10.09.2019

Startup-Ökosystem richtet Empfehlungen an kommende Regierung

Die Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) präsentierten am Montagabend in Wien ein Positionspapier mit Empfehlungen an die kommende Bundesregierung, die zur Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Startup-Ökosystems beitragen sollen. Dazu zählen beispielsweise die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups sowie steuerliche Anreize für VC-Investments.
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Startup-Ökosystem
(c) Martin Pacher / der brutkasten: Philipp Kinsky, Oliver Holle (Speedinvest), Hansi Hansmann, Markus Raunig (AustrianStartups), Lisa Fassl (aaia), Eric Demuth (Bitpanda) und Rudolf Kinsky (AVCO)

Bis zur Nationalratswahl sind es noch rund drei Wochen. Die Parteien stehen mittlerweile im Intensivwahlkampf und versuchen Wahlkampfthemen zu besetzen sowie ihre Positionen in der Öffentlichkeit zu lancieren. Jedoch nicht nur die Parteien versuchen ihre Forderungen prominent zu platzieren, sondern auch Interessenvertreter, Verbände und Think Tanks. Unter ihnen sind auch Vertreter und Organisationen des österreichischen Startup-Ökosystems.

+++ Das sind die wichtigsten Eckpunkte der “Startup-Initiative” der Regierung +++

Am Montagabend präsentierten die Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) das sogenannte “Visionspapier 2025″ mit Empfehlungen an die kommende Bundesregierung, die zur Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Startup-Ökosystems beitragen sollen. Darunter fallen beispielsweise eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, steuerliche Anreize für VC-Investments oder die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups.

+++ Offener Brief an Regierung: aaia fordert Dachfonds und “AG Light” +++ 

Wie Lisa Fassl von der aaia erläutert, bestehen gewisse Empfehlungen einzelner Think Tanks aus dem Startup-Ökosystem schon seit geraumer Zeit, die von Seiten der Politik allerdings nur teilweise bis gar nicht umgesetzt wurden. Nun wurden diese Empfehlungen erstmals in einem einheitlichen Positionspapier in Zusammenarbeit von aaia, AustrianStartups und der AVCO zusammengefasst. Dabei hätte man sich bewusst dazu entschieden, mit den Empfehlungen bereits vor der Regierungsbildung an die Politiker heranzutreten. “Wir wollten erstmals ein gemeinsames Papier vorlegen, um bereits vor der Regierungsbildung ein gestärktes Profil zu haben”, so Fassl.

Im Rahmen der Präsentation waren auch Vertreter aus dem österreichischen Startup-Ökosystem anwesend, wie Business Angel Hansi Hansmann, Bitpanda Co-Founder & CEO Eric Demuth, Oliver Holle von Speedinvest sowie der österreichische Startup-Pionier und Rechtsanwalt Philipp Kinsky. Sie erläuterten, welche gesetzlichen Problemstellungen aktuell vorherrschen und welchen Effekt diese auf das operative Geschäft haben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Wie Demuth betonte, bedarf es einer umgehenden Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. Im Moment ist er mit Bitpanda international auf Suche nach qualifizierten UI- und UX-Designern, wobei er nach Antragsstellung teilweise bis zu fünf Monate auf einen Bescheid warten muss.

Dieser Umstand führe dazu, dass talentierte Fachkräfte von anderen Firmen im Ausland abgeworben werden. Konsequenz des Fachkräftemangels für sein Unternehmen: Dringend anstehende Projekte müssten aufgeschoben werden. Auch Hansmann sieht hier großen Aufholbedarf, da die bürokratischen Hürden den nötigen Speed killen würden, den man bei der Besetzung neuer Stellen in der Startup-Branche benötige.

Das “Visionspapier 2025” sieht vor, dass der Entscheidungsprozess drastisch beschleunigt wird und binnen zwei Wochen nach Antragstellung eine Entscheidung vorliegt. Markus Raunig von AustrianStartups verwies darauf, dass es in der Europäischen Union bereits erfolgreiche Best-Practice-Beispiele gebe, wie in Berlin mit dem Business Immigration Service (BIS) oder in Frankreich mit der Initiative La Fench Tech.

Um Fachkräfte künftig nach Österreich zu holen, sollen zudem Behördengänge auf Englisch möglich sein. Das Antragsformular der Rot-Weiß-Rot-Karte ist beispielsweise bis dato nur auf Deutsch verfügbar, was für Neuankömmlinge enorme Hürden mit sich bringt. Auch die Kriterien für die Entscheidung, ob eine Rot-Weiß-Rot-Karte gewährt wird, bedarf einer Reform – darunter fallen unter anderem Studienabschlüsse oder der Nachweis von Sprachkenntnissen.

Digitalisierung des Gründungsprozesses

Neben Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken sollen, verwies Fassl auch auf die Notwendigkeit Unternehmensgründungen zu digitalisieren. Gründungen seien noch immer zu zeit- und kostenintensiv, da gewisse Behördengänge nur durch physische Anwesenheit erledigt werden können, so Fassl.

