04.11.2017

Forschungsförderung für digitale Produkte zu holen!

Mit dem Programm „AT:net" des Bundeskanzleramts soll die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte gefördert werden. Bestehende Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung und neue Start-up-Initiativen werden gleichsam zur Einreichung eingeladen. Hier die Kriterien:
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(c) Fotolia/Coloures-Pic

Mit der vierten Ausschreibung des Programms „AT:net” fördert das Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Initiative „Digitale Innovation fördern“ die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte. Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Betrieb. Themenoffen werden dabei Projekte aus den Breichen E-Government, E-Health, E-Learning und E-Inclusion genauso adressiert und gefördert wie Unterstützungsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe.

Open-Source-Technologie im Fokus

Insbesondere Förderungswerber mit Projekten, die Open-Source-Technologie einsetzen oder fördern, sind explizit erwünscht und zur Einreichung aufgerufen. Die Verwendung von proprietärer Software ist jedoch weiterhin zulässig. Das Programm „AT:net” unterstützt des weiteren Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch Funktionalitäten hinzugefügt oder erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung intensiv getestet wird.

Förderbare Kosten

Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b, b2c und b2a. Die Förderwürdigkeit wird anhand anhand des eingereichten Markteinführungsplans beurteilt. Übernommen werden grundsätzlich die Kosten der Markteinführung (z. B. Marketing- und Vertriebskosten), Kosten für Software- und Usertests sowie Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und – in begrenztem Umfang – neue Funktionalitäten. Aktuell sind zwei weitere, nahtlos aufeinanderfolgende Ausschreibungen geplant, für die insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die vierte, aktuelle Ausschreibung 2017/2018 läuft vom 2. Oktober 2017 bis zum 16. Januar 2018. Und die fünfte Ausschreibung 2018 ist vom 17. Januar 2018 bis zum 23. April 2018 geplant.

200.000 Euro Schwellenwert

Die maximale Förderungshöhe beträgt 200.000 Euro und erfolgt nach der De-minimis-Verordnung mit einer Förderungsquote von 25 % bzw. einer erhöhten Förderungsquote von 35 % für KMU. Sie kann zudem nur von Organisationen in Anspruch genommen werden, bei denen die Summe aller bisherigen De-minimis-Förderungen der letzten beiden sowie des laufenden Wirtschaftsjahre und zuzüglich der Förderung für das geplante AT:net-Projekt, unter dem Schwellenwert von EUR 200.000 liegt. Die Laufzeit beträgt 18–36 Monate. Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es hier.

 

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Lalamu, Konkurs
(c) Lalamu

Zuerst eine Tonspur, dann das Video eines Gesichts (etwa auch auf einem Foto oder nicht allzu abstrakten Gemälde oder sogar auf einer Statue) aufnehmen – fertig. Die Aufnahmen werden vom Server mittels KI-basiertem Tool verarbeitet. Das Lip Sync-Video kommt nach ein paar Sekunden zurück und kann auf TikTok und Co gepostet werden. Das konnte das Produkt des Wiener Startups Lalamu.

Lalamu: Neben Lip-Sync auch B2B-Angebot

Die B2C-App, die in der Basis-Version kostenlos war und für die es mehrere Packages mit längerer Video-Dauer und ohne Werbung zu kaufen gab, war jedoch nicht der einzige Geschäftszweig. Lalamu wollte auch mit einem B2B-Angebot durchstarten. Konkret wandte man sich an Filmindustrie, Museen und Agenturen, die das AI-Algorithmus-basierte Tool des Startups für ihre Zwecke einsetzen sollten.

Mit diesen Vorhaben konnte man ein Investment ergattern: Das Wiener Unternehmen holte sich insgesamt 245.000 Euro von Investor:innen. Es wurde auch ins Microsoft for Startups-Programm aufgenommen, schaffte es mit der Lalamu Studio App in den Canva App Store mit mehr als 400.000 Usern und entwickelte schlussendlich die unabhängige Web-Platform lipsyncer.ai. Nun aber berichtet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vom Konkurs des KI-Startups.

Konkurs eröffnet

“Die LaLaMu EntertAInment GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde ein Konkursverfahren eröffnet”, heißt es dort.

Das sagt der Founder

Auf Anfrage erklärt Founder Matthias Spitzer, dass es in einer Zeit, in der das Startup Unterstützung gebraucht hätte, etwa für neue Developer, keine gegeben habe. Die Konkurrenz aus den USA (Runway und Sync Labs) hätten dagegen über die letzten Jahre mehrere Millionen US-Dollar an Investment erhalten.

“Das ist ein Genickbruch”, sagt Spitzer. “Da kommst du nicht mehr weiter.” Lalamu habe noch versucht mit Lipsyncer.ai “die Kurve zu kratzen”, habe die Videoqualität verbessert und optimiert, damit sie etwa bei Werbevideo-Vorproduktionen oder Erklärvideos zum Einsatz kommen kann. Doch leider hätten die vielen User:innen bloß den Free Modus-Bereich genutzt, wie der Founder erwähnt.

“Unser Umsatz hat es einfach nicht erlaubt, zu wachsen”, ergänzt Spitzer. “Wir wurden links und rechts überholt. Eigentlich waren wir ja eine Zeit lang im Sektor weltweit bekannt bzw. namhaft und spürten eine klare Bewegung nach vorne. Wir haben uns sehr erhofft mehr gesehen zu werden und eine großzügige Finanzspritze zu erhalten. Aber, was wirklich schade ist, keiner in Österreich hat sich getraut im großen Stil zu investieren.”

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