25.07.2019

Die richtigen Fragen im Bewerbungsgespräch

Welche Fragen seitens des Arbeitgebers sind im Bewerbungsgespräch verboten, welche sollten auf jeden Fall gestellt werden? Welche Besonderheiten sollten Recruiter bei Führungskräften beachten? Eine kleine Checkliste.
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Fragen im Bewerbungsgespräch - Bewerbungstipps
(c) fotolia / nd3000

Über die verbotenen Fragen im Bewerbungsgespräch herrscht weitgehend Einigkeit. Tabu ist grundsätzlich – insbesondere bei weiblichen Kandidaten – das Erfragen der Familienplanung, wie Christian Umbs, Managing Director beim Personalberatungsunternehmen Robert Half, bestätigt. Aber auch die Erkundigung z.B. nach der sexuellen Identität, Religiosität und Weltanschauung, Vorstrafen oder dem Gesundheitszustand sind im Vorstellungsgespräch unzulässig.

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Im Vorfeld einer Anstellung können jedoch ein Leumundszeugnisses oder medizinische Untersuchungen verlangt werden. Auch gibt es Ausnahmen, in denen eine eventuell vorliegende Schwangerschaft bekannt sein muss – wenn nämlich „die Tätigkeit eine Gefahr für das ungeborene Kind darstellt“. Etwa in einem medizinischen Labor, das ionisierende Strahlung einsetzt.

Kein „Mut zur Lücke“ im Bewerbungsgespräch

Auf der anderen Seite scheinen die erlaubten Fragen für ein Vorstellungsgespräch auf der Hand zu liegen. Den Arbeitgeber interessiert natürlich, was Kandidaten frei über sich erzählen (wollen). Aus welchem Grund sie den aktuellen Job aufgeben, warum sie der oder die Richtige für die ausgeschriebene Stelle sind. Das sind wohl die Standards, auf die jeder selbst kommt.

Tipps für die wirklich bedeutenden Fragen im Bewerbungsgespräch haben wir von zwei Experten eingeholt:

  • Was wissen Sie über unser Unternehmen?
  • Was wissen Sie über mich als Gesprächspartner?

„Viele Bewerber bereiten sich nicht gut vor“, sagt Robert Koenes, Direktor Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Das sei umso schlimmer, „als heute ja alles leicht online zu finden ist.“ Wenn jemand dann im Bewerbungsgespräch noch seinen „Mut zur Lücke“ einwerfe, dann entgegne Koenes durchaus: „Wir sind wohl nicht die richtigen für Sie!“. Er finde diesen Zugang „nicht sehr wertschätzend“.

Insbesondere bei Führungsposition sind außerdem die folgenden Fragen im Vorstellungsgespräch wichtig:

  • Wie gehen Sie mit Schwierigkeiten um? Mit Themen, die Emotionen auslösen?
  • Wie beschreiben Sie Ihren Führungsstil?
  • Was brauchen Sie für ein Umfeld, um Ihre Leistung zu bringen?

Allgemein ist für Koenes noch folgende Frage interessant:

  • Was machen Sie, wenn Sie nicht arbeiten?

Bestimmte Berufsfelder im jeweiligen Unternehmen – wie etwa der Vertrieb – legen hingegen diese Fragen nahe:

  • Was waren Ihre größten Erfolge – worauf sind Sie stolz?
  • Welches waren Ihre tollsten Projekte und welche Vorgaben gab es?

Wer nur kurz im vorigen Job war, von dem will Koenes wissen:

  • Haben Sie Ihre Ziele erreicht? Warum (nicht)?
  • Warum möchten Sie (wieder) wechseln?

Für den Strategie- und Unternehmensberater Gerhard Flenreiss sind sogenannte Kontrollfragen im Bewerbungsgespräch extrem wichtig. „Wer sich für eine Stelle bewirbt, gibt oft vermeintlich ‚gewünschte‘ Antworten,“ sagt er. Der Arbeitgeber sollte darum möglichst hinterfragen:

  • Wie haben Sie das gemeint?
  • Wenn Ihnen X wichtig ist – wie haben Sie das im letzten Job umgesetzt?

Um das Herangehen an Aufgaben zu prüfen, seien Fragen dieser Art seitens des Recruiters möglich:

  • Haben Sie ein Fahrrad? Nach welchen Kriterien haben Sie sich das ausgesucht?

Weiters empfiehlt Flenreiss dem Unternehmen einen Referenz-Check:

  • Wen von Ihren früheren Kollegen und Vorgesetzten könnte ich denn anrufen, um mehr über Sie zu erfahren?

Den Bewerbern sei allerdings etwas Vorlaufzeit zu gewähren, um die Referenzpersonen „vorzuwarnen“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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