen knapp an der Mindestgrenze verharren; nur eine Minderheit erreicht bereits einen Frauenanteil von 40 Prozent oder mehr im Aufsichtsrat.

Insgesamt verfügen 46 der 54 Unternehmen über mindestens eine Frau im Aufsichtsrat, in 37 Unternehmen sind es mindestens zwei weibliche Mitglieder. Acht Unternehmen haben weiterhin einen rein männlich besetzten Aufsichtsrat.

Künftig Quotenpflicht für alle börsennotierten Unternehmen

Bisher, so eine weitere Erkenntnis, war es für viele Unternehmen vergleichsweise einfach, der gesetzlichen Quotenpflicht zu entgehen, da diese nur für Aufsichtsräte mit mindestens sechs Kapitalvertreter:innen galt. Zahlreiche börsennotierte Unternehmen blieben unter dieser Schwelle. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf soll sich dieser Rahmen jedoch deutlich ändern: Künftig sollen alle börsennotierten Unternehmen unabhängig von der Größe des Aufsichtsrats der Quotenpflicht unterliegen. Damit werde der Anwendungsbereich ausgeweitet und der Handlungsdruck erhöht, den Frauenanteil in Führungs- und Kontrollgremien strukturell zu verbessern.

Spitzenreiter bei der Frauenquote in Aufsichtsräten ist die Finanzbranche mit 40,5 Prozent (53 von 131 Mandaten). Auch Transport & Logistik (37 Prozent), IT (36,6 Prozent) und Energie (33,9 Prozent) liegen über dem Durchschnitt. Schlusslicht ist die Rohstoffbranche mit lediglich 16,7 Prozent Frauenanteil.

Ab 30. Juni 2026 gilt für börsennotierte Unternehmen jedoch eine 40-Prozent-Quote im Aufsichtsrat. Der aktuelle Durchschnitt von 31,7 Prozent liegt deutlich unter dieser Zielmarke – für viele Unternehmen bedeute dies, dass bereits jetzt zusätzliche Schritte notwendig seien, um das künftige Niveau zu erreichen, so der Aufruf.

„Quoten als Impuls, aber keine alleinige Lösung“

Rosemarie König, Partnerin bei EY Österreich, betont: „Quotenregelungen sind – wie die Vergangenheit zeigt – ein notwendiger Impuls, aber keine alleinige Lösung. Es braucht weitergehende Maßnahmen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft – etwa bei Gehaltstransparenz, der Reform der Kinderbetreuung oder der gleichberechtigten Einbindung von Männern in Vereinbarkeitsmaßnahmen.“

Und Pelzmann ergänzt: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Quoten ein unerlässliches Instrument sind, um die Vertretung der unterschiedlichen Geschlechter in den Führungsgremien voranzutreiben. Ein deutliches diesbezügliches Signal auch auf Ebene des Vorstandes wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Geschlechterdiversität gewesen und hätte geholfen, alte Netzwerke und die ‚Similarity Attraction‘ im Bestellungsprozess, die häufig für die Homogenität in den Entscheidungsgremien verantwortlich sind, zu durchbrechen.“

Und weiter: „Gerade in einer Zeit, in der Wandel und Transformation unabdingbar sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben, wäre es wichtig, die Diversität aktiv auch im Vorstand voranzutreiben, um auf diese Änderungen bestmöglich reagieren zu können. Die im derzeitigen Entwurf vorgesehene Quote von 40 Prozent im Aufsichtsrat bei sämtlichen börsennotierten Gesellschaften verschiebt die Zielgröße zumindest in diesem Gremium deutlich. Wie unsere Untersuchung zeigt, liegen derzeit noch viele Unternehmen wesentlich darunter. Unternehmen sind gut beraten, sich bereits jetzt nach geeigneten Kandidatinnen umzusehen. Davon gibt es zahlreiche. Viele von ihnen haben sich – im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen – sogar zusätzlich zu ihrer Qualifikation durch spezifische Lehrgänge für Aufsichtsratspositionen fachlich vorbereitet und weitergebildet.“

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Viktoria Ilger
Viktoria Ilger | Foto: Viktoria Ilger/Adobe Stock (Hintergrund)

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Österreich beschafft jährlich Güter, IT-Leistungen und Dienstleistungen im Wert von rund 67 ­Milliarden Euro – etwa 18 Prozent des BIP. Gleichzeitig erwirtschaften laut Austrian Startup Monitor 2023 gerade einmal fünf Prozent der heimischen Startups Umsätze mit öffentlichen Organisationen.

