30.11.2022

Leaders21 lukriert 7-stelliges Investment – Calm/Storm Ventures neu dabei

Zwei Monate nach dem Launch der digitalen Plattform zur Weiterentwicklung von Führungskräften und Mitarbeiter:innen holt sich das oberösterreichische Startup Leaders21 ein siebenstelliges Investment. Neben den bestehenden Investoren, wie unter anderem Hansi Hansmann, Alfred Luger und Walter Koch, kommen jetzt neue Kapitalgeber dazu.
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21Leaders, Hansmann, Gschwandtner
(c) Leaders21 - Thomas Kleindessner (l.) und Florian Gschwandtner, Gründer von Leaders21.

Bei der aktuellen Finanzierungsrunde konnte das Leaders21-Team Calm/Storm Ventures, Claudio de Sanctis, Reinhold Baudisch, Michael Doberer, Franz und Monika Humer, Markus Aschauer, Lisa Pallweber und Felix Staeritz als neue Investoren gewinnen.

Überzeugt hat die neuen Geldgeber:innen unter anderem der Ansatz, nicht ausschließlich Führungskräfte, sondern auch Mitarbeiter:innen ohne Personalverantwortung mithilfe einer einzigen Plattform – die sowohl am PC als auch mobil verwendet werden kann – weiterzuentwickeln.

Leaders21-Investor Hansmann: „Nur solche Unternehmen erfolgreich“

„Leadership ist neben dem fachlichen Wissen die wichtigste Eigenschaft von Mitarbeitern in Führungsrollen, wird aber sehr oft (wenn überhaupt) nur im obersten Management geschult“, weiß Hansi Hansmann. „Leaders21 bietet die Chance, Leadership breit in der Unternehmenshierarchie zu schulen und zu verankern. Nur solche Unternehmen werden in Zukunft erfolgreich sein.“

In diesem Sinne: Laut einer aktuellen globalen Studie von McKinsey sehen 41 Prozent der darin Befragten mangelnde Förderung im Job als Hauptgrund, diesen zu wechseln.

„Nicht nur deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass es nicht nur ein Nice-to-have, sondern ein Must-have sein sollte, die eigenen Mitarbeiter:innen und Führungskräfte ‚besser‘ zu machen und inhouse weiterzuentwickeln“, betont Leaders21-CEO Thomas Kleindessner

Calm/Storm Ventures an Bord

Mit genau diesem USP möchte die digitale Plattform punkten: „Maximal 45 Minuten Investment
pro Woche vermitteln 21st Century Skills durch theoretische Inhalte und, noch viel wichtiger,
durch praktische Übungen“, so die Idee der beiden Founder Kleindessner und Florian Gschwandtner.

„Eine gute Crew kann jeden Sturm überstehen. Leaders21 besteht nicht nur aus einem großartigen Gründerteam, sondern hilft auch anderen Teams, sich gemeinsam weiterzuentwickeln. Wir freuen uns sehr, Thomas und sein Team auf diesem Weg unterstützen zu können“ erklärt auch Calm/Storm Ventures-Gründer Lucanus Polagnoli seine Beweggründe für ein Investment in Leaders21.

Wissenserwerb

So geht’s: Aufbauend auf einem Self-Assessment bekommen User:innen auf der Plattform jene 21st Century Skills vermittelt, bei denen sie jeweils das größte persönliche Entwicklungspotenzial haben. Praktische Übungen, wie eine Bedienungsanleitung für sich selbst zu schreiben, schließen an dieses erworbene Wissen direkt an. Der Austausch mit dem Team über diese Tasks und eine kurze persönliche Reflexion sollen den Micro-Learning-Impuls abrunden.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die digitale Plattform mit persönlichen Coachings und Trainings in einem „Blended Learning“-Ansatz zu kombinieren.

Leaders21 als One-Stop-Shop

Leaders21 möchte sich mit diesem Mix an Services als „One-Stop-Shop“ für persönliche und berufliche Weiterentwicklung im Kontext der „New World of Work“ positionieren.

Das aktuelle Investment wird künftig für die Weiterentwicklung der Development-Plattform verwendet werden.

„Wir sehen sehr viel Potential und haben unzählige Ideen, wie wir mit der Plattform unseren Kund:innen einen Mehrwert in der Personalentwicklung bieten können“, so Gschwandtner zum künftigen Plan.

Mitarbeiter:innen-Ausbau in Planung

Dazu brauche es zusätzliche Teams aus Entwickler:innen und UI/UX Designer:innen, um den Ausbau der digitalen Plattform voranzutreiben. Weitere Ressourcen werden ins Marketing und den Aufbau des Vertriebs fließen.

Zu den bisherigen Plattform-Kund:innen des Leaderships-Startups zählen unter anderem die „Hecht Technologie GmbH“, Tractive, Mantlik Kainz und E-conomix aus Linz.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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