27.07.2020

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

Es werden Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht. Einreichungen sind bis 21. September möglich.
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(c) Adobestock/Vasyl

Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium. Dabei geht es auch um die Bewältigung der Coronakrise. So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.

Diese Projekte können gefördert werden

Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Das Kooperationsvorhaben muss im ländlichen Raum umgesetzt werden. Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen. 

Die Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe muss jeder einzelne Kooperationspartner mit einer De-Minimis-Erklärung bestätigen, dass die erhaltenen De-minimis-Förderungen im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt es unter diesem Link.

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Loxone
© Loxone - Florian Wöss, President der Loxone Electronics GmbH.

Das oberösterreichische Tech-Unternehmen Loxone sah sich am Wochenende einer Cyberattacke gegenüber. Am Sonntag, dem 18. Oktober wurde der Angriff auf interne Unternehmenssysteme festgestellt und eigenen Angaben zufolge schnell reagiert und Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet.

Loxone: „Systeme uneingeschränkt verwendbar“

„Wir haben umfassende Untersuchungen vorgenommen: Kundeninstallationen und die für deren Betrieb relevanten Online-Dienste sind nicht betroffen. Nutzerinnen und Nutzer der Loxone-Technologie können ihre Systeme weiterhin uneingeschränkt verwenden“, heißt es laut Aussendung.

Ein wesentlicher Sicherheitsfaktor von Loxone sei das Cloud-free-Prinzip: Die Miniserver, die zentralen Steuerungseinheiten der Gebäudeautomation, arbeiten lokal und eigenständig im jeweiligen Gebäude. Für ihren Betrieb benötigen sie weder eine Verbindung zu Servern von Loxone noch zum Internet. In der aktuellen Situation habe sich das als großer Vorteil erwiesen, denn ein Angriff auf Unternehmenssysteme von Loxone erreicht die Steuerung in den Gebäuden nicht, heißt es.

Aufklärung des Vorfalls im Gange

„Allein in Österreich werden laut Bundeskriminalamt durchschnittlich mehr als 1.200 Fälle pro Woche angezeigt. Unser Anspruch an Qualität und Zuverlässigkeit endet nicht bei unseren Produkten. Er zeigt sich gerade in Momenten wie diesen, in denen unser gesamtes Team verantwortungsvoll, konsequent und transparent mit einer fordernden Situation umgeht“, hält Florian Wöss, President der Loxone Electronics GmbH, fest.

Mittels interner IT-Spezialisten sowie externer Cybersecurity-Experten und IT-Forensiker arbeitet Loxone an der vollständigen Aufklärung des Vorfalls und der Absicherung der Systeme. Die betroffenen Systeme wurden umgehend isoliert und die zuständigen Behörden informiert. Personen, deren Daten nachweislich betroffen sind, werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben direkt verständigt.

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AI Summaries

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

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