“Um den Gründungsprozess zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen sowie die Komplexität und damit verbundene Kosten zu reduzieren, empfehlen wir die Digitalisierung des Gründungsprozesses. Dieser soll alle notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Österreich – von beispielsweise der Prüfung der Gewerbeberechtigung, über den Notariatsakt bis zur Eintragung ins Firmenbuch – abbilden und zentral organisieren”, so die Empfehlung im “Visionspapier 2025”.

Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups

Eine Empfehlung, die im Rahmen der Präsentation des “Visionpapiers 2025” besonders hervorgehoben wurde, ist die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups. Wie die Anwesenden kritisierten, bestehe derzeit keine Rechtsform, die den Anforderungen von “wachstumsorientierten Jungunternehmen” nachhaltig gerecht wird.

Die meisten Startups würden nämlich als GmbH gegründet, was jedoch Nachteile im internationalen Wettbewerb mit sich bringen würde. Dazu zählen beispielsweise die Umstände, dass Mitarbeiter bis dato nur steuerlich unattraktiv am Unternehmen beteiligt werden können sowie die kostenintensive Bürokratie durch den gesetzlich verpflichteten Notariatsakt. Zudem würde die Komplexität einer GmbH internationale Investoren oft abschrecken.

Die Vorteile, die diesbezüglich eine AG mit sich bringen würde, können Gründer von Startups in der Regel nicht nutzen. Dies ist in erster Line auf die hohe Stammeinlage, laufende Reportingpflichten oder die Errichtung eines kostspieligen Aufsichtsrates zurückzuführen, der insbesondere für frühphasige Unternehmen kaum finanzierbar sei.

Um dies zu umgehen, soll die sogenannte AG Light als eine neue Rechtsform geschaffen werden, die sowohl die Vorteile einer GmbH, als auch einer AG verbindet. Dazu heißt es: “Wir empfehlen daher die Einführung einer neuen Form von Kapitalgesellschaft mit einem reduzierten Stammkapital von 20.000 Euro, ein leicht zu implementierendes Mitarbeiterbeteiligungsmodell, geringere Formalismen bei der Berichterstattung und Erleichterungen bei Kapitalmaßnahmen.”

Startup-Ökosystem: Stärkung des Kapitalmarktes

Eine weitere Empfehlung, die schon seit geraumer Zeit existiert, bezieht sich auf die Stärkung des Kapitalmarkts – insbesondere für Risikokapital-Investments. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie beispielsweise Großbritannien, gebe es laut Fassl hierzulande noch großen Aufholbedarf.

Teil der Empfehlung ist die Errichtung eines 300 Millionen Euro schweren Dachfonds, der auf die Stärkung des Innovations- und Wirtschafstandorts abzielt. Dieser soll privatwirtschaftlich organisiert sein und in Zielfonds investieren, die wiederum ihrerseits Startups sowie KMU in der Wachstumsphase durch Eigenkapital finanzieren.

Zudem heißt es im Papier: “Um die Erstinvestition österreichischer, institutioneller Investoren in die Assetklasse Private Equity zu erleichtern und um längst fällig auch international aufzuschließen, sollte der Bund für einen Teil eine Ausfallbürgschaft übernehmen.”

Entrepreneurship und Startup-Beirat

Eine Forderung, die auf eine Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins gegenüber Unternehmertum abzielt, beinhaltet “Entrepreneurial Education”. Im Rahmen von österreichweiten Entrepreneurship-Wochen sollen Schüler aller Bildungsstufen lernen, wie sie wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme erkennen, Ideen entwickeln und daraus erste Prototypen bauen.

Jedoch bedarf es laut aaia, AustrianStartups und der AVCO auch in der Politik einer stärken Bewusstseinsbildung, um das Thema langfristig zu verankern. Dies sollte über die Schaffung eines eigenen Startup-Beirats erreicht werden, der laut Raunig beispielsweise im Bundeskanzleramt angesiedelt werden könnte. Der Rat soll aus erfahrenen Gründern, Ökosystem-Experten und Finanzmarkt-Beauftragten bestehen und monatlich zusammenkommen. Zu den Aufgaben könnte neben einer Bewusstseinsbildung auch die Positionierung des Standorts in der internationalen Tech-Szene zählen.


=> zur Page der AAIA

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Die Kurstafel:

🔨 US-Börsenaufsicht genehmigt Ethereum-ETFs endgültig

Es war letztlich nur mehr eine Formalität: Denn dass die US-Börsenaufsicht Ethereum-Spot-ETFs zulassen würde, war schon im Mai klar (siehe Crypto Weekly #141). Damals war die Entscheidung eine Überraschung, denn die meisten Beobachter:innen hatten frühestens mit einer Zulassung im Herbst gerechnet. Bitcoin-Spot-ETFs hatte die Börsenaufsicht einige Monate zuvor, Anfang Jänner, erstmals zum Handel zugelassen.

