07.07.2023

Diese drei Fragen sollten Investor:innen KI-Startups stellen

Gastbeitrag. Worauf Investor:innen achten soll, wenn sie sich Startups im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) ansehen, erläutert Simon Brendel von dem auf Tech-Due-Dilligence spezialisierten Beratungsunternehmen Philipps & Byrne.
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Simon Brendel, Philipps & Byrne
Simon Brendel, Philipps & Byrne | Hintergrund: Adobe Stock

Künstliche Intelligenz (und insbesondere Generative AI) gilt aktuell als einer der wenigen Bereiche, die dem allgemeinen Downturn in der Startup-Szene standhalten. Investments in AI sind vergleichsweise stabil und es entstehen immer mehr KI-Startups. VCs, die ihren Dealflow prüfen, stellen sich dabei natürlich oft die Frage, ob die Qualität des Machine-Learning-Setups tatsächlich hält, was das Pitchdeck oder die Equity Story verspricht. In diesem Artikel empfehle ich drei Fragen, die jeder VC auf dem Schirm haben sollte, wenn er sich ein KI-Startup anschaut.

Erste Frage: Handelt es sich wirklich um ML oder um ein traditionelles regelbasiertes System?

Zu Anfang sollte man einmal klären, ob das Startup wirklich mit Machine Learning arbeitet oder eher mit einem selbstentwickelten, regelbasierten System. Ist das System selbstlernend und verbessert es sich, wenn es mit mehr Daten trainiert wird? Dann handelt es sich um ML. Darüber hinaus umfasst selbstlernende ML auch selbstüberwachte oder unüberwachte Methoden. Die Frage, ob und wie man eine solche Selbstverbesserung am besten ermöglicht, wird als „Online-Lernen“ bezeichnet.

Wenn es sich um ein System handelt, das nach bestimmten Regeln arbeitet, die von Entwicklern im Voraus festgelegt werden, und das nicht mit Daten oder selbstlernend trainiert wird, ist das in der Regel keine echte KI – zumindest nicht im aktuellen Verständnis.

Zweite Frage: Make or Buy?

Die zweite Frage lautet: Wurde das ML-Modell selbst entwickelt oder wird ein Open-Source- oder proprietäres Modell von Drittanbietern genutzt? Wenn es sich um Open-Source-Modelle handelt, passen die Unternehmen diese Modelle sehr oft für den eigenen Business-Case an. In diesem Fall wird nicht wirklich etwas von Grund auf neu entwickelt, aber es wird auch nicht einfach etwas übernommen, das bereits existiert. Ein Beispiel wäre die jüngste Entwicklung von ChatGPT, bei der die GPT-Modelle von Open.AI verwendet werden können. Sie sind Open Source, und man kann sie unter bestimmten Lizenzmodellen für das eigene Business nutzen.

Die Unterscheidung besteht also darin, ob es sich um externe ML-Fähigkeiten handelt, die für das eigene Business-Modell genutzt und gegebenfalls angepasst werden, oder ob es sich um selbst entwickelte ML handelt. Bei Letzterem handelt es sich dann in der Regel um Deep-Tech-Startups, die eigene Foundation Models oder Large Language Models (LLM) entwickeln und in denen ein viel tieferes technologisches Wissen im Unternehmen vorhanden ist.

Dritte Frage: Mit welchen Daten wurde das ML-Modell trainiert und wem gehören sie?

ML-Modelle entwickeln sich zunehmend zu einer Ware. Der Zugang zu einem ML-Modell stellt also kein Differenzierungsmerkmal mehr für Startups dar. Die wirklich interessante Frage wird sein, von wem und auf welche Weise diese Modelle trainiert wurden. Und mit welcher Art und Menge von Daten.

Wenn das Unternehmen eigene Daten verwendet, gibt es zwei Dimensionen zu bedenken. Erstens: Die Menge der Datenpunkte im Datensatz. Es geht also darum, zu verstehen, wie statistisch signifikant bestimmte Effekte in diesem Datensatz sind. Ein größerer Datensatz ist immer interessanter, da statistische Fehler besser ausgeschlossen werden können und ein höheres Maß an Vertrauen entsteht. Dabei darf der Aspekt der Datenvielfalt nicht unterschätzt werden. Wie gut decken die verfügbaren Daten den Raum ab, in dem das Model lebt. Einige Unternehmen sind in der Lage, riesige Datensätze aus ihren eigenen Betrieben zu produzieren. Oft besteht aber das Problem, dass Datensätze zu klein sind, um wesentliche Verbesserungen in den Ergebnissen der AI zutage zu fördern.

Die zweite Dimension betrifft die Frage nach den Besitzverhältnissen der Daten. Wie ist das Unternehmen an diesen Datensatz gekommen? Ist er öffentlich zugänglich? Wurden sie von bestimmten Lieferanten bezogen? Oder werden sie vielleicht sogar von dem Unternehmen selbst gesammelt? Proprietäre Daten werden in den kommenden Jahren einen echten Wettbewerbsvorteil darstellen. Je privater der Datensatz ist, desto stärker sind die Fähigkeiten des Unternehmens, einen bestimmten Business Case zu bedienen und damit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen.

Fazit

Unterm Strich sollten VCs also folgende Fragen auf dem Schirm haben: Zuerst muss man herausfinden, ob das Unternehmen wirklich ML-Modelle vorweisen kann oder ob es sich um regelbasierte Systeme handelt. Zweitens müsste man klären, ob das Modell gekauft oder selbst entwickelt wurde. Und drittens muss hinterfragt werden, mit welchen Daten das Modell trainiert wurde. Und hier gilt: Je größer, vielfältiger und privater der Datensatz ist, desto besser für den Aufbau eines differenzierten Modells und den potenziellen Erfolg eines KI-Startups.


Über den Autor

Simon Brendel ist Director New Business beim Beratungsunternehmen Philipps & Byrne mit Sitz in Berlin, das auf Tech Due Diligence spezialisiert ist. Zur Zielgruppe des Unternehmens zählen Investo:innen, Growth-Stage-Startups und Unternehmer:innen. Brendel thematische Schwerpunkte sind unter anderem Themen Strategie, Technologie und Innovationen.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über aktuelle Trends und Entwicklungen im Startup-Bereich informiert zu sein, um innovative Lösungen und Technologien zu identifizieren und zu nutzen. Der Artikel beschäftigt sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz und gibt Investoren wichtige Fragen an die Hand, um die Qualität von KI-Startups zu bewerten. Diese Fragen können auch für Innovationsmanager:innen relevant sein, um potenzielle Kooperationspartner oder Lösungen im KI-Bereich genauer zu prüfen. Es geht dabei um die Unterscheidung zwischen Machine Learning und regelbasierten Systemen, den Ursprung und die Anpassung des ML-Modells sowie die Daten, mit denen das Modell trainiert wurde. Durch das Verständnis dieser Fragen können Innovationsmanager:innen sicherstellen, dass KI-Technologien in ihrer Organisation tatsächlich das halten, was sie versprechen, und eine solide Grundlage für Innovationen schaffen.

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  • Autor: Simon Brendel

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