✨ AI Kontextualisierung
Manchen Gründer-Teams fällt es leichter, sich auf die Konditionen ihrer Zusammenarbeit zu einigen, andere müssen länger daran feilen. Eines bleibt immer gleich: Aus rechtlicher Sicht sollte das „Founders Agreement“ sattelfest sein, viele wichtige Fragen müssen von Beginn an geklärt sein. Denn andernfalls drohen mühselige Rechtsstreitigkeiten, wenn es mit dem Unternehmen schief geht, oder unvorhergesehene Ereignisse und Probleme eintreten, die das Gründer-Team erschüttern.
+++ Gesellschaftsvertrag: Beim „Vertrag von der Stange“ ist Vorsicht geboten +++
Founders Agreement: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt?
Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator. Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt? Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich. ⇒ Hier geht’s zum Webinar mit Anmeldung
accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt. Pro Jahr werden dem accent rund 200 Projekte vorgestellt, die meist aus der Wissenschaft kommen oder einen engen Bezug zu wissenschaftlichen Institutionen haben. Davon werden nach intensiver Prüfung rund 10 bis 15 in die Inkubation aufgenommen.
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