02.04.2025
HEALTH

ForgTin: Ohrbügel aus Braunau bekämpft Tinnitus

Es ist ein weitverbreitetes, aber nicht immer thematisiertes Problem: Tinnitus. Klaus Grübl litt lange Zeit selbst daran, entwickelte "im Schlaf" eine Lösung dagegen, machte Forscher in China auf sich aufmerksam und kooperiert nun mit Biogena. Seine Geschichte.
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© Pansatori - Klaus Grübl von Pansatori mit seiner Tinnitus-Lösung ForgTin.

Er begleitet einen Tag und Nacht. Bei Autofahrten, beim Einkaufen und bei der Arbeit. Nachts schlägt er ebenfalls zu und stört nicht nur regelmäßig den Schlaf, er zerstört die Lebensqualität. Mit seinen inneren Geräuschen, die mal schwächer, mal stärker werden, mit seinen Hochfrequenztönen, die von Ohr zu Ohr wechseln oder seinem tiefen Rauschen. Klaus Grübl, Gründer von Pansatori, litt 19 Jahre lang sehr stark an Tinnitus, wusste beizeiten nicht mehr weiter, fand dann aber durch Zufall eine Lösung zur Abhilfe. Und ist seit sechs Jahren frei von der Qual.

Tinnitus in Österreich: Rund 12 Prozent betroffen

Und dass es eine Qual ist, zeigten skandinavische Wissenschaftler vor ein paar Jahren: Laut einer schwedischen Forschungsarbeit aus dem Jahr 2019 der Studienautoren um Christopher R. Cederroth vom „Karolinska lnstitutet“ in Stockholm gaben damals 9,4 Prozent von 874 befragten Frauen mit schwerem Tinnitus an, sie hätten versucht, sich das Leben zu nehmen. Von 1.121 Männern berichteten 62 Teilnehmer (5,5 Prozent) über einen Suizidversuch aufgrund des Tinnitus-Leidens. Diese erschreckenden Zahlen im Kopf, wiegt die Verbreitung des Leidens umso mehr. In Österreich sind rund zwölf Prozent der Bevölkerung von einem Tinnitus betroffen, was in nackten zahlen rund eine Million Menschen sind – bei circa 40.000 Personen geht das mit einer erheblichen Störung (chronischer Tinnitus) der Lebensqualität einher.

Im Schlaf die Lösung gefunden

Grübl selbst halfen damals weder traditionell westliche noch östliche Behandlungen, wie er erzählt. Er beschreibt sein Leiden auf einer Skala von „0 bis 10“ auf zwischen sieben und zehn. „Meine Lebens- und Schlafqualität war katastrophal“, sagt er. „Eines Nachts jedoch, bin ich nach ‚herumdrücken‘ und ausprobieren mit dem Finger an der Stelle eingeschlafen, wo bei Brillenträgern der Bügel aufliegt.“ Er wachte etwas später mit dieser sanften Berührung auf und merkte, dass sich etwas verändert hat. „Als ich den Finger wieder entfernte, war das laute Geräusch wieder da. Also wusste ich, man kann meinen Tinnitus modulieren.“

Der Founder war rund 30 Jahre lang Unternehmer und quasi von einem Tag auf den anderen „arbeitslos“. Es war der erste Tag des Lockdowns im März 2020 und Firmenkunden strichen alle gebuchten Schulungen seines Consulting-Unternehmens. Bereits davor hatte Grübl erste Prototypen seines ForgTin gebastelt, eines Bügels ähnlich einer Brille, der durch Druck die durch Zufall gefunden Stelle beim Ohr stimuliert. „Dieser Prototyp ist aber furchtbar geworden“, erinnert sich Grübl. „Leute haben mich gefragt, was ich denn da überhaupt trage.“

Mit der Quarantäne jedoch fand der Unternehmer die Zeit, Erfinder zu werden und gründete sein MedTech-Startup Pansatori. Für ihn war alles Neuland, er kümmerte sich um die CE-Zertifizierung, ließ Studien durchführen, suchte Partner für die Fertigung und fand sogar einen lokalen Schachtelproduzenten aus dem Mühlviertel. Ein halbes Jahr danach war der erste ForgTin-Bügel verkauft.

Tinnitus-Studie errege Aufmerksamkeit in China

Heute ist er seit knapp vier Jahren am Markt, hat sich entgegen aller Skeptiker, die es gab, einen Status aufgebaut, und mit seiner Tinnitus-Lösung sogar ihn China Aufmerksamkeit erregt.

