16.03.2022

Forum Alpbach: Bewerbung für junge Führungskräfte und Stipendium offen

Für junge Talente ab 18 Jahren und (künftige) Führungskräfte bis 40 hat das EFA 2022 wieder spezielle Angebote.
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EFA 2021
© Europäisches Forum Alpbach - Bogdan Baraghin

Von 21. August 2022 bis 2. September 2022 verwandelt sich das kleine österreichische Bergdorf Alpbach wieder in den Schauplatz einer der wichtigsten Konferenzen in Europa: Das Forum Alpbach lockt jedes Jahr Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft und Politik, Philosoph:innen, Künstler:innen und Unternehmer:innen zum Austausch und informellen Networking. Diversität in Hintergründen, Herkunft und Erfahrungen war dem EFA immer wichtig und ganz in diesem Sinne gibt es auch wieder Angebote für junge Talente. Student:innen können sich über ein Stipendium am Forum beteiligen und für junge Führungskräfte gibt es mit „Alpbach in Motion“ ein eigenes Programm. Für beide Angebote ist die Bewerbung ab 15. März 2022 offen.

Stipendium: Keine eigene Seminarwoche mehr

Das Stipendiat:innen-Programm steht internationalen Student:innen und Künstler:innen zwischen 18 und 30 Jahren offen. Neu ist, dass für sie keine eigene Seminarwoche vorgesehen ist, sondern das Programm in das gesamte EFA integriert wird. „Damit kommen wir der Gründungsidee des Forums nach: im Dialog zwischen den Generationen Europa zu stärken“, schreibt das Forum. Für die Bewerbung ist unter anderem ein Englisch-Sprachnachweis notwendig – Österreicher:innen und Deutsche sollen sich über die jeweiligen Alumni-Clubs bewerben. Eine Bewerbung ist bis 31. März möglich und deckt neben der Teilnahmegebühr auch die Kosten für die Unterkunft und teilweise auch für alltägliche Ausgaben ab. Die Unterstützung geht aber weit über die Teilnahme am EFA hinaus – Alumni-Clubs, das Forum Alpbach Network (FAN) und das Africa Alpbach Network sind bekannt dafür, Mitglieder mit potenziellen Mentor:innen zu vernetzen und in unterschiedlichen Formaten zu fördern.

Alpbach in Motion für junge Talente in Unternehmen

Junge oder zukünftige Führungskräfte zwischen 30 und 40 Jahren können sich für das Programm „Alpbach in Motion“ bewerben. Das Programm vernetzt bis zu 40 junge Talente aus Startups, KMU, Social Businesses und Kreativwirtschaft und bietet ihnen von 27. bis 30. August ein eigenes Programm mit Trainings und Workshops. Im Unterschied zum Stipendiatenprogramm gibt es hier eine Teilnahmegebühr: 2.500 Euro decken das Alpach in Motion Programm und das EFA-Ticket ab, die Kosten für die Unterkunft sind ebenfalls selbst zu tragen. Die Bewerbung ist noch bis 15. April offen.

Nach zwei Jahren Hybrid-Veranstaltung will das EFA 2022 erstmals wieder in vollem Umfang für alle Teilnehmer:innen vor Ort öffnen. Thematisch dreht sich das Programm wie vergangenes Jahr wieder um die großen Themen-Tracks t“The Climate Opportunity“, „Securing Europe’s Future in a Globalised World“ und „The Financing of Europe’s Future“. Neu ist der Themen-Track „The Future of Democracy and the Rule of Law in Europe“. Die bisherigen Trennung in einzelne Teile, wie zum Beispiel die Wirtschafts-, Politik-, und Gesundheitsgespräche, wird aufgehoben.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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