21.04.2020

Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

Der accent Tough Tech Incubator startet am 23. April in eine Webinar-Reihe. Den Anfang macht Anwalt Keyvan Rastegar zum Thema Founders Agreement und Internationalisierung.
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Founders Agreement und Internationalisierung aus rechtlicher Sicht - Accent Tough Tech Incubator
(c) Adobe Stock - fizkes
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Manchen Gründer-Teams fällt es leichter, sich auf die Konditionen ihrer Zusammenarbeit zu einigen, andere müssen länger daran feilen. Eines bleibt immer gleich: Aus rechtlicher Sicht sollte das „Founders Agreement“ sattelfest sein, viele wichtige Fragen müssen von Beginn an geklärt sein. Denn andernfalls drohen mühselige Rechtsstreitigkeiten, wenn es mit dem Unternehmen schief geht, oder unvorhergesehene Ereignisse und Probleme eintreten, die das Gründer-Team erschüttern.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim „Vertrag von der Stange“ ist Vorsicht geboten +++

Founders Agreement: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt?

Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator. Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt? Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.


Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich. ⇒ Hier geht’s zum Webinar mit Anmeldung


accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt. Pro Jahr werden dem accent rund 200 Projekte vorgestellt, die meist aus der Wissenschaft kommen oder einen engen Bezug zu wissenschaftlichen Institutionen haben. Davon werden nach intensiver Prüfung rund 10 bis 15 in die Inkubation aufgenommen.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
  • Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.
  • Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich.
  • accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt.

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  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
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  • Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich.
  • accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt.

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