27.07.2020

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

Es werden Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht. Einreichungen sind bis 21. September möglich.
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(c) Adobestock/Vasyl

Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium. Dabei geht es auch um die Bewältigung der Coronakrise. So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.

Diese Projekte können gefördert werden

Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Das Kooperationsvorhaben muss im ländlichen Raum umgesetzt werden. Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen. 

Die Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe muss jeder einzelne Kooperationspartner mit einer De-Minimis-Erklärung bestätigen, dass die erhaltenen De-minimis-Förderungen im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt es unter diesem Link.

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Chris Müller steht vor einer Präsentation und redet in ein Mikro. (c) Tobias Zachl
Chris Müller bei der Präsentation von Horizont Steyr. (c) Tobias Zachl

„Je komplexer die Welt um uns herum wird, desto mehr sehnen wir uns nach Orten, die die Menschen schon lange prägen“. Mit dieser Vision startet Chris Müller von CMb.industries gemeinsam mit der Stadt Steyr in das neue Projekt Horizont Steyr. Bekannt ist Müller in der Szene vor allem seit seinem erfolgreichen Projekt der Tabakfabrik in Linz, wo heute einer der wichtigsten Startup-Treffs Österreichs anzufinden ist.

„Wie bei der Tabakfabrik, von den Tabakwaren hin zu rauchenden Köpfen, soll in Steyr ein Ort der Unfreiheit zu einem Ort der Freiheit werden“, so der Plan. Auf dem Areal in der Berggasse befand sich im 17. Jahrhundert ein Kloster, bevor die Räumlichkeiten rund 200 Jahre lang als Gefängnis dienten.

Sollte das Projekt den Gemeinderat im Herbst passieren, wird 2029/2030 mit der Fertigstellung von Horizont Steyr gerechnet.

Zuerst war es ein Kloster, dann über 200 Jahre ein Gefängnis. Müller plant nun einen Startup-Hub. (c) Tobias Zachl

Milieu aus Industrie, Infrastruktur und Verständnis

„Die Stadt Steyr kommt mit einem industriellen Erbe“, hebt Müller den Standort hervor. „Hier kommt ein Milieu zusammen aus Industrie, aus Infrastruktur, aus Mobilität, Nachhaltigkeitsthemen, aus Internationalität und auch aus der Fachhochschule. Hier muss man einfach innovativ sein.“ Der Standort ist vor allem durch Leitbetriebe wie BMW, AVL List, BMD, SKF und Steyr Automotive bekannt.

Auf dem rund 3.000 Quadratmeter großen Gelände rund um die Berggasse sollen künftig Büros, Coworking-Spaces und Begegnungszonen für Startups sowie junge Unternehmen entstehen, wie brutkasten bereits berichtete. Gemeinsam mit Tp3 Architekten will Chris Müller die alte Immobilie zu einem „Ort der Begegnung und der Entwicklung von Zukunftsprojekten“ umgestalten und damit auch den Wirtschaftsstandort Steyr stärken.

„Unsere Orte sind kuratierte Orte“

Müller versteht den zukünftigen Hub als eine Produktionskette. „Wir haben uns gedacht, wir nehmen Wände weg und verbinden die einzelnen Gebäude, wir bringen die Freiheit hinein“, so der Projektentwickler. Im letzten Trakt der Gebäudereihe befindet sich das alte Theater der Stadt. Diesen Ort sieht Müller als zukünftigen Präsentationsraum mit einem Fassungsvermögen von 300 Menschen.

Eines der wichtigsten Learnings, die der Oberösterreicher aus seinem Projekt der Tabakfabrik in Horizont Steyr mitbringt, ist das Schaffen kuratierter Orte. Im Vordergrund stünde nicht die reine Vermietung von Büros, es ginge vielmehr um das Zusammenspiel der einzelnen Firmen. „Wir fragen nach den Bedürfnissen der Interessent:innen, was sie brauchen, aber natürlich auch, was sie sich von diesem Ort erwarten. Wir nehmen nicht alle rein, nur weil sie bezahlen.“

Das alte Theater könnte für zukünftige Präsentationen und Talks genutzt werden. (c) MecGreenie

Bereits 70 Prozent vorvermietet

Laut Angaben von Müller sind bereits 70 Prozent der Räumlichkeiten vorvermietet, für knapp 2.000 Quadratmeter der Fläche sind bereits Letters of Interests unterschrieben worden. Müller erwähnt dabei, dass ständig neue Anfragen kommen.

Für Interessierte an den Räumlichkeiten gibt es hier mehr Informationen.

Das Projekt Horizont Steyr soll von CMb.industries gemeinsam mit den Tp3 Architekten umgesetzt werden. (c) Raffael Portugal
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AI Summaries

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

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