10.10.2025
FOR WOMEN IN SCIENCE

Vier Nachwuchswissenschafterinnen erhielten Förderpreis

Sie erforschen Stress, Lungenkrebs-Therapien, neue Methoden für die Wirkstoffforschung und Schizophrenie – vier Nachwuchswissenschafterinnen wurden nun mit je 25.000 Euro für ihre Arbeit prämiert.
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For Women in Science Siegerfoto 2025
v.l.n.r. Eva-Maria Holzleitner (Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung), Matthieu Peyraud (Botschafter der Rep. Frankreich in Wien), Edzard Meenen (Country Coordinator L'Oréal Österreich), Dr.in Nida Ali, Theresa Haitzmann, Dr.in Angeliki Spathopoulou, Dr.in Sabine Haag (Präsidentin österr. UNESCO-Kommission), Darja Rohden, Univ. Prof. Dr. Heinz Faßmann (Präsident ÖAW) und Moderatorin Kati Bellowitsch | © L'Oréal / Philipp Schulz

Bereits zum 19. Mal wurden nun die L’Oréal UNESCO „For Women in Science“-Förderpreise verliehen. Sie sollen Frauen in der Wissenschaft mit ihren Forschungsarbeiten vor den Vorhang holen und sie in ihrer weiteren Karriere unterstützen. Denn der Frauenanteil in Forschung und Entwicklung liegt weltweit nur bei rund 33 Prozent, in Österreich bei lediglich 24,95 Prozent. Die Initiative will daher Frauen sichtbar machen, Barrieren abbauen und Exzellenz in der Forschung stärken.

„Wir können es uns nicht leisten, auf die Talente der Hälfte der Menschheit zu verzichten: Frauen bringen die Wissenschaft voran, und die Wissenschaft bringt die Welt voran“, meint Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission. Und Frauen- und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner erinnert: „Diversität ist längst ein zentraler Erfolgsfaktor, in der Wissenschaft wie in der Politik.“

International sieben spätere Nobelpreisträgerinnen unter „For Women in Science“-Gewinnerinnen

75 Nachwuchswissenschafterinnen wurden allein in Österreich in den vergangenen 18 Jahren ausgezeichnet. Getragen wird die Initiative von L’Oréal Österreich, der Österreichischen UNESCO-Kommission, dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

Die Auszeichnung wird auch in anderen Ländern vergeben. Zudem gibt es die L’Oréal-UNESCO For Women in Science International Awards (brutkasten berichtete) Die internationale Statistik kann sich sehen lassen: Von den bislang mehr als 4.400 weltweit ausgezeichneten Forscherinnen erhielten sieben später den Nobelpreis. Die Latte liegt also hoch: Um den hier in Österreich mit je 25.000 Euro dotierten (nicht zweckgebundenen) Förderpreis zu erhalten, müssen die Nachwuchswissenschafterinnen an bahnbrechenden Forschungsprojekten arbeiten.

Das sind die vier „For Women in Science“-Preisträgerinnen 2025:

  • Nida Ali (Universität Wien) erforscht die Alpha-Amylase-Aufwachreaktion als möglichen Biomarker für Stress und will so Diagnosen des autonomen Nervensystems präziser machen.
  • Theresa Haitzmann (Medizinische Universität Graz) untersucht, wie Lungenkrebszellen alternative Zucker wie Mannose nutzen, um Therapien zu umgehen – und eröffnet damit neue Wege in der Onkologie.
  • Darja Rohden (Universität Wien & Institute of Science and Technology Austria) entwickelt neue NMR-Methoden, um Signalweiterleitungen in Enzymen sichtbar zu machen – Erkenntnisse, die für die Wirkstoffforschung entscheidend sein können.
  • Angeliki Spathopoulou (Universität Innsbruck) nutzt Gehirnorganoide, um die molekularen Ursachen von Schizophrenie zu entschlüsseln und neue Diagnosemöglichkeiten zu entwickeln.

„Wissenschaftliche Exzellenz, gesellschaftliche Relevanz und Vorbilder für kommende Generationen“

„Die vier Preisträgerinnen der Initiative ‚For Women in Science‘ zeigen eindrücklich, wie Frauen in der Forschung mit Mut, Kreativität und Verantwortung an Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit arbeiten. Sie stehen für die exzellente Arbeit, die Wissenschaftlerinnen täglich leisten“, kommentiert Ministerin Holzleitner. „Die vier Preisträgerinnen beeindrucken mit Leidenschaft und Exzellenz – und machen sichtbar, welch enormes Potenzial in jungen Wissenschaftlerinnen steckt“, sagt Edzard Meenen, Country Coordinator & Market Director Consumer Products, L’Oréal Österreich.

Für Ex-Minister Heinz Faßmann, Präsident Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), ist es „beeindruckend zu sehen, mit welcher Qualität und Kreativität die Preisträgerinnen ihre Themen vorantreiben.“ Und UNESCO-Kommissions-Präsidentin Haag meint: „Die Preisträgerinnen 2025 verkörpern, wofür ‚For Women in Science‘ steht: wissenschaftliche Exzellenz, gesellschaftliche Relevanz und Vorbilder für kommende Generationen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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