02.04.2026
GASTBEITRAG

Founder Risk: Wer schützt eigentlich die Familie hinter dem Startup?

Gastbeitrag: Daniel Schwarz ist Online Marketing Manager bei Livv.at - einer digitalen Versicherungsplattform der Lebensversicherung von 1871 a. G. München. In seinem Gastbeitrag widmet er sich dem Thema "Founder Risk" und erläutert Möglichkeiten zur Vorsorge und was zu tun ist, wenn ein Founder oder eine Founderin ausfällt.
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Vorsorge, Familie
(c) Livv.at/Canva - Daniel Schwarz, Online Marketing Manager bei Livv.at.

Über Funding-Runden, Bewertungen und Skalierungsstrategien wird in der Startup-Szene viel gesprochen. Über den möglichen Ausfall der Gründer:innen fast nie.

Dabei hängt gerade in jungen Unternehmen oft sehr viel an einzelnen Personen. Vision, Netzwerk, Produktverständnis oder strategische Entscheidungen liegen häufig in den Händen der Founder. In der Unternehmensführung spricht man hier vom Key Person Risk – also der Abhängigkeit eines Unternehmens von einer zentralen Person.

Was in dieser Diskussion jedoch oft übersehen wird: Hinter jedem Startup steht nicht nur ein Unternehmen, sondern meist auch eine Familie, die das unternehmerische Risiko indirekt mitträgt.

Wenn unternehmerisches Risiko ins Privatleben reicht

Österreich erlebt seit Jahren einen Gründungsboom. Laut WKO wurden 2024 rund 36.700 neue Unternehmen gegründet, ein neuer Höchststand. Im ersten Halbjahr 2025 stieg die Zahl nochmals um 9,5 %. Was dabei untergeht: Mehr als 80 % aller Neugründungen sind Einzelunternehmen, bei denen Unternehmer:innen in der Regel mit ihrem Privatvermögen haften.

Insgesamt zählt Österreich aktuell über 361.000 Ein-Personen-Unternehmen. Das durchschnittliche Alter bei der Gründung liegt bei rund 37 Jahren – eine Lebensphase, in der viele Gründer:innen bereits Familie haben oder langfristige finanzielle Verpflichtungen eingehen. Fällt die Gründungsperson durch Krankheit, Unfall oder im schlimmsten Fall durch einen Todesfall aus, trifft das nicht nur das Unternehmen, sondern oft unmittelbar das private Umfeld.

Ein Risiko, über das kaum gesprochen wird

Startup-Kultur ist stark von Optimismus geprägt. Gründer:innen müssen Risiken eingehen, an ihre Vision glauben und auch in schwierigen Phasen durchhalten. Diese Mentalität ist ein wichtiger Teil unternehmerischen Erfolgs. Gleichzeitig führt sie häufig dazu, dass persönliche Risiken ausgeblendet werden.

Laut einer repräsentativen Umfrage von livv.at zur Sterblichkeit und Vorsorge denken mehr als die Hälfte der Österreicher:innen selten oder gar nicht über die eigene Sterblichkeit nach. Bei Gründer:innen, die unter hohem Zeit- und Erfolgsdruck stehen, dürfte diese Quote kaum niedriger sein. Die Folge: Während Produktstrategie, Marktanalyse und Finanzierungsrunden minutiös geplant werden, bleibt die persönliche Risikoabsicherung häufig ein Thema für „später“. Gerade in der frühen Unternehmensphase kann dieses „später“ jedoch zum Problem werden.

Wenn der Gründer ausfällt

In Startups sind Rollen selten klar getrennt. Gründer:innen übernehmen häufig gleichzeitig strategische, operative und finanzielle Verantwortung. Sie sind Produktverantwortliche, Vertriebsleitung, Netzwerker:innen und Geschäftsführung in einer Person. Diese Konzentration von Verantwortung ist typisch für junge Unternehmen, erhöht aber auch die Abhängigkeit des Unternehmens von einzelnen Personen.

