21.04.2020

Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

Der accent Tough Tech Incubator startet am 23. April in eine Webinar-Reihe. Den Anfang macht Anwalt Keyvan Rastegar zum Thema Founders Agreement und Internationalisierung.
/artikel/founders-agreement-webinar-accent-tough-tech-incubator
Founders Agreement und Internationalisierung aus rechtlicher Sicht - Accent Tough Tech Incubator
(c) Adobe Stock - fizkes
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Manchen Gründer-Teams fällt es leichter, sich auf die Konditionen ihrer Zusammenarbeit zu einigen, andere müssen länger daran feilen. Eines bleibt immer gleich: Aus rechtlicher Sicht sollte das „Founders Agreement“ sattelfest sein, viele wichtige Fragen müssen von Beginn an geklärt sein. Denn andernfalls drohen mühselige Rechtsstreitigkeiten, wenn es mit dem Unternehmen schief geht, oder unvorhergesehene Ereignisse und Probleme eintreten, die das Gründer-Team erschüttern.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim „Vertrag von der Stange“ ist Vorsicht geboten +++

Founders Agreement: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt?

Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator. Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt? Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.


Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich. ⇒ Hier geht’s zum Webinar mit Anmeldung


accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt. Pro Jahr werden dem accent rund 200 Projekte vorgestellt, die meist aus der Wissenschaft kommen oder einen engen Bezug zu wissenschaftlichen Institutionen haben. Davon werden nach intensiver Prüfung rund 10 bis 15 in die Inkubation aufgenommen.

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Montage eines Sensors im Bachbett | (c) GMD
Montage eines Sensors im Bachbett | (c) GMD

„Naturgefahren frühzeitig erkennen und fundierte Entscheidungsgrundlagen für Behörden und Infrastrukturbetreiber bereitstellen“ – so definiert das Innsbrucker Startup GMD sein Produkt. Dazu hat es mit der KI-gestützten Plattform GeoSenseAI ein ganzes Technolgoie-Portfolio aufgebaut. Das umfasst etwa IoT-Sensoren zur Erkennung von Hochwasser, Verklausungen, Hangbewegungen und Steinschlag, seismische Sensorik zur Überwachung instabiler Felsbereiche, Wetterstationen für hochalpine Standorte, Monitoring von Wasserressourcen und Quellen und KI-gestützte Analyse von Besucher- und Personenströmen. Über die Cloud-basierte Plattform erfolgen dann Visualisierung, Modellierung und Alarmierung.

„Naturgefahren kennen keine Staatsgrenzen“

Damit war das 2024 gegründete Unternehmen, das als „Verified Social Enterprise“ eingetragen ist und unter anderem mit Infineon kooperiert, schon bislang über die Landesgrenzen hinaus aktiv – etwa über eine Kooperation mit dem Deutschen Alpenverein (brutkasten berichtete). Nun erfolgte mit der Eröffnung eines Standorts im Technopark Graubünden im Schweizer Landquart und der Gründung einer Schweizer Tochtergesellschaft der nächste Expansionsschritt. Dabei startete man bereits ein erstes Pilotprojekt mit dem Schweizer Bahnbetreiber Rhätische Bahn.

Ein Pegelsensor von GMD | (c) GMD

„Naturgefahren kennen keine Staatsgrenzen – unsere Technologien dürfen daher ebenfalls nicht an Landesgrenzen enden. Mit der Gründung der GMD Swiss GmbH schaffen wir die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit Schweizer Partnern und stärken unsere Präsenz im gesamten Alpenraum“, kommentiert Geschäftsführer Steve Weingarth. Der Standort Landquart sei „weit mehr als ein Vertriebsbüro“. „Er wird zu einem zentralen Innovations- und Entwicklungsstandort für intelligente Lösungen zur Prävention alpiner Naturgefahren und bildet einen wichtigen Baustein unserer internationalen Wachstumsstrategie“, so Weingarth.

Finanzierungsrunde für Expansionsstrategie

Die unmittelbare Nähe zu Forschungsinstitutionen, Infrastrukturbetreibern und öffentlichen Einrichtungen am Standort schaffe ideale Voraussetzungen für die gemeinsame Entwicklung neuer Technologien im Bereich der Klimaresilienz und Naturgefahrenprävention, heißt es von GMD. „Graubünden zählt zu den Regionen Europas, die besonders stark von Naturgefahren betroffen sind und gleichzeitig über eine hochentwickelte Infrastruktur verfügen. Damit bietet der Kanton ideale Bedingungen, um innovative Sensorik und digitale Frühwarnsysteme unter realen Einsatzbedingungen zu entwickeln, zu testen und weiterzuentwickeln.“

Langfristig verfolge man den Aufbau eines grenzüberschreitenden „Alpine Data Hub“, der Umwelt-, Sensor- und Geodaten aus Österreich, der Schweiz, Deutschland und Italien zusammenführt. In den kommenden Jahren sollen weitere Standorte „entlang der Alpenachse“ entstehen. Dazu befinde man sich aktuell auch im Closing einer Seed-Finanzierungsrunde. Schon für Anfang 2027 sei ein weiteres Investment geplant.

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Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
  • Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.
  • Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich.
  • accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt.

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  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
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