02.04.2026
GASTBEITRAG

Founder Risk: Wer schützt eigentlich die Familie hinter dem Startup?

Gastbeitrag: Daniel Schwarz ist Online Marketing Manager bei Livv.at - einer digitalen Versicherungsplattform der Lebensversicherung von 1871 a. G. München. In seinem Gastbeitrag widmet er sich dem Thema "Founder Risk" und erläutert Möglichkeiten zur Vorsorge und was zu tun ist, wenn ein Founder oder eine Founderin ausfällt.
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Vorsorge, Familie
(c) Livv.at/Canva - Daniel Schwarz, Online Marketing Manager bei Livv.at.

Über Funding-Runden, Bewertungen und Skalierungsstrategien wird in der Startup-Szene viel gesprochen. Über den möglichen Ausfall der Gründer:innen fast nie.

Dabei hängt gerade in jungen Unternehmen oft sehr viel an einzelnen Personen. Vision, Netzwerk, Produktverständnis oder strategische Entscheidungen liegen häufig in den Händen der Founder. In der Unternehmensführung spricht man hier vom Key Person Risk – also der Abhängigkeit eines Unternehmens von einer zentralen Person.

Was in dieser Diskussion jedoch oft übersehen wird: Hinter jedem Startup steht nicht nur ein Unternehmen, sondern meist auch eine Familie, die das unternehmerische Risiko indirekt mitträgt.

Wenn unternehmerisches Risiko ins Privatleben reicht

Österreich erlebt seit Jahren einen Gründungsboom. Laut WKO wurden 2024 rund 36.700 neue Unternehmen gegründet, ein neuer Höchststand. Im ersten Halbjahr 2025 stieg die Zahl nochmals um 9,5 %. Was dabei untergeht: Mehr als 80 % aller Neugründungen sind Einzelunternehmen, bei denen Unternehmer:innen in der Regel mit ihrem Privatvermögen haften.

Insgesamt zählt Österreich aktuell über 361.000 Ein-Personen-Unternehmen. Das durchschnittliche Alter bei der Gründung liegt bei rund 37 Jahren – eine Lebensphase, in der viele Gründer:innen bereits Familie haben oder langfristige finanzielle Verpflichtungen eingehen. Fällt die Gründungsperson durch Krankheit, Unfall oder im schlimmsten Fall durch einen Todesfall aus, trifft das nicht nur das Unternehmen, sondern oft unmittelbar das private Umfeld.

Ein Risiko, über das kaum gesprochen wird

Startup-Kultur ist stark von Optimismus geprägt. Gründer:innen müssen Risiken eingehen, an ihre Vision glauben und auch in schwierigen Phasen durchhalten. Diese Mentalität ist ein wichtiger Teil unternehmerischen Erfolgs. Gleichzeitig führt sie häufig dazu, dass persönliche Risiken ausgeblendet werden.

Laut einer repräsentativen Umfrage von livv.at zur Sterblichkeit und Vorsorge denken mehr als die Hälfte der Österreicher:innen selten oder gar nicht über die eigene Sterblichkeit nach. Bei Gründer:innen, die unter hohem Zeit- und Erfolgsdruck stehen, dürfte diese Quote kaum niedriger sein. Die Folge: Während Produktstrategie, Marktanalyse und Finanzierungsrunden minutiös geplant werden, bleibt die persönliche Risikoabsicherung häufig ein Thema für „später“. Gerade in der frühen Unternehmensphase kann dieses „später“ jedoch zum Problem werden.

Wenn der Gründer ausfällt

In Startups sind Rollen selten klar getrennt. Gründer:innen übernehmen häufig gleichzeitig strategische, operative und finanzielle Verantwortung. Sie sind Produktverantwortliche, Vertriebsleitung, Netzwerker:innen und Geschäftsführung in einer Person. Diese Konzentration von Verantwortung ist typisch für junge Unternehmen, erhöht aber auch die Abhängigkeit des Unternehmens von einzelnen Personen.

