08.03.2023

Foxyfitness: Florian Gschwandtner-Comeback als Startup-Gründer mit neuer App

Acht Jahre nach dem Runtastic-Exit startet Florian Gschwandtner mit Foxyfitness ein neues Fitness-App-Startup. Es soll zum Start die beste Liegestütz-App der Welt bieten.
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Florian Gschwandtner will mit Foxyfitness als
Florian Gschwandtner startet mit Foxyfitness als "Sidehustle" durch | (c) Leaders 21

„100 Push-Ups Liegestütz Coach“ – der Name von Florian Gschwandtners neuer App sagt schon ziemlich genau aus, worum es dabei geht. Acht Jahre nach dem vielbeachteten Exit mit seinem ersten App-Startup Runtastic an Adidas will der Unternehmer, der als Investor mittlerweile auch mehr als 40 Startup-Beteiligungen hat, es wieder wissen. Dazu hat er die Foxyfitness GmbH gegründet, die aktuell zu 100 Prozent ihm gehört. Dabei stellt er gegenüber dem brutkasten aber klar: „Es ist ein Sidehustle. Mein Hauptprojekt ist Leaders21„.

„Das war jetzt schon ein wilder Ritt und mehr Arbeit als erwartet“

Dennoch: Foxyfitness soll, geht es nach Florian Gschwandtner, „super-erfolgreich werden und wirklich Geld verdienen“. Bei der „besten Liegestütz-App der Welt“ soll es auch nicht bleiben – weitere Apps sollen schon dieses Jahr folgen. Wie sich das neben Leaders21 und der sehr aktiven Investoren-Tätigkeit ausgeht? „Mit Fokus und Priorisierung“, sagt der Gründer. „Aber das war jetzt schon ein wilder Ritt und mehr Arbeit als erwartet. Die Woche hat dann oftmals ein bisschen mehr als 40 Stunden“.

„Man braucht auch zum Laufen und für viele andere Dinge keine App“

Doch warum braucht man überhaupt eine Liegestütz-App? „Brauchen ist immer relativ. Man braucht auch zum Laufen und für viele andere Dinge keine App. Ich glaube aber, dass die App sehr motivierend ist“, sagt Florian Gschwandtner. Über eine Rangliste könne man sich mit anderen vergleichen, man könne einen Trainingsplan erstellen und gleichzeitig für sich selbst mitzählen, was man im Laufe eines Monats oder Jahrs schafft. „Ich will selbst dieses Jahr noch über 18.000 Liegestützen machen und da ist es gut, wenn einer mitzählt. Und das macht die App“. Liegestützen seien generell eine einfach durchzuführende, aber sehr effiziente Übung, die er selbst seit mehr als 25 Jahren täglich mache.

Foxyfitness-App schon zum Start in japanisch und chinesisch

Schon zum Start ist „100 Push-Ups Liegestütz Coach“ in neun verschiedenen Sprachen, darunter auch Japanisch und Chinesisch, verfügbar. Zu haben ist sie für 19,90 Euro pro Jahr. Dazu Gschwandtner: „Somit gerne mal auf ein Abendessen mit Wein oder Cola verzichten und dieses Geld in seinen Körper investieren – es lohnt sich“. Und der Foxyfitness-Gründer hat noch einen Tipp parat: „Wenn du keinen einzigen Liegestütz schaffst, dann ist es sowieso an der Zeit zu beginnen“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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