Im Mai folgte dann die Entscheidung zu den Ethereum-ETFs. Rein formal betrachtet, hatte die Behörde aber “nur” Änderungen von den Antragstellern auf diese ETFs verlangt. Die endgültige Zulassung war noch ausständig. Es hatte aber niemand mehr Zweifel, dass dies geschehen würde.

Diese Woche war es nun so weit. Am Montag erteilte die Börsenaufsicht die entsprechenden Genehmigungen. Und damit waren die Fonds, wie in den USA üblich, bereits am folgenden Handelstag verfügbar und konnten an der Börse gehandelt werden. Eine ganze Reihe an Ethereum-Fonds starteten dann am Dienstag in den Handel - und zwar von BlackRock, Grayscale, 21Shares, Fidelity, VanEck, Franklin Templeton, Bitwise und von Invesco/Galaxy Digital.

📈 Ethereum-Spot-ETFs starten in den Handel

Mit Dienstag waren somit erstmals ETFs in den USA handelbar, die direkt in Ether-Token investieren. Bisher mussten Anleger:innen auf sogenannte Ethereum-Futures-ETFs ausweichen. Diese investieren indirekt in Ether - indem sie Finanzprodukte (Futures) kaufen, die den Ether-Kurs nachbilden. Von den im Jänner zugelassenen Bitcoin-ETFs gab es schon gewisse Erfahrungswerte: Sie werden gemeinhin als sehr erfolgreich betrachtet. 

Unmittelbare Rückschlüsse auf die Ethereum-ETFs lassen sich dadurch aber nicht notwendigerweise ziehen. Allerdings: Dass die großen Vermögensverwalter, die im Jänner ihre Bitcoin-ETFs gestartet hatten, nun auch bei den Ethereum-ETFs dabei waren, lässt schon einmal vermuten, dass sie auch hier eine entsprechende Nachfrage wahrnehmen.

Der erste Handelstag verlief dann auch tatsächlich gut: Abzüglich Abflüssen wurden 107 Mio. US-Dollar in Ethereum-ETFs investiert. “Ein sehr solider erster Tag”, kommentierte Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart in einem Posting auf X. Am meisten Kapital floss dabei in die ETFs von BlackRock (rund 266 Mio. Dollar) und Bitwise (204 Mio. Dollar).

🧐 Der Grayscale-Effekt - jetzt auch bei Ethereum

Bei der Gesamtsumme zu berücksichtigen ist aber der Sonderfall Grayscale: Der Vermögensverwalter unterhielt bisher einen “Ethereum Trust”, den er nun in einen ETF umwandelte. Dadurch wurde es für Anleger:innen viel einfacher, Geld abzuziehen: Ein ETF kann jederzeit an der Börse verkauft werden, beim Grayscale Ethereum Trust war es deutlich komplexer, das eingesetzte Kapital wieder herauszunehmen. 

Gerade solche Anleger:innen, die bereits länger investiert waren, hatten somit einen Anreiz, nach dem Handelsstart der ETFs zu verkaufen. Daher verzeichnete der Grayscale-ETF tatsächlich Abflüsse in Höhe von 484 Mio. Dollar und lastete somit auch auf der Gesamt-Statistik. Überraschend ist dies nicht. Ganz ähnlich war es auch zu Jahresbeginn gelaufen, als Grayscale seinen Bitcoin-Trust in einen ETF umgewandelt hatte.

🤔 Was die ersten Zahlen bedeuten 

Was bedeuten diese ersten Zahlen nun? Sie sind sicherlich ein positives Signal. Gleichzeitig sollte man sie jedoch nicht überbewerten. Über den Erfolg der Ethereum-ETFs entscheiden nicht die ersten paar Tage. Ein klares Bild wird man erst über die nächsten Monate erhalten. 

Wie schon bei den Bitcoin-ETFs hoffen in der Krypto-Branche auch hier viele, dass die Ethereum-ETFs es professionellen Großanlegern einfacher machen, in Ether zu investieren. Deren Kapital, so die Hoffnung, treibt dann langfristig auch den Kurs an. Ob und in welchem Ausmaß dies eintreten wird, wird sich aber erst in Monaten und vielleicht sogar Jahren zeigen. 

Und der Ether-Kurs? Unmittelbar auf die Zulassungen oder auch auf den Handelsstart reagierte er kaum. Was durchaus Sinn ergibt, da die Genehmigungen eben nur mehr eine Formalität waren. Im weiteren Wochenverlauf ging es dann sogar abwärts, weshalb Ether mit einem Minus von fünf Prozent gegenüber den anderen großen Krypto-Assets eine Underperformance aufweist. 

Gut möglich, dass die Investor:innen vermuten, dass nach der Genehmigung der Ethereum-ETFs beim Ether-Kurs nun vorerst die Luft draußen ist - und ein nächster Impuls noch nicht erkennbar ist. Doch auch hier gilt: Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Marktbewegungen in der eher kurzen Frist. Über die langfristigen Erfolgsaussichten der Ethereum-ETFs sagt es dagegen nichts aus.


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