25.07.2019

Die richtigen Fragen im Bewerbungsgespräch

Welche Fragen seitens des Arbeitgebers sind im Bewerbungsgespräch verboten, welche sollten auf jeden Fall gestellt werden? Welche Besonderheiten sollten Recruiter bei Führungskräften beachten? Eine kleine Checkliste.
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Fragen im Bewerbungsgespräch - Bewerbungstipps
(c) fotolia / nd3000

Über die verbotenen Fragen im Bewerbungsgespräch herrscht weitgehend Einigkeit. Tabu ist grundsätzlich – insbesondere bei weiblichen Kandidaten – das Erfragen der Familienplanung, wie Christian Umbs, Managing Director beim Personalberatungsunternehmen Robert Half, bestätigt. Aber auch die Erkundigung z.B. nach der sexuellen Identität, Religiosität und Weltanschauung, Vorstrafen oder dem Gesundheitszustand sind im Vorstellungsgespräch unzulässig.

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Im Vorfeld einer Anstellung können jedoch ein Leumundszeugnisses oder medizinische Untersuchungen verlangt werden. Auch gibt es Ausnahmen, in denen eine eventuell vorliegende Schwangerschaft bekannt sein muss – wenn nämlich „die Tätigkeit eine Gefahr für das ungeborene Kind darstellt“. Etwa in einem medizinischen Labor, das ionisierende Strahlung einsetzt.

Kein „Mut zur Lücke“ im Bewerbungsgespräch

Auf der anderen Seite scheinen die erlaubten Fragen für ein Vorstellungsgespräch auf der Hand zu liegen. Den Arbeitgeber interessiert natürlich, was Kandidaten frei über sich erzählen (wollen). Aus welchem Grund sie den aktuellen Job aufgeben, warum sie der oder die Richtige für die ausgeschriebene Stelle sind. Das sind wohl die Standards, auf die jeder selbst kommt.

Tipps für die wirklich bedeutenden Fragen im Bewerbungsgespräch haben wir von zwei Experten eingeholt:

  • Was wissen Sie über unser Unternehmen?
  • Was wissen Sie über mich als Gesprächspartner?

„Viele Bewerber bereiten sich nicht gut vor“, sagt Robert Koenes, Direktor Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Das sei umso schlimmer, „als heute ja alles leicht online zu finden ist.“ Wenn jemand dann im Bewerbungsgespräch noch seinen „Mut zur Lücke“ einwerfe, dann entgegne Koenes durchaus: „Wir sind wohl nicht die richtigen für Sie!“. Er finde diesen Zugang „nicht sehr wertschätzend“.

Insbesondere bei Führungsposition sind außerdem die folgenden Fragen im Vorstellungsgespräch wichtig:

  • Wie gehen Sie mit Schwierigkeiten um? Mit Themen, die Emotionen auslösen?
  • Wie beschreiben Sie Ihren Führungsstil?
  • Was brauchen Sie für ein Umfeld, um Ihre Leistung zu bringen?

Allgemein ist für Koenes noch folgende Frage interessant:

  • Was machen Sie, wenn Sie nicht arbeiten?

Bestimmte Berufsfelder im jeweiligen Unternehmen – wie etwa der Vertrieb – legen hingegen diese Fragen nahe:

  • Was waren Ihre größten Erfolge – worauf sind Sie stolz?
  • Welches waren Ihre tollsten Projekte und welche Vorgaben gab es?

Wer nur kurz im vorigen Job war, von dem will Koenes wissen:

  • Haben Sie Ihre Ziele erreicht? Warum (nicht)?
  • Warum möchten Sie (wieder) wechseln?

Für den Strategie- und Unternehmensberater Gerhard Flenreiss sind sogenannte Kontrollfragen im Bewerbungsgespräch extrem wichtig. „Wer sich für eine Stelle bewirbt, gibt oft vermeintlich ‚gewünschte‘ Antworten,“ sagt er. Der Arbeitgeber sollte darum möglichst hinterfragen:

  • Wie haben Sie das gemeint?
  • Wenn Ihnen X wichtig ist – wie haben Sie das im letzten Job umgesetzt?

Um das Herangehen an Aufgaben zu prüfen, seien Fragen dieser Art seitens des Recruiters möglich:

  • Haben Sie ein Fahrrad? Nach welchen Kriterien haben Sie sich das ausgesucht?

Weiters empfiehlt Flenreiss dem Unternehmen einen Referenz-Check:

  • Wen von Ihren früheren Kollegen und Vorgesetzten könnte ich denn anrufen, um mehr über Sie zu erfahren?

Den Bewerbern sei allerdings etwas Vorlaufzeit zu gewähren, um die Referenzpersonen „vorzuwarnen“.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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