Dieses Missverhältnis ist kein Zufall und kein Versagen einzelner Akteure. Es ist das Ergebnis zweier Welten, die aneinander vorbeireden – und eine Chance, die Österreich systematisch liegen lässt.

Warum Innovation heute Partnerschaften braucht

Unsere Welt wird zunehmend komplexer: Neue Technologien entstehen schneller, als Organisationen sie intern entwickeln können. Lieferketten werden vernetzter, Kundenanforderungen anspruchsvoller, regulatorische Rahmenbedingungen vielschichtiger. In diesem Umfeld ist es weder möglich noch sinnvoll, alles selbst zu entwickeln. Was es braucht, sind smarte Partnerschaften – mit Unternehmen, die genau das lösen, wofür intern Zeit, Team, Ressourcen oder Kernkompetenzen fehlen.

Startups sind dafür prädestiniert: Sie arbeiten mit starkem Problemfokus, entwickeln schlanke Lösungen und bringen eine Geschwindigkeit mit, die etablierte Organisationen strukturell nur schwer erreichen. Viele große Unternehmen im DACH-Raum haben das längst erkannt.

Doch einfach bei Startups einzukaufen funktioniert nicht – klassische Einkaufsprozesse, Rechtsabteilungen und Risikomanagement-Strukturen sind auf Stabilität ausgelegt: bewährte Lieferanten, lange Referenzlisten, geprüfte Bilanzen. Ein Startup mit 18 Monaten Geschichte fällt durch dieses Raster; nicht, weil die Lösung schlecht ist, sondern weil die Prozesse keine Ausnahme kennen. Das Ergebnis: Startups scheitern nicht am Produkt, sondern an der Bürokratie.

Ein Modell, das in der Praxis bereits funktioniert

Venture Clienting wurde als strukturierte Antwort auf genau dieses Problem entwickelt. Kein Fördermodell, keine Beteiligung, kein Accelerator-Programm – sondern ein klarer Prozess: Problemstellungen aus den Fachabteilungen werden identifiziert, passende Startups gescoutet und strukturiert evaluiert. Dann folgt ein Pilotprojekt unter realen Bedingungen, mit definierten Hypothesen und messbaren KPIs. Das Ziel ist nicht das Pilotprojekt selbst, sondern die fundierte Entscheidung danach: skalieren, stoppen oder weiter iterieren?

BMW hat den Ansatz mit der Startup Garage salonfähig gemacht; mittlerweile setzen viele Unternehmen im DACH-Raum und darüber hinaus darauf. Gerade in einer Zeit knapper Budgets gewinnen Effizienzgewinne aus der Zusammenarbeit mit Startups strategisch an Bedeutung.

Public Venture Clienting überträgt diesen Prozess auf die öffentliche Hand: Öffentliche Organisationen und staatsnahe Unternehmen treten als frühe zahlende Kund:innen auf. Die öffentliche Organisation bekommt eine funktionierende Lösung für ein konkretes Problem, das Startup bekommt das Wertvollste, was es in einer frühen Phase bekommen kann: einen zahlenden Kunden, einen Markttest, eine Referenz; und damit offene Türen zu weiteren Märkten und Investoren.

