27.07.2020

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

Es werden Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht. Einreichungen sind bis 21. September möglich.
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(c) Adobestock/Vasyl

Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium. Dabei geht es auch um die Bewältigung der Coronakrise. So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.

Diese Projekte können gefördert werden

Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Das Kooperationsvorhaben muss im ländlichen Raum umgesetzt werden. Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen. 

Die Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe muss jeder einzelne Kooperationspartner mit einer De-Minimis-Erklärung bestätigen, dass die erhaltenen De-minimis-Förderungen im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt es unter diesem Link.

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Wictory
© Wictory - Das Gründer-Duo mit Olympiasieger Lukas Mähr.

Das Wiener HealthTech-Startup Wictory.ai rund um das Gründerduo Klaus Müller und Markus Unterweger holte im März 2025 ein sechsstelliges Investment mit Ex-Skirennläufer Michael Walchhofer als Lead-Investor; auch Eversports-CEO Hanno Lippitsch ist mit an Bord. Heuer fusionierte man zudem mit The Sports Nutrition Playbook von Sportdiätologin Amy Goodson.

Wictory: Segel-Olympiasieger mit dabei

Nun vermeldet man erneut den Gewinn eines prominenten Investors und eine Finanzierung. Der österreichische Segel-Olympiasieger von Paris 2024, Lukas Mähr, beteiligt sich mit einem sechsstelligen Betrag am SportsTech-Startup und möchte damit die Vision von KI-gestütztem Performance-Coaching stärken, wie es heißt.

Archiv: Wie Wictory.ai kurz nach dem Start ein sechsstelliges Investment holte

„Auf meinem Weg zu Olympia habe ich selbst erfahren, wie entscheidend eine gezielte Ernährungsoptimierung für die Leistungsfähigkeit und Regeneration ist. Professionelle Betreuung von Ernährungswissenschafter Martin Rinderer vom Olympiazentrum Vorarlberg war damals ein echter Katalysator für meine Karriere“, erklärt Mähr. „Wictory bringt dieses Prinzip auf den Punkt: Die Kombination aus fundierter Ernährungsberatung und agentischer KI ermöglicht ein Personalisierungsniveau, das es so bisher nicht gab. In meiner Karriere habe ich mehr als einmal erlebt, wie Athletinnen und Athleten zu Testpersonen für technisch unfertige Lösungen wurden. Innovation ist im Spitzensport unverzichtbar. Entscheidend ist aber, in welchem Reifegrad sie beim Athleten ankommt. Genau das überzeugt mich an Wictory: Das Produkt ist bereits sehr weit entwickelt, und die KI wird nicht unkontrolliert auf die Athleten losgelassen, sondern arbeitet den Coaches zu. Zudem kenne ich das Team schon länger und bin vollkommen überzeugt, dass Wictory den Markt für Performance-Coaching nachhaltig prägen wird.“

„International skalieren“

Für die Gründer Klaus Müller und Markus Unterweger ist der Einstieg des Olympiasiegers eine weitere Bestätigung für die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

„Wir sind extrem stolz, Lukas als Investor und Partner an Bord zu haben“, kommentiert Müller. „Lukas hat in seiner sportlichen Laufbahn eindrucksvoll bewiesen, wie weit man kommen kann, wenn man bedingungslos fokussiert ist und den unbedingten Anspruch an Exzellenz lebt. Genau dieses Mindset brauchen wir, während wir unsere Plattform weiter ausbauen und international skalieren.“

Und Unterweger ergänzt: „Lukas ist nicht nur ein herausragender Sportler, sondern auch ein extrem lösungsorientierter Sparringspartner und ein großartiger Mensch. Er hat bereits frühzeitig und vorbildlich den Übergang von seiner aktiven Sportlerlaufbahn in die Karriere danach gemeistert. Seine Erfahrung aus dem Spitzensport gepaart mit seinem unternehmerischen Gespür ist für uns eine enorme Bereicherung.“

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AI Summaries

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

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