27.08.2024
ACCELERATOR

Founder Institute startet ab September auch in Wien

Ab September ist Wien um einen Accelerator reicher: Das Founder Institute startet eine Zweigstelle. WKO-Startup-Experte Kambis Kohansal Vajargah wird dort Mentor.
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Stephan Kreiger, Kasia Sadowska, Stanish Gunasekaran und Jaqueline Kressner leiten das Wiener Founder Institute.
Stephan Kreiger, Kasia Sadowska, Stanish Gunasekaran und Jaqueline Kressner leiten das Wiener Founder Institute. (c) privat

Das international aktive Founder Institute startet im September auch eine Zweigstelle in Wien. Laut eigenen Angaben ist man der „größte Pre-Seed Startup Accelerator der Welt“. In einem ersten Statement schreibt das Institut, man habe es sich zur Aufgabe gemacht, Founder:innen in spe zu erfolgreichen Unternehmer:innen zu machen. Gelingen soll das mit Mentorship, Networking und strukturierten Programmen. Bisher gab es das Programm in Österreich nur virtuell.

Kambis Kohansal Vajargah als Mentor

Den Wiener Zweig leiten werden die Startup-Kenner:innen Stanish Gunasekaran, Kasia Sadowska, Stephan Kreiger und Jaqueline Kressner. In einem Statement melden sich die vier zu Wort: „Wir freuen uns, die nächste Generation an gestaltenden Leadern zu unterstützen und ihnen zu helfen, die größten Probleme des 21. Jahrhunderts zu lösen. Internationale und lokale Founder, die sich gegenseitig unterstützen, sind das Herzstück von dem, was wir tun.“

Als Mentor und Speaker wurde bereits Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup Services bei der WKO, angekündigt. Er sieht für das Founder Institute großes Potenzial im Wiener Startup-Ökosystem. Wichtig werde es sein, sich in das lokale Ökosystem rund um wichtige Stakeholder wie Universitäten und öffentliche Organisationen zu integrieren. Die bereits vorhandene starke Marke des Founder Institute werde bei dem Aufbau eines robusten Netzwerks in Österreich helfen.

Kohansal Vajargah betont dabei auch die Rolle von Mentor:innen mit Expertise: „Gründer wollen sichergehen, dass ihre Mentoren bereits erfolgreich Unternehmen zu einem Exit geführt haben und zu den größten Experten gehören. Der Schwerpunkt des Founder Institute liegt auf globalem Networking und Mentorenschaft, das kann Startups Möglichkeiten für Wachstum und Expansion bieten.“

Weitere angekündigte Mentor:innen sind unter anderem Lisa Pallweber, Florian Wimmer oder Hannah Wundersam.

Herausforderndes Programm

Die Bewerbung für den ersten Batch läuft aktuell bereits, das Programm soll im Februar 2025 starten. Auf der Website des Instituts werden drei Merkmale besonders hervorgehoben: Ein kritisches Support-Netzwerk; eine strukturierte Methode für den Aufbau des Geschäftsmodells; sowie ein herausfordernder Prozess, bei dem es laut dem Founder Institute „weniger als 40 Prozent der Gründer:innen“ durch das Programm schaffen würden. Bei jedem Schritt werde man vor eine Challenge gestellt. Durch das eigene Funding-Lab-Programm und Virtuelle Demo Days bekomme man als Founder:in aber laut dem Founder Institute die besten Chancen für eine Finanzierung.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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