Warum Public Venture Clienting gerade jetzt an Bedeutung gewinnt

Die öffentliche Hand steht unter Druck: Digitalisierung, Klimawende, Versorgungssicherheit und Effizienzsteigerung müssen gleichzeitig vorangetrieben werden – bei begrenzten Ressourcen und steigenden Erwartungen von Bürger:innen und Politik. Startups liefern hier schnelle, digitale und nutzerzentrierte Lösungen für Verwaltung, Mobilität, Klima, Energie und Bürgerdienste; Lösungen, die der öffentliche Sektor in dieser Geschwindigkeit oft nicht selbst entwickeln kann.

Startups stehen unter einem anderen, aber gleichwertigen Druck – Risikokapital-Finanzierungen sind zurückgegangen, der Druck von Investor:innen wegen früher Umsätze ist gestiegen. Hier liegt ein fundamentales Paradox: Österreich hat einen der größten potenziellen Märkte direkt vor der Haustür (67 Milliarden Euro Beschaffungsvolumen), und doch ist dieser Markt für die meisten Startups praktisch nicht zugänglich. Ein öffentlicher Pilotkunde ändert das schlagartig: Cashflow, Stabilität – und eine Referenz, die kein Investor kaufen kann.

Hinzu kommt die dritte Dimension: der Standort. Ein Ökosystem, in dem öffentliche Organisationen systematisch als frühe Kunden auftreten, stärkt heimische Startups auf dem Weg zur Skalierung – und macht Österreich als Innovationsstandort attraktiver. Nicht als Schlagwort, sondern als messbarer Wettbewerbsvorteil im europäischen Vergleich.

Österreich hat eine sehr gute öffentliche Frühphasenfinanzierung für Startups geschaffen und mit dem Dachfonds entsteht Wachstumskapital für Skalierung und Internationalisierung. Das ist richtig und wichtig – und reicht trotzdem nicht. Denn Kapital allein macht aus einer guten Idee noch keine Innovation. Was eine Idee zur Innovation macht, ist die Marktannahme: der Moment, in dem ein echter Kunde echtes Geld bezahlt. Erst dieser Beweis macht aus einem Produkt ein skalierbares Unternehmen. Public Venture Clienting ist damit eine notwendige Ergänzung. Die Kombination aus Kapital und Marktzugang ist der entscheidende Hebel.

Wo die Zusammenarbeit heute an ihre Grenzen stößt

Für das Whitepaper „Public Venture Clienting“ wurden ausführliche Gespräche mit Führungskräften und Mitarbeitenden aus Verwaltung, staatsnahen Unternehmen und der Startup-Szene geführt. Die Herausforderungen sind strukturell tiefer verwurzelt als oft angenommen – und lassen sich in vier Bereiche unterteilen.

Kulturelle Unterschiede

Startups agieren schnell, iterativ und mit hoher Fehlertoleranz. Öffentliche Organisationen sind durch strenge Regulierungen, formale Prozesse und Verantwortlichkeit geprägt – jede Entscheidung muss öffentlich verantwortet werden können. Diese unterschiedlichen Betriebssysteme erzeugen täglich Reibung und Missverständnisse. Ohne bewusste Brückenbauer:innen auf beiden Seiten führt das zu Stillstand.

Fehlende Schnittstellen und Silostrukturen

Für Startups ist oft unklar, wer innerhalb der Organisation zuständig ist, wer entscheidet, wer Budget hat. Bedarfsträger:innen, Einkauf und Rechtsabteilung agieren in Silos mit unterschiedlichen Zielsystemen und ohne gemeinsame Verantwortung für Innovationsprojekte. Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste und macht es schwer, eine Tür zu finden, die wirklich aufgeht.

Unterschiedliche Budgethorizonte

Startups operieren mit begrenzter Liquidität und brauchen rasche Entscheidungen sowie zeitnahe Zahlungen. Öffentliche Organisationen planen in Jahreshaushalten. Selbst kleine Beträge für erste Pilotierungen unterliegen langen internen Freigabeprozessen – ein strukturelles Missverhältnis, das Kooperationen abbremst, noch bevor sie begonnen haben.