Fällt eine Gründerin oder ein Gründer länger aus, entstehen daher nicht nur operative Herausforderungen im Unternehmen. Gerade in frühen Unternehmensphasen hängen Entscheidungen, Kontakte und Know-how oft stark an den Founder-Personen. Hinzu kommt, dass bei vielen Gründungen geschäftliche und private Risiken eng miteinander verbunden sind. Persönliche Investitionen, Bürgschaften oder Phasen mit reduziertem Einkommen sind keine Seltenheit.

Ohne klare Regelungen zur Vorsorge oder Nachfolge kann ein Ausfall daher nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Familie finanziell und organisatorisch belasten.

Gesetzliche Absicherung hat Grenzen

Selbstständige in Österreich sind über die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert. Diese bietet eine grundlegende Absicherung bei Krankheit, Unfall und im Alter. Gerade in der frühen Gründungsphase ist diese Absicherung jedoch oft begrenzt. Viele Gründer:innen zahlen zunächst nur auf Basis niedriger Einkommensgrundlagen ein. Entsprechend niedrig fallen mögliche Leistungen – etwa für Hinterbliebene – später aus.

Für Familien bedeutet das im Ernstfall häufig eine finanzielle Lücke, wenn das Einkommen der Gründungsperson wegfällt.

Founder Risk als Teil moderner Unternehmensführung

Während Gründer:innen Risiken im Geschäftsmodell sehr genau analysieren, wird das eigene Leben selten in diese Risikoanalyse einbezogen. Dabei gehört persönliche Stabilität eigentlich zum Fundament eines Unternehmens. In internationalen Startup-Ökosystemen wird das Thema zunehmend systematisch betrachtet.

Investoren sprechen etwa über Key-Person-Risiken, Nachfolgeregelungen oder Absicherungsstrategien für zentrale Führungspersonen. Auch für Gründer:innen selbst kann ein strukturierter Blick auf persönliche Risiken sinnvoll sein. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen wie Vorsorgevollmachten oder klare Regelungen zur Unternehmensnachfolge, damit ein Unternehmen auch im Ernstfall handlungsfähig bleibt.

Welche Absicherungen Gründer:innen berücksichtigen sollten

Neben organisatorischen Maßnahmen kann auch eine finanzielle Absicherung für Angehörige sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn ein Großteil des Familieneinkommens vom Startup abhängt.

Zu den wichtigsten Instrumenten zählen dabei:

● Vorsorgevollmacht: Sie stellt sicher, dass im Fall eines Ausfalls Entscheidungen getroffen werden können und das Unternehmen handlungsfähig bleibt.
● Nachfolgeregelungen: Gerade bei mehreren Gründer:innen kann es sinnvoll sein, bereits früh zu definieren, wie Anteile oder Verantwortlichkeiten im Ernstfall geregelt werden.
● Key-Person-Absicherung: In manchen Fällen sichern Unternehmen zentrale Führungspersonen gezielt ab, um wirtschaftliche Risiken für das Unternehmen zu reduzieren.
● Ablebensversicherung: Sie kann im Todesfall finanzielle Verpflichtungen abdecken und Hinterbliebene absichern. Gerade in Phasen hoher persönlicher Haftung oder niedriger gesetzlicher Ansprüche kann sie helfen, das unternehmerische Risiko für die Familie abzufedern.

Der entscheidende Punkt ist dabei weniger das konkrete Instrument, sondern das Bewusstsein, dass persönliche Risiken Teil der unternehmerischen Realität sind.

Founder Risk gehört auf die Gründungsagenda

Die österreichische Startup-Szene hat sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Themen wie Governance, nachhaltige Unternehmensführung oder „Founder Mental Health“ werden zunehmend offener diskutiert. Mit dieser Entwicklung wächst auch das Bewusstsein dafür, dass Unternehmertum nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch persönliche Risiken mit sich bringt.

Founder Risk verdient deshalb denselben strategischen Stellenwert wie Funding oder Produktentwicklung. Wer Verantwortung für ein Unternehmen übernimmt, sollte auch die Absicherung der eigenen Familie als Teil dieser Verantwortung verstehen. Die Werkzeuge dafür existieren – von organisatorischen Regelungen bis hin zu finanziellen Absicherungen. Entscheidend ist vor allem, dass Gründer:innen das Thema frühzeitig mitdenken. Denn hinter jedem Startup steht nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern auch ein Leben außerhalb des Unternehmens.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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