06.03.2023

3folio.finance: Wie sich ein Kryptostartup durch den Winter bewegt

Das Kryptostartup hat laut eigenen Aussagen auf ein schlankes Unternehmenskonzept gesetzt und blickt optimistisch in die Zukunft. Jetzt begrüßt das Founderteam ein neues Mitglied.
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Michael Schöngruber und Neuzugang Florian Hasibar von 3folio.finance ©3folio.finance
Michael Schöngruber und Neuzugang Florian Hasibar von 3folio.finance ©3folio.finance

Das 2022 gegründete FinTech-Startup 3folio.finance macht sich nichts aus dem Kryptowinter. Mitten im Bullenmarkt haben Michael Schöngruber und Peter Lehner im Jänner 2022 gegründet, nur um sich wenige Monate später im Bärenmarkt wiederzufinden. Da stehen sie immer noch. Gemeinsam mit dem Rest der Krypto- und FinTech-Branche. Co-Founder und CEO Schöngruber zeigt sich gelassen. “Es war für uns ein großer Vorteil, weil der Speed aus dem Markt genommen wurde”, meint er am Telefon, während er im Linzer Danube Blockchain Hub sitzt. Nachdem Büronachbar Blockpit 2022 ins Startup investierte, gewann man aber nicht nur eine strategische Zusammenarbeit und eine hohe Qualität an Blockchaindaten. Ex-Blockpit-Finanzleiter, Florian Hasibar, steigt nun als Co-Founder, COO und CFO bei 3folio.finance ein. 

3folio.financen fokussiert auf B2B

3folio.finance entwickelt Portfoliomanagement für Krypto-Hedgefonds und für institutionelle Investoren. Dabei soll zukünftig auch der Accounting-Prozess für die Steuerberatung abgedeckt werden. Professionelle Software im Krypto-B2B-Markt werde heutzutage nämlich noch sehr stiefmütterlich behandelt, findet Schöngruber. Der Launch ist für Juni 2023 geplant. 

Ebenso ist für diesen Zeitpunkt der Abschluss einer zweiten Finanzierungsrunde angedacht. Nachdem vor einem Jahr eine Million Euro in der Pre-Seed-Runde eingesammelt wurde, plane das FinTech nun eine weitere Finanzierung, “weil man ja nicht weiß, wie lange der Bärenmarkt noch andauert”. Dabei erkennt Schöngruber einen deutlichen Unterschied in den beiden Investmentrunden 2022 und 2023:

Heute wird auf andere Werte geschaut. Fragen wie ‘ Wie schlank ist ein Unternehmen aufgebaut? Wie werden die finanziellen Mittel eingesetzt, die zur Verfügung stehen?’ stehen im Fokus. Meiner Meinung nach sind Faktoren aus der Old Economy jetzt wichtiger als die reine Idee und das Potenzial der Zukunft.

Tigris Web3 ist bereits Kunde

Das Krypto-Startup mit Firmensitz in Wien möchte von Anfang an auf internationale Kund:innen setzen. Bei den Accounting-Themen fokussiere man sich allerdings vorerst auf die DACH-Region. Der erste österreichische Krypto-Hedgefonds Tigris Web3 ist beispielsweise ein Kunde und mit diesem befinde man sich laut Schöngruber aktuell im Onboarding. Abgesehen von dem Produkt für die Fonds gibt es also bald das spezifischere Modul für Steuerberater:innen und Accountants, das wohl als Reaktion auf die Kryptosteuer verstanden werden kann. Diese greift seit März 2022 in Österreich.

“Wir errechnen nicht die Steuer für den B2B-Markt, sondern stellen alle Daten so zur Verfügung, dass das länderspezifische Steuerrecht dann vom Steuerberater bzw. der Steuerberaterin interpretiert werden kann. Man bekommt die Daten so aufbereitet, dass man das eigene fachliche Umfeld nicht verlassen muss”, erklärt der 3folio.finance-CEO dem brutkasten. Mit Florian Hasibar habe man einen Topmanager an Bord bekommen, mit dem man das Kernteam weiter aufbauen möchte.

Hiring im Fachkräftemangel

Den Fachkräftemangel spürt dabei aber auch Schöngruber stark, weshalb 3folio.finance vermehrt auf “Contracter” aus dem Ausland setzt und nebenbei ein Offshore-Team im Ausland aufbauen möchte, “sodass wir nicht durch den Fachkräftemangel an Performance verlieren. Wir sind jetzt auch auf der Suche nach Entwickler:innen in Österreich, aber wie wir alle wissen, ist das nicht leicht”, erklärt er. 

Der Bärenmarkt und die negativen Berichte über die Kryptobranche der letzten Monate hätten einige Menschen davon abgehalten, den Karriereschritt in die Kryptowelt zu wagen, vermutet Schöngruber. Eine Entwicklung, die mehrere Startups als Arbeitgeber betreffen könnte, denn Teuerung und Inflation würden schließlich das Bedürfnis nach Stabilität und Sicherheit in der Arbeitswelt verstärken.

Nichtsdestotrotz hält der CEO sein Startup für einen spannenden Arbeitsplatz. Wie man es aus manch anderen Bereichen kennt, betont auch Schöngruber, dass man bei 3folio.finance einsteigen kann und dabei die eigene Finanzbildung ausbauen könnte. “Wir sehen das als ‘training in the job’”, so der Co-Founder. Das Kernteam besteht aktuell aus den drei Gründern, die weitere Unternehmensentwicklung wird wohl zum Ende des zweiten Quartals genauer absehbar sein.   

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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