Rechtliche Unsicherheit und Vergaberecht

Das Vergaberecht ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint – in beide Richtungen. Für Startups ist es eine strukturelle Hürde: Vergabeverfahren verlangen Eignungsnachweise wie Mindestumsätze, Bonitätsnachweise oder Referenzprojekte, die junge Unternehmen kaum erfüllen können. Ein überzeugendes MVP reicht formal nicht aus. Auf der anderen Seite existieren Spielräume: funktionale Leistungsbeschreibungen, Innovationspartnerschaften, Direktvergaben bis 143.000 Euro. Das Problem ist oft nicht das formale Erlaubtsein, sondern die Prüfrealität dahinter: Vergabeentscheidungen müssen ex post gegenüber Kontroll- und Prüfstellen – insbesondere dem Rechnungshof – tragfähig begründet werden können. Diese Anforderung prägt das tatsächliche Entscheidungshandeln oft stärker als der gesetzliche Spielraum selbst. Das Ergebnis: Innovative Beschaffungsansätze werden vor allem dort genutzt, wo sie in standardisierte, intern abgestimmte Prozesse eingebettet sind. Wo das fehlt, entscheiden Einkauf, Recht und Fachabteilungen mit unterschiedlichen Zielen und ohne gemeinsame Verantwortung für das Innovationsprojekt als Ganzes.

Vom Einzelfall zur Struktur

Public Venture Clienting ist ein Lernprozess für alle Beteiligten. Öffentliche Organisationen entwickeln ein besseres Verständnis für iterative Innovationsprozesse; Startups lernen, wie Vergabe- und Entscheidungslogiken im öffentlichen Bereich funktionieren. Beide Seiten gewinnen Sicherheit in der Zusammenarbeit.

Was es dafür braucht, zeigen die Interviews deutlich: klare Zuständigkeiten. Wer ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Startups? Wer begleitet den Übergang vom Pilotprojekt in die Skalierung? Öffentliche Organisationen, die das intern klar regeln – mit einer zentralen Anlaufstelle, interdisziplinären Teams aus Bedarfsträger:innen, Einkauf und Recht sowie definierten Prozessen –, schaffen die Grundlage, auf der alles andere aufbaut.

Das Vergaberecht muss dabei kein Feind sein. Statt Einzelentscheidungen fallweise abzusichern – oft mit externen Gutachten, die Zeit und Geld kosten –, braucht es standardisierte Schablonen: Begründungstexte für Direktvergaben, Checklisten für funktionale Ausschreibungen, klare Pilotklauseln.

Wenn öffentliche Beschaffung konsequent als Innovationsinstrument verstanden wird, verwandelt sie sich vom bürokratischen Pflichtprogramm in einen Motor für Fortschritt, Digitalisierung und Standortentwicklung. Nicht vom Einzelfall zur Ausnahme – sondern vom Einzelfall zur Struktur.

Wie das konkret gelingen kann – mit Handlungsempfehlungen, Best Practices und einem detaillierten Blick auf das Vergaberecht –, zeigt das vollständige Whitepaper, das im Juni erschienen ist.


Dieser Text ist ein Sneakpeek aus dem Whitepaper „Public Venture Clienting“, veröffentlicht in Kooperation mit Viktoria Ilger und Venture Clienting Austria (VCA).

Viktoria Ilger unterstützt mit ihrem Unternehmen Sustainable Transformers Organisationen dabei, Innovation strukturiert in die Anwendung zu bringen – mit besonderem Fokus auf Corporate Venturing und der Zusammenarbeit mit Startups. Zuvor hat sie über mehrere Jahre die Open-Innovation-Aktivitäten eines internationalen Technologieunternehmens aufgebaut. Sie ist Mitgründerin und Vorstandsmitglied von Venture Clienting Austria (VCA), einem Verein, der den Austausch rund um Venture Clienting in Österreich fördert und Best Practices zwischen Unternehmen, öffentlicher Hand und Startups sichtbar macht.

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