04.11.2017

Forschungsförderung für digitale Produkte zu holen!

Mit dem Programm „AT:net" des Bundeskanzleramts soll die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte gefördert werden. Bestehende Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung und neue Start-up-Initiativen werden gleichsam zur Einreichung eingeladen. Hier die Kriterien:
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(c) Fotolia/Coloures-Pic

Mit der vierten Ausschreibung des Programms „AT:net“ fördert das Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Initiative „Digitale Innovation fördern“ die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte. Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Betrieb. Themenoffen werden dabei Projekte aus den Breichen E-Government, E-Health, E-Learning und E-Inclusion genauso adressiert und gefördert wie Unterstützungsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe.

Open-Source-Technologie im Fokus

Insbesondere Förderungswerber mit Projekten, die Open-Source-Technologie einsetzen oder fördern, sind explizit erwünscht und zur Einreichung aufgerufen. Die Verwendung von proprietärer Software ist jedoch weiterhin zulässig. Das Programm „AT:net“ unterstützt des weiteren Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch Funktionalitäten hinzugefügt oder erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung intensiv getestet wird.

Förderbare Kosten

Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b, b2c und b2a. Die Förderwürdigkeit wird anhand anhand des eingereichten Markteinführungsplans beurteilt. Übernommen werden grundsätzlich die Kosten der Markteinführung (z. B. Marketing- und Vertriebskosten), Kosten für Software- und Usertests sowie Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und – in begrenztem Umfang – neue Funktionalitäten. Aktuell sind zwei weitere, nahtlos aufeinanderfolgende Ausschreibungen geplant, für die insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die vierte, aktuelle Ausschreibung 2017/2018 läuft vom 2. Oktober 2017 bis zum 16. Januar 2018. Und die fünfte Ausschreibung 2018 ist vom 17. Januar 2018 bis zum 23. April 2018 geplant.

200.000 Euro Schwellenwert

Die maximale Förderungshöhe beträgt 200.000 Euro und erfolgt nach der De-minimis-Verordnung mit einer Förderungsquote von 25 % bzw. einer erhöhten Förderungsquote von 35 % für KMU. Sie kann zudem nur von Organisationen in Anspruch genommen werden, bei denen die Summe aller bisherigen De-minimis-Förderungen der letzten beiden sowie des laufenden Wirtschaftsjahre und zuzüglich der Förderung für das geplante AT:net-Projekt, unter dem Schwellenwert von EUR 200.000 liegt. Die Laufzeit beträgt 18–36 Monate. Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es hier.

 

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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