04.11.2017

Forschungsförderung für digitale Produkte zu holen!

Mit dem Programm „AT:net" des Bundeskanzleramts soll die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte gefördert werden. Bestehende Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung und neue Start-up-Initiativen werden gleichsam zur Einreichung eingeladen. Hier die Kriterien:
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(c) Fotolia/Coloures-Pic

Mit der vierten Ausschreibung des Programms „AT:net“ fördert das Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Initiative „Digitale Innovation fördern“ die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte. Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Betrieb. Themenoffen werden dabei Projekte aus den Breichen E-Government, E-Health, E-Learning und E-Inclusion genauso adressiert und gefördert wie Unterstützungsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe.

Open-Source-Technologie im Fokus

Insbesondere Förderungswerber mit Projekten, die Open-Source-Technologie einsetzen oder fördern, sind explizit erwünscht und zur Einreichung aufgerufen. Die Verwendung von proprietärer Software ist jedoch weiterhin zulässig. Das Programm „AT:net“ unterstützt des weiteren Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch Funktionalitäten hinzugefügt oder erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung intensiv getestet wird.

Förderbare Kosten

Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b, b2c und b2a. Die Förderwürdigkeit wird anhand anhand des eingereichten Markteinführungsplans beurteilt. Übernommen werden grundsätzlich die Kosten der Markteinführung (z. B. Marketing- und Vertriebskosten), Kosten für Software- und Usertests sowie Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und – in begrenztem Umfang – neue Funktionalitäten. Aktuell sind zwei weitere, nahtlos aufeinanderfolgende Ausschreibungen geplant, für die insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die vierte, aktuelle Ausschreibung 2017/2018 läuft vom 2. Oktober 2017 bis zum 16. Januar 2018. Und die fünfte Ausschreibung 2018 ist vom 17. Januar 2018 bis zum 23. April 2018 geplant.

200.000 Euro Schwellenwert

Die maximale Förderungshöhe beträgt 200.000 Euro und erfolgt nach der De-minimis-Verordnung mit einer Förderungsquote von 25 % bzw. einer erhöhten Förderungsquote von 35 % für KMU. Sie kann zudem nur von Organisationen in Anspruch genommen werden, bei denen die Summe aller bisherigen De-minimis-Förderungen der letzten beiden sowie des laufenden Wirtschaftsjahre und zuzüglich der Förderung für das geplante AT:net-Projekt, unter dem Schwellenwert von EUR 200.000 liegt. Die Laufzeit beträgt 18–36 Monate. Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es hier.

 

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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