10.09.2019

Startup-Ökosystem richtet Empfehlungen an kommende Regierung

Die Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) präsentierten am Montagabend in Wien ein Positionspapier mit Empfehlungen an die kommende Bundesregierung, die zur Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Startup-Ökosystems beitragen sollen. Dazu zählen beispielsweise die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups sowie steuerliche Anreize für VC-Investments.
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Startup-Ökosystem
(c) Martin Pacher / der brutkasten: Philipp Kinsky, Oliver Holle (Speedinvest), Hansi Hansmann, Markus Raunig (AustrianStartups), Lisa Fassl (aaia), Eric Demuth (Bitpanda) und Rudolf Kinsky (AVCO)

Bis zur Nationalratswahl sind es noch rund drei Wochen. Die Parteien stehen mittlerweile im Intensivwahlkampf und versuchen Wahlkampfthemen zu besetzen sowie ihre Positionen in der Öffentlichkeit zu lancieren. Jedoch nicht nur die Parteien versuchen ihre Forderungen prominent zu platzieren, sondern auch Interessenvertreter, Verbände und Think Tanks. Unter ihnen sind auch Vertreter und Organisationen des österreichischen Startup-Ökosystems.

+++ Das sind die wichtigsten Eckpunkte der „Startup-Initiative“ der Regierung +++

Am Montagabend präsentierten die Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) das sogenannte „Visionspapier 2025″ mit Empfehlungen an die kommende Bundesregierung, die zur Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Startup-Ökosystems beitragen sollen. Darunter fallen beispielsweise eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, steuerliche Anreize für VC-Investments oder die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups.

+++ Offener Brief an Regierung: aaia fordert Dachfonds und „AG Light“ +++ 

Wie Lisa Fassl von der aaia erläutert, bestehen gewisse Empfehlungen einzelner Think Tanks aus dem Startup-Ökosystem schon seit geraumer Zeit, die von Seiten der Politik allerdings nur teilweise bis gar nicht umgesetzt wurden. Nun wurden diese Empfehlungen erstmals in einem einheitlichen Positionspapier in Zusammenarbeit von aaia, AustrianStartups und der AVCO zusammengefasst. Dabei hätte man sich bewusst dazu entschieden, mit den Empfehlungen bereits vor der Regierungsbildung an die Politiker heranzutreten. „Wir wollten erstmals ein gemeinsames Papier vorlegen, um bereits vor der Regierungsbildung ein gestärktes Profil zu haben“, so Fassl.

Im Rahmen der Präsentation waren auch Vertreter aus dem österreichischen Startup-Ökosystem anwesend, wie Business Angel Hansi Hansmann, Bitpanda Co-Founder & CEO Eric Demuth, Oliver Holle von Speedinvest sowie der österreichische Startup-Pionier und Rechtsanwalt Philipp Kinsky. Sie erläuterten, welche gesetzlichen Problemstellungen aktuell vorherrschen und welchen Effekt diese auf das operative Geschäft haben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Wie Demuth betonte, bedarf es einer umgehenden Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. Im Moment ist er mit Bitpanda international auf Suche nach qualifizierten UI- und UX-Designern, wobei er nach Antragsstellung teilweise bis zu fünf Monate auf einen Bescheid warten muss.

Dieser Umstand führe dazu, dass talentierte Fachkräfte von anderen Firmen im Ausland abgeworben werden. Konsequenz des Fachkräftemangels für sein Unternehmen: Dringend anstehende Projekte müssten aufgeschoben werden. Auch Hansmann sieht hier großen Aufholbedarf, da die bürokratischen Hürden den nötigen Speed killen würden, den man bei der Besetzung neuer Stellen in der Startup-Branche benötige.

Das „Visionspapier 2025“ sieht vor, dass der Entscheidungsprozess drastisch beschleunigt wird und binnen zwei Wochen nach Antragstellung eine Entscheidung vorliegt. Markus Raunig von AustrianStartups verwies darauf, dass es in der Europäischen Union bereits erfolgreiche Best-Practice-Beispiele gebe, wie in Berlin mit dem Business Immigration Service (BIS) oder in Frankreich mit der Initiative La Fench Tech.

Um Fachkräfte künftig nach Österreich zu holen, sollen zudem Behördengänge auf Englisch möglich sein. Das Antragsformular der Rot-Weiß-Rot-Karte ist beispielsweise bis dato nur auf Deutsch verfügbar, was für Neuankömmlinge enorme Hürden mit sich bringt. Auch die Kriterien für die Entscheidung, ob eine Rot-Weiß-Rot-Karte gewährt wird, bedarf einer Reform – darunter fallen unter anderem Studienabschlüsse oder der Nachweis von Sprachkenntnissen.

