21.04.2020

Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

Der accent Tough Tech Incubator startet am 23. April in eine Webinar-Reihe. Den Anfang macht Anwalt Keyvan Rastegar zum Thema Founders Agreement und Internationalisierung.
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Founders Agreement und Internationalisierung aus rechtlicher Sicht - Accent Tough Tech Incubator
(c) Adobe Stock - fizkes
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Manchen Gründer-Teams fällt es leichter, sich auf die Konditionen ihrer Zusammenarbeit zu einigen, andere müssen länger daran feilen. Eines bleibt immer gleich: Aus rechtlicher Sicht sollte das „Founders Agreement“ sattelfest sein, viele wichtige Fragen müssen von Beginn an geklärt sein. Denn andernfalls drohen mühselige Rechtsstreitigkeiten, wenn es mit dem Unternehmen schief geht, oder unvorhergesehene Ereignisse und Probleme eintreten, die das Gründer-Team erschüttern.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim „Vertrag von der Stange“ ist Vorsicht geboten +++

Founders Agreement: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt?

Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator. Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt? Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.


Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich. ⇒ Hier geht’s zum Webinar mit Anmeldung


accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt. Pro Jahr werden dem accent rund 200 Projekte vorgestellt, die meist aus der Wissenschaft kommen oder einen engen Bezug zu wissenschaftlichen Institutionen haben. Davon werden nach intensiver Prüfung rund 10 bis 15 in die Inkubation aufgenommen.

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Der autonome Bus der Marke Otokar | © ÖBB / Daniel Willinger
Der autonome Bus der Marke Otokar | © ÖBB / Daniel Willinger

In einigen US-amerikanischen und chinesischen Städten gehören Robotaxis bekanntlich längst zum Stadtbild. In Österreich verläuft die Verbreitung des autonomen Fahrens, wie so viele andere Dinge, langsamer. Bereits seit 2017 etwa arbeitet die Initiative SURAAA im Kärntner Pörtschach mit autonomen Kleinbussen (brutkasten berichtete). 2019 starteten die Wiener Linien einen mehrjährigen Testbetrieb autonomer Kleinbusse in der Seestadt Aspern (brutkasten berichtete), beendeten das Projekt aber nach der Testphase. Zu einem größeren Rollout kam es bislang nicht.

100 autonome Busse in zwei Jahren

Doch das soll sich jetzt ändern. Bei einem Termin am Westbahnhof, über den mehrere Medien berichteten, legten unter anderem Infrastrukturminister Peter Hanke, ÖBB-Chef Andreas Matthä und Kerem Erman vom türkischen Mobilitäts-Unternehmen Otokar einen Rollout-Plan dar, der erstmals über Testphasen bzw. stark eingegrenzte Projekte hinausgeht.

Demnach sollen bereits in zwei Jahren bis zu 100 autonom fahrende Busse von Otokar für ÖBB Postbus etwa im Vorarlberger Rheintal oder im oberösterreichischen Zentralraum unterwegs sein. In der spanischen Hauptstadt Madrid befinden sich die „e-Centro“-Busse des türkischen Anbieters, die Platz für bis zu 32 Fahrgäste bieten, bereits im regulären Einsatz.

Gesetze müssen erst angepasst werden

Begleitend soll die heimische Gesetzeslage ab September schrittweise angepasst werden, damit in zwei Jahren dann auch Fahrten ohne die aktuell noch obligatorischen Sicherheitsfahrer:innen (Anm. d. Red.: die das Konzept ad absurdum führen) rechtlich möglich sind. Dabei räumt Minister Hanke, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, ein: „Es wird dauern, bis die Bevölkerung diesen Fahrzeugen vertraut. Aber wir wollen zum Regelbetrieb, und nicht nur mit einem Bus, sondern mit einer Flotte.“

Vom ersten Test in Alpbach in den Rollout

Doch nun wird – wie sollte es anders sein – zuerst einmal getestet. Und der erste Test erfolgt in ländlicher, aber durchaus prominenter Umgebung: beim Europäischen Forum Alpbach. Dort wird der Testbetrieb in kleinem Ausmaß auf einer definierten Strecke stattfinden. Unter Bedingungen, die den später geplanten Einsatzbedingungen deutlich näher kommen, findet dann der nächste Testlauf statt. Nach dem Forum Alpbach zieht der Bus weiter in den Industriepark „Campus Wolfurt“ im Bezirk Bregenz in Vorarlberg. Dort wird er dann Campus und S-Bahn verbinden.

Die langfristige Vision ist auch bereits skizziert. Verläuft der oben beschriebene Rollout in den kommenden zwei Jahren nach Plan, soll eine flächendeckende Ausbreitung folgen. Letztlich will man Öffi-unterversorgte ländliche Regionen, wo, wie Hanke es ausdrückt, „keine U-Bahn mehr hinkommt, wo der Bus nicht mehr so groß sein muss“ in ganz Österreich abdecken.

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Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
  • Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.
  • Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich.
  • accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt.

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