In der Analyse „Effect of Auricular Point Acupressure Therapy on Noise-Induced Tinnitus: A Retrospective Analysis“ von Qin Chen, Huiyang Lv und Jinghuimin Qi vom „Department of Otolaryngology, The Sandun Branch of Zhejiang Hospital“ aus Hangzhou, verweisen die Autoren auf die hauseigene Untersuchung „Schlee et al. (2021)“ des Braunauer Teams. Und schreiben: „In einer klinischen Studie untersuchten Schlee et al. die Wirksamkeit der Ohrmuschelmassage zur Linderung von Tinnitus-Symptomen. Die Linderung wurde durch die Massage spezifischer Ohrmuschelpunkte erreicht, was mit den Ergebnissen der vorliegenden Studie übereinstimmt.“

Und weiter: „In dieser Studie wurde bei Patienten mit lärmbedingtem Tinnitus Druck auf die aurikulären Punkte ausgeübt (…) Diese aurikulären Punkte stehen in engem Zusammenhang mit den Funktionen vieler Eingeweide, einschließlich des Herzens, der Leber, der Gallenblase und der Milz, und üben eine lindernde Wirkung auf die Tinnitus-Symptome aus. (…) Die Anwendung von Akupressur an den inneren und äußeren Ohrpunkten klärt die Ohren, vertreibt Wind und Hitze. (…) Darüber hinaus kann die Akupressur der Ohrmuscheln die Erweiterung der Blutgefäße in den Ohren beschleunigen, die Geschwindigkeit des Blutflusses erhöhen und so die Blutzirkulation fördern.“

„Es hat uns eine sehr große Freude bereitet, in dem Land der Gründungsväter für Akkupunktur, erwähnt zu werden, und dass als ein Unternehmen aus Braunau“, sagt Grübl, der mittlerweile über 3.000 Kunden verfügt und weitere wissenschaftliche Bekräftigungen seiner Lösung aufweisen kann. So haben etwa Studien der Medizinuni Regensburg (Deutschland) die Wirksamkeit bestätigt, wie der Founder erzählt; eine zweite Studie mit dem selben Ergebnis soll bald von der Universität St-Gallen (Schweiz) folgen.

ForgTin soll man nicht spüren

„Wir sehen, dass nach einer Tragedauer des ForgTins – von tagsüber rund 40 Prozent -Betroffene berichten, dass sich ihr Tinnitus signifikant, also um mehr als 50 Prozent, verringert hat“, sagt Grübl. „Je länger man den Bügel am Ohr trägt, desto größer wird die Gruppe, die von einer Reduktion berichtet.“

ForgTin soll dabei leicht ans Ohr gelegt werden, sodass man den Bügel nach 15 Minuten gar nicht mehr spüren soll. „Bei manchen hat es sechs bis zwölf Wochen gedauert, bis eine Besserung eingetreten ist, bei anderen zehn Monate, bei anderen war der Tinnitus nach sieben Tagen weg“, erklärt der Gründer. „Warum das so ist, wissen wir nicht, da bräuchte es eine tiefgehende Grundlagenforschung, die wir momentan nicht abdecken können.“

Kooperation mit Biogena: #fightTinnitus

Grübl führt den Kampf gegen Tinnitus ja bereits seit zwei Dekaden und scheint doch erst jetzt richtig zu starten. Unter der Initiative #fightTinnitus kooperiert er aktuell mit Biogena in dieser Sache. „Gemeinsam mit ForgTin sagen wir Tinnitus den Kampf an: wir haben die Mikronährstoffe, die für Tinnitus-Betroffene unterstützend wirken können und ForgTin das wohl innovativste Produkt am Markt – den ForgTin-Ohrbügel“, schreibt das Unternehmen auf seiner Website.

„Ich habe Albert Schmidbauer (Anm.: Founder and CEO Biogena Group) mal getroffen und wir haben gemerkt, dass wir gut zueinander passen und gemeinsame Themen verfolgen, die uns beide bewegen“, erinnert sich Grübl. So finden nun monatlich an Biogena-Standorten Vorträge zum Thema Tinnitus statt, wo man auch für ein paar Minuten den sieben Gramm schweren ForgTin-Bügel ausprobieren kann.

Aktuell arbeitet Pansatori daran, Awareness für seine Lösung zu schaffen. Man konnte zudem exklusive Vertriebspartner in Griechenland, Australien und Neuseeland gewinnen und bereitet sich auf Vertriebspartnerschaften in Südafrika, Benelux, UK und Kanada vor. Auch die USA (mit 25 Millionen Menschen, die Tinnitus erfahren haben, der länger als fünf Minuten anhielt) habe man bereits im Blick.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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