Fällt eine Gründerin oder ein Gründer länger aus, entstehen daher nicht nur operative Herausforderungen im Unternehmen. Gerade in frühen Unternehmensphasen hängen Entscheidungen, Kontakte und Know-how oft stark an den Founder-Personen. Hinzu kommt, dass bei vielen Gründungen geschäftliche und private Risiken eng miteinander verbunden sind. Persönliche Investitionen, Bürgschaften oder Phasen mit reduziertem Einkommen sind keine Seltenheit.

Ohne klare Regelungen zur Vorsorge oder Nachfolge kann ein Ausfall daher nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Familie finanziell und organisatorisch belasten.

Gesetzliche Absicherung hat Grenzen

Selbstständige in Österreich sind über die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert. Diese bietet eine grundlegende Absicherung bei Krankheit, Unfall und im Alter. Gerade in der frühen Gründungsphase ist diese Absicherung jedoch oft begrenzt. Viele Gründer:innen zahlen zunächst nur auf Basis niedriger Einkommensgrundlagen ein. Entsprechend niedrig fallen mögliche Leistungen – etwa für Hinterbliebene – später aus.

Für Familien bedeutet das im Ernstfall häufig eine finanzielle Lücke, wenn das Einkommen der Gründungsperson wegfällt.

Founder Risk als Teil moderner Unternehmensführung

Während Gründer:innen Risiken im Geschäftsmodell sehr genau analysieren, wird das eigene Leben selten in diese Risikoanalyse einbezogen. Dabei gehört persönliche Stabilität eigentlich zum Fundament eines Unternehmens. In internationalen Startup-Ökosystemen wird das Thema zunehmend systematisch betrachtet.

Investoren sprechen etwa über Key-Person-Risiken, Nachfolgeregelungen oder Absicherungsstrategien für zentrale Führungspersonen. Auch für Gründer:innen selbst kann ein strukturierter Blick auf persönliche Risiken sinnvoll sein. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen wie Vorsorgevollmachten oder klare Regelungen zur Unternehmensnachfolge, damit ein Unternehmen auch im Ernstfall handlungsfähig bleibt.

Welche Absicherungen Gründer:innen berücksichtigen sollten

Neben organisatorischen Maßnahmen kann auch eine finanzielle Absicherung für Angehörige sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn ein Großteil des Familieneinkommens vom Startup abhängt.

Zu den wichtigsten Instrumenten zählen dabei:

● Vorsorgevollmacht: Sie stellt sicher, dass im Fall eines Ausfalls Entscheidungen getroffen werden können und das Unternehmen handlungsfähig bleibt.
● Nachfolgeregelungen: Gerade bei mehreren Gründer:innen kann es sinnvoll sein, bereits früh zu definieren, wie Anteile oder Verantwortlichkeiten im Ernstfall geregelt werden.
● Key-Person-Absicherung: In manchen Fällen sichern Unternehmen zentrale Führungspersonen gezielt ab, um wirtschaftliche Risiken für das Unternehmen zu reduzieren.
● Ablebensversicherung: Sie kann im Todesfall finanzielle Verpflichtungen abdecken und Hinterbliebene absichern. Gerade in Phasen hoher persönlicher Haftung oder niedriger gesetzlicher Ansprüche kann sie helfen, das unternehmerische Risiko für die Familie abzufedern.

Der entscheidende Punkt ist dabei weniger das konkrete Instrument, sondern das Bewusstsein, dass persönliche Risiken Teil der unternehmerischen Realität sind.

Founder Risk gehört auf die Gründungsagenda

Die österreichische Startup-Szene hat sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Themen wie Governance, nachhaltige Unternehmensführung oder „Founder Mental Health“ werden zunehmend offener diskutiert. Mit dieser Entwicklung wächst auch das Bewusstsein dafür, dass Unternehmertum nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch persönliche Risiken mit sich bringt.

Founder Risk verdient deshalb denselben strategischen Stellenwert wie Funding oder Produktentwicklung. Wer Verantwortung für ein Unternehmen übernimmt, sollte auch die Absicherung der eigenen Familie als Teil dieser Verantwortung verstehen. Die Werkzeuge dafür existieren – von organisatorischen Regelungen bis hin zu finanziellen Absicherungen. Entscheidend ist vor allem, dass Gründer:innen das Thema frühzeitig mitdenken. Denn hinter jedem Startup steht nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern auch ein Leben außerhalb des Unternehmens.

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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