27.10.2023

Französisches Startup zum AI Act: “Wir wollen nur die gleichen Möglichkeiten wie die Amerikaner”

Der Mitgünder des französischen AI Startups Mistral AI sieht Gefahren in zu hohem bürokratischen Aufwand, an dem europäische KI-Startups zerbrechen könnten.
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EU
Foto: Adobe Stock

Mistral AI wurde im Juni dieses Jahres bekannt als jenes Startup, das sich nur vier Wochen nach Gründung und ohne Produkt ein 105 Millionen Euro schweres Investment ergatterte (brutkasten berichtete). Als KI-Startup hat sich die französische Jungfirma zum Ziel gesetzt, ein ChatGPT-ähnliches KI-Sprachmodell für europäische Unternehmen zu entwickeln.

Nun könnte das Geschäftsmodell des französischen Startups – genauso wie jenes vieler anderer europäischen AI-Tech-Unternehmen – bröckeln. Der Grund ist kein geringerer als der sich in Entstehung befindende AI Act der Europäischen Union.

AI Act-Praxistest fiel mager aus

An dem geplanten Richtsrahmen gibt es schon länger Kritik von europäischen Expert:innen. Beispielsweise durchzog Thomas Burri, Experte für EU- und Völkerrecht der Universität St. Gallen in der Schweiz, das Unionsgesetz in spe einem Praxis-Stresstest.

“Jedes Team hatte die Aufgabe, die KI-Verordnung (AI Act) zu nehmen und auf eine Reihe von sehr unterschiedlichen KI-Anwendungen anzuwenden”, erklärt Burri im brutkasten-Interview im September. Das allgemeine Testergebnis war kein geringeres als ein Mangel an Umsetzungsfähigkeit: “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen. Ich habe grundlegende Zweifel, ob das aus der Policy-Making-Perspektive so klug ist”, so Burri.

Mangel an Ressourcen bremst KI-Startups

„Startups haben tendenziell eine technische Perspektive. Sie überlegen sich nicht, was menschliche Aufsicht eigentlich bedeutet. Sie sagen: Wenn irgendwas nicht läuft, setze ich mich an den Computer und schaue den Code an“, meinte HSG-Professor Burri.

Zur Einhaltung des AI Acts seien allerdings detaillierte Risikoanalysen notwendig, die Startup-Technicker:innen so nicht gewohnt seien, meint der Experte. Insofern sei es für Startups von große Bedeutung, sich vorab zu überlegen, welche Änderungen der AI Act für das jeweilige Unternehmen und dessen Prozesse bringen könnte.

Mistral AI: Schmaler Grad zwischen Zusammenbruch und Wachstum

Ähnlich geringe Zuversicht besteht aktuell beim französischen AI-Startup Mistral AI. Cédric O, ein ehemaliger französischer Regierungsminister, ist Mitgründer des in Paris anässigen Unternehmens und leitet die Öffentlichkeitsarbeit des Startups. Ihm zufolge bestehe eine 50-prozentige Chance, dass Mistral AI an den Regelungen des AI Actes zerbrechen könnte. Zusätzlich bestünden einige Grauzonen, die sich – abhängig von der finalen Form des KI-Unionsgesetzes – das Wachsen oder Zusammenbrechen des Startups bewirken könnte.

In Europa fehlen KI-Champions

Der AI Act befindet sich bereits seit vier Jahren in Verhandlungen. Angepeilt wird, dass der Rechtsrahmen bis Ende des Jahres verabschiedet wird. Zuletzt gab es jedoch auch Anzeichen, dass sich der Beschluss weiter verzögern könnte. Die neue Verordnung stelle jedenfalls als erste ihrer Art kritische Anforderungen an KI-Unternehmen, deren genutzte KI als “hochriskant” eingestuft wird. Zu risikobehafteten Sachverhalten zählen unter anderem die Berichterstattung über Daten und Algorithmen sowie der Einsatz leistungsstarker KI-Grundlagenmodelle. Unter letzteres fällt auch das französische Startup Mistral AI.

Bürokratie, die bremst?

Kurzum würde der AI Act enorme bürokratische Belastungen für betroffene Unternehmen hervorrufen. Etwaig betroffene Unternehmen vermuten eine Verlangsamung der KI-Innovation in Europa, heißt es in einem Bericht des Magazins Sifted. Europäische Startups würden, O zufolge, nicht an genügend Ressourcen für Bürokratie und Rechtsgeschäfte verfügen, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden – bzw. würde dies das Fortschreiten der KI-Innovation unseres Kontinents verlangsamen.

Cédric O meint in diesem Zusammenhang: Das Hauptproblem liege nicht in der Regulierung, sondern in der Tatsache, dass “in der digitalen Welt die führenden Unternehmen den Standard setzen, und Europa hat keine führenden Unternehmen”. O appelliert, sich auf EU-Ebene auf das Hervorbringen europäischer Global Player am KI-Markt zu konzentrieren.

“Wir wollen die gleichen Freiheiten”

Die Rede sei dabei nicht von “keiner Regulierung”, so O, sondern von einer ausgeprägten technischen Souveränität. “Wir wollen nur die gleichen Möglichkeiten wie die Amerikaner”, meint Cédric O in Vertretung des französischen AI-Startups. “Wenn wir die gleichen Freiheiten haben, können wir konkurrieren”, meint der ehemalige Minister im Gespräch mit dem britischen Medienunternehmen Stifted.

„Wenn die Last, die auf den Schultern des Anbieters des Gründungsmodells lastet, sowohl aus bürokratischer als auch aus haftungsrechtlicher Sicht zu schwer ist, könnte das das Ende von Mistral bedeuten”, meint der Mistral-Vertreter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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