27.08.2024
ACCELERATOR

Founder Institute startet ab September auch in Wien

Ab September ist Wien um einen Accelerator reicher: Das Founder Institute startet eine Zweigstelle. WKO-Startup-Experte Kambis Kohansal Vajargah wird dort Mentor.
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Stephan Kreiger, Kasia Sadowska, Stanish Gunasekaran und Jaqueline Kressner leiten das Wiener Founder Institute.
Stephan Kreiger, Kasia Sadowska, Stanish Gunasekaran und Jaqueline Kressner leiten das Wiener Founder Institute. (c) privat

Das international aktive Founder Institute startet im September auch eine Zweigstelle in Wien. Laut eigenen Angaben ist man der „größte Pre-Seed Startup Accelerator der Welt“. In einem ersten Statement schreibt das Institut, man habe es sich zur Aufgabe gemacht, Founder:innen in spe zu erfolgreichen Unternehmer:innen zu machen. Gelingen soll das mit Mentorship, Networking und strukturierten Programmen. Bisher gab es das Programm in Österreich nur virtuell.

Kambis Kohansal Vajargah als Mentor

Den Wiener Zweig leiten werden die Startup-Kenner:innen Stanish Gunasekaran, Kasia Sadowska, Stephan Kreiger und Jaqueline Kressner. In einem Statement melden sich die vier zu Wort: „Wir freuen uns, die nächste Generation an gestaltenden Leadern zu unterstützen und ihnen zu helfen, die größten Probleme des 21. Jahrhunderts zu lösen. Internationale und lokale Founder, die sich gegenseitig unterstützen, sind das Herzstück von dem, was wir tun.“

Als Mentor und Speaker wurde bereits Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup Services bei der WKO, angekündigt. Er sieht für das Founder Institute großes Potenzial im Wiener Startup-Ökosystem. Wichtig werde es sein, sich in das lokale Ökosystem rund um wichtige Stakeholder wie Universitäten und öffentliche Organisationen zu integrieren. Die bereits vorhandene starke Marke des Founder Institute werde bei dem Aufbau eines robusten Netzwerks in Österreich helfen.

Kohansal Vajargah betont dabei auch die Rolle von Mentor:innen mit Expertise: „Gründer wollen sichergehen, dass ihre Mentoren bereits erfolgreich Unternehmen zu einem Exit geführt haben und zu den größten Experten gehören. Der Schwerpunkt des Founder Institute liegt auf globalem Networking und Mentorenschaft, das kann Startups Möglichkeiten für Wachstum und Expansion bieten.“

Weitere angekündigte Mentor:innen sind unter anderem Lisa Pallweber, Florian Wimmer oder Hannah Wundersam.

Herausforderndes Programm

Die Bewerbung für den ersten Batch läuft aktuell bereits, das Programm soll im Februar 2025 starten. Auf der Website des Instituts werden drei Merkmale besonders hervorgehoben: Ein kritisches Support-Netzwerk; eine strukturierte Methode für den Aufbau des Geschäftsmodells; sowie ein herausfordernder Prozess, bei dem es laut dem Founder Institute „weniger als 40 Prozent der Gründer:innen“ durch das Programm schaffen würden. Bei jedem Schritt werde man vor eine Challenge gestellt. Durch das eigene Funding-Lab-Programm und Virtuelle Demo Days bekomme man als Founder:in aber laut dem Founder Institute die besten Chancen für eine Finanzierung.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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