20.07.2018

Forschungsprämie: praktische Tipps zur Beantragung von LeitnerLeitner-Experten

LeitnerLeitner hat kürzlich einen neuen Standort in Graz eröffnet. Besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung von F&E-Aktivitäten. Sowohl für etablierte Unternehmen als auch für Startups kann es durchaus lohnenswert sein, sich mit dem Thema Forschungsprämie und Forschungsförderung auseinanderzusetzen.
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Michael Kern und Christian Oberhumer beraten zur Forschungsprämie im neuen Büro von LeitnerLeitner in Graz.
(c) LeitnerLeitner. Michael Kern und Christian Oberhumer im neuen Büro von LeitnerLeitner in Graz.
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Anfang Juli eröffnete LeitnerLeitner einen weiteren Standort in Österreich. Neben Salzburg, Linz und Wien sind die SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen von LeitnerLeitner nun auch in Graz vertreten. Des Weiteren betreibt das Unternehmen unter anderem auch Standorte in Tschechien, Ungarn, Slowenien, Serbien, Kroatien sowie in der Slowakei und der Schweiz. Somit zählt es zu den bedeutendsten Sozietäten von SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen in Zentral- und Osteuropa. Das neue Büro in Graz befindet sich in einem der markantesten Gebäuden der Stadt, dem schwarzen Panther, an der Liebenauer Tangente 4-6. „Ein besonderer Fokus unserer Beratung für den stark wachsenden steirischen Wirtschaftsraum liegt im Bereich Forschung und Entwicklung“, betonen Michael Kern und Christian Oberhumer, beide Partner bei LeitnerLeitner am neuen Standort.

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Förderung von F&E Investitionen erhöht die Standortattraktivität

Im Vergleich zu allen anderen EU-Regionen weist die Steiermark mit 5,16 Prozent des BIP die höchste F&E-Quote auf und belegt somit Platz 1 im EU-Ranking. Diesen Kurs möchte die Bundesregierung aufrechterhalten und weiter ausbauen. Dazu wurde die steuerliche Forschungsförderung in Form der Forschungsprämie in den letzten Jahren stetig verbessert. Per 1.1.2018 erhöhte sich die Forschungsprämie auf 14 Prozent. Dies stellt bereits die fünfte Erhöhung der Prämie seit ihrer Einführung dar und ist abermals ein deutliches Bekenntnis zur Forschungsprämie. Sie ist somit ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für die Standortattraktivität Österreichs.

Forschungsprämie als wichtiges Instrument zur Förderung von F&E-Tätigkeiten

Grundsätzlich kann man die Forschungsprämie in einer Beilage zur Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung beantragen. Parallel dazu ist ein Gutachten bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) über den FinanzOnline-Zugang des Unternehmens einzuholen, in dem die F&E-Projekte kurz inhaltlich zu skizzieren sind. Die Erschließung von neuem Wissen, die Lösung von technischen Herausforderungen und die wissenschaftliche bzw. experimentelle Herangehensweise an ein F&E-Projekt sind wesentliche Kriterien für einen positiven Förderungsbescheid. Der Erfolg eines Projekts spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle; auch „fehlgeschlagene“ Projekte können förderungswürdig sein. Für jedes Unternehmen und Wirtschaftsjahr gibt es eine Obergrenze von 20 möglichen Förderungen. Nach positiver Begutachtung durch die FFG wird die Forschungsprämie in der Regel zeitnah auf dem Finanzamtskonto gutgeschrieben.

Dos and Don’ts für eine erfolgreiche Beantragung

Die Erfahrung zeigt, dass die steuerliche Forschungsprämie auch immer mehr in den Fokus der Betriebsprüfung tritt. Daher empfiehlt es sich, bereits beim Start des Forschungsprojektes, eine kontinuierliche Dokumentation der Forschungstätigkeiten (zB Versuchsberichte, geleistete Stunden, zugekaufte Leistungen, etc) zu pflegen. Bei der Zusammenfassung von mehreren Einzelprojekten zu Schwerpunkten eine Dokumentation der jeweiligen dazugehörigen Einzelprojekte empfehlenswert. Denn im Rahmen von Betriebsprüfungen kann es zu einer Anforderung von Einzelprojektbeschreibungen und einer erneuten Begutachtung durch die FFG kommen. Ein weiterer Fokus bei Betriebsprüfungen stellt beispielsweise die Abgrenzung von Beginn und Ende der förderbaren F&E dar. Ein externer Berater kann nicht nur dabei unterstützen, das Potenzial der Forschungsprämie optimal auszuschöpfen. Er kann auch dabei helfen, sich bestens auf eine mögliche Betriebsprüfung vorzubereiten.

Forschungsprämie vs. direkte Forschungsförderung

Die Forschungsprämie wird im Unterschied zum Großteil der direkten Förderungen im Nachhinein beantragt und ausbezahlt. Insbesondere bei Startups entsteht dadurch bei der Forschungsprämie ein Vorfinanzierungsbedarf. Die direkte Forschungsförderung wird außerdem nach Endabrechnung jeweils zeitnah geprüft. Bei der Forschungsprämie hingegen kann es erst im Rahmen einer nachgelagerten Betriebsprüfung zu einer detaillierteren Überprüfung kommen. Grundsätzlich ist die steuerliche Forschungsprämie mit direkten Forschungsförderungen kombinierbar. Die direkten Zuschüsse sind lediglich von der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie abzuziehen.

Michael Kern und Christian Oberhumer im Live-Interview rund um die Forschungsprämie

Interview mit Michael Kern und Christian Oberhumer von LeitnerLeitner

Michael Kern und Christian Oberhumer, Partner von LeitnerLeitner, im Livegespräch über praktische Tipps zur Forschungsprämie und zur Strategie des Unternehmens selbst, das von OÖ im ganzen CEE-Raum expandierte.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 13. Juli 2018


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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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