Digitalisierung des Gründungsprozesses

Neben Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken sollen, verwies Fassl auch auf die Notwendigkeit Unternehmensgründungen zu digitalisieren. Gründungen seien noch immer zu zeit- und kostenintensiv, da gewisse Behördengänge nur durch physische Anwesenheit erledigt werden können, so Fassl.

„Um den Gründungsprozess zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen sowie die Komplexität und damit verbundene Kosten zu reduzieren, empfehlen wir die Digitalisierung des Gründungsprozesses. Dieser soll alle notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Österreich – von beispielsweise der Prüfung der Gewerbeberechtigung, über den Notariatsakt bis zur Eintragung ins Firmenbuch – abbilden und zentral organisieren“, so die Empfehlung im „Visionspapier 2025“.

Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups

Eine Empfehlung, die im Rahmen der Präsentation des „Visionpapiers 2025“ besonders hervorgehoben wurde, ist die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups. Wie die Anwesenden kritisierten, bestehe derzeit keine Rechtsform, die den Anforderungen von „wachstumsorientierten Jungunternehmen“ nachhaltig gerecht wird.

Die meisten Startups würden nämlich als GmbH gegründet, was jedoch Nachteile im internationalen Wettbewerb mit sich bringen würde. Dazu zählen beispielsweise die Umstände, dass Mitarbeiter bis dato nur steuerlich unattraktiv am Unternehmen beteiligt werden können sowie die kostenintensive Bürokratie durch den gesetzlich verpflichteten Notariatsakt. Zudem würde die Komplexität einer GmbH internationale Investoren oft abschrecken.

Die Vorteile, die diesbezüglich eine AG mit sich bringen würde, können Gründer von Startups in der Regel nicht nutzen. Dies ist in erster Line auf die hohe Stammeinlage, laufende Reportingpflichten oder die Errichtung eines kostspieligen Aufsichtsrates zurückzuführen, der insbesondere für frühphasige Unternehmen kaum finanzierbar sei.

Um dies zu umgehen, soll die sogenannte AG Light als eine neue Rechtsform geschaffen werden, die sowohl die Vorteile einer GmbH, als auch einer AG verbindet. Dazu heißt es: „Wir empfehlen daher die Einführung einer neuen Form von Kapitalgesellschaft mit einem reduzierten Stammkapital von 20.000 Euro, ein leicht zu implementierendes Mitarbeiterbeteiligungsmodell, geringere Formalismen bei der Berichterstattung und Erleichterungen bei Kapitalmaßnahmen.“

Startup-Ökosystem: Stärkung des Kapitalmarktes

Eine weitere Empfehlung, die schon seit geraumer Zeit existiert, bezieht sich auf die Stärkung des Kapitalmarkts – insbesondere für Risikokapital-Investments. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie beispielsweise Großbritannien, gebe es laut Fassl hierzulande noch großen Aufholbedarf.

Teil der Empfehlung ist die Errichtung eines 300 Millionen Euro schweren Dachfonds, der auf die Stärkung des Innovations- und Wirtschafstandorts abzielt. Dieser soll privatwirtschaftlich organisiert sein und in Zielfonds investieren, die wiederum ihrerseits Startups sowie KMU in der Wachstumsphase durch Eigenkapital finanzieren.

Zudem heißt es im Papier: „Um die Erstinvestition österreichischer, institutioneller Investoren in die Assetklasse Private Equity zu erleichtern und um längst fällig auch international aufzuschließen, sollte der Bund für einen Teil eine Ausfallbürgschaft übernehmen.“

Entrepreneurship und Startup-Beirat

Eine Forderung, die auf eine Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins gegenüber Unternehmertum abzielt, beinhaltet „Entrepreneurial Education“. Im Rahmen von österreichweiten Entrepreneurship-Wochen sollen Schüler aller Bildungsstufen lernen, wie sie wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme erkennen, Ideen entwickeln und daraus erste Prototypen bauen.

Jedoch bedarf es laut aaia, AustrianStartups und der AVCO auch in der Politik einer stärken Bewusstseinsbildung, um das Thema langfristig zu verankern. Dies sollte über die Schaffung eines eigenen Startup-Beirats erreicht werden, der laut Raunig beispielsweise im Bundeskanzleramt angesiedelt werden könnte. Der Rat soll aus erfahrenen Gründern, Ökosystem-Experten und Finanzmarkt-Beauftragten bestehen und monatlich zusammenkommen. Zu den Aufgaben könnte neben einer Bewusstseinsbildung auch die Positionierung des Standorts in der internationalen Tech-Szene zählen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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