28.04.2025
FREE ON SHOULDERS

fr-O-sh: Kind auf den Schultern – Hände frei

Das Salzburger Unternehmen Riesenzwerg bringt mit fr-O-sh (free on shoulders) ein Produkt aus der Kategorie: Warum ist davor noch niemand draufgekommen?
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free on shoulders - Riesenzwerg-Gründer Thomas Amerijan mit seinem fr-O-sh-System | (c) Riesenzwerg
Riesenzwerg-Gründer Thomas Amerijan mit seinem fr-O-sh-System | (c) Riesenzwerg

Es ist vielleicht nicht das weltbewegendste Problem, aber eines, das sehr viele Menschen regelmäßig erleben – und das wohl seit fast seit Anbeginn der Menschheitsgeschichte: Trägt man ein Kind auf den Schultern, hat man die Hände nicht frei. Dabei ist das Problem relativ leicht zu lösen, wie der Salzburger Unternehmer Thomas Amerijan mit seiner Firma Riesenzwerg und dem Produkt fr-O-sh (free on shoulders) beweist.

Drei Riemen

Nach Jahrtausenden des „Kinder am Fußgelenk Festhaltens“ kommt fr-O-sh mit drei Riemen mit Schnallen, die die Fußgelenke am Körper des Erwachsenen halten und sich in etwa einer halben Minuten anbringen lassen. Optional lässt sich das System auch an einem Rucksack anbringen. Fertig, Problem gelöst! Bleibt nur die Frage, warum es so lange gedauert hat.

fr-O-sh mit TÜV- und Notar-Bestätigung

Doch natürlich war die Sache zumindest in der Entwicklung nicht ganz so trivial. Bei Riesenzwerg betont man, besonders viel Wert auf Sicherheit zu legen. „In einem Feldtest, der notariell begutachtet wurde, sowie einer offiziellen TÜV-Prüfung wurde die Trage und das Material getestet“, heißt es vom Unternehmen, das auch ein Protokoll des Feldtests sowie den TÜV-Testbericht online zu Verfügung stellt.

49 Euro für fr-O-sh

Nun wird die free-on-shoulders-Kindertrage online für 49 Euro verkauft. Auch einen Rucksack exklusive Trage, aber inklusive Wickelunterlage, hat fr-O-sh im Angebot, ebenso wie eine Umhängetasche. Im Vertrieb setzt die Salzburger Firma unter anderem auf ein Affiliate-System mit Provisionen für Weiterempfehler:innen.

free on shoulders bei 2 Minuten 2 Millionen

Einen Marketing-Boost und vielleicht auch ein Investment soll nun eine Teilnahme an der Show 2 Minuten 2 Millionen bringen. Diesen Dienstag wird die Episode mit dem Auftritt Amerijans ausgestrahlt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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