08.05.2023

Foodwater: DHDL-Startup musste noch vor Ausstrahlung zusperren

Das passiert nicht alle Tage: Ein Startup, das bei "Die Höhle der Löwen" sein Produkt vorstellt, gibt es zum Zeitpunkt der Ausstrahlung schon nicht mehr. Foodwater stellte flüssige Gemüsebrühe aus natürlichen, regionalen Inhaltsstoffen her.
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Foodwater, Die Höhle der Löwen, Startup
Das Gemüsewasser konnte sich offensichtlich am Markt nicht durchsetzen (c) Foodwater

Gemüsebrühe hat viele praktische Anwendungsmöglichkeiten: In erster Linie kommt sie mit Vorliebe im Suppentopf zum Einsatz, um die Flüssignahrung schmackhafter zu machen. Genau so gut würzt sie andere Gerichte, wie etwa diverse Reisgerichte oder Braten. Auch als kleiner Energiebooster nach durchzechten Nächten eignet sich Gemüsebrühe durchaus. Man kann sie also genauso gut trinken wie zum Kochen verwenden.

Gemüsebrühe ohne Chemie

In herkömmlichen Suppenwürfeln sind aber oft Geschmacksverstärker, Konservierungsmittel oder andere künstliche Zusatzstoffe beigemengt. Ein deutsches Startup hatte sich zum Vorhaben gemacht, eine Gemüsebrühe frei von jeglicher Chemie herzustellen. Foodwater soll alle gesunden Inhaltsstoffe von purem Gemüse enthalten und vielfältig verwendbar sein. Es kann kalt oder heiß zubereitet und direkt getrunken werden sowie auch als Basis für Suppen, Saucen oder Salatdressings verwendet werden.

Vom Topf zurück in das Feld

Bei den Inhaltsstoffen sowie bei der Verpackung wollte der Gründer Lars Hähling aus dem deutschen Speyer (Rheinland-Pfalz) ganz auf Nachhaltigkeit setzen. Das Gemüse stammt von regionalen Gemüsebauern und -bäuerinnen und das Produkt wird in 0,33 Liter Mehrweg-Pfandflaschen abgefüllt. Den entstandenen Gemüseabfall kann man anschließend zu einem Dünger kompostieren, “streng nach unserer Devise: vom Feld in den Topf und vom Topf zurück in das Feld”, so Lars Hähling.

Brühgemüse “to go”

Als begeisterter Hobby-Koch kochte Lars Hähling oft Gemüsebrühe für seine Freund:innen und füllte diese in Flaschen für sie zum Mitnehmen ab. Dadurch fiel ihm auf, dass es gar keine flüssige Gemüsebrühe zu kaufen gibt, nur welche in Pulverform. So entstand die Idee zu Foodwater.

Tägliche Gemüseration “ein Klacks”

Die flüssige Brühe soll eine natürliche Alternative zur Fertigbrühe sein, “ohne lästige Zusatzstoffe”. Zudem soll sie noch vegan und glutenfrei sein. Unter den 13 verwendeten Gemüsesorten befinden sich Lauch, Sellerie, Karotten, Pastinaken und Petersilienwurzel. Damit seien die fünf empfohlenen Portionen Obst und Gemüse am Tag “ein Klacks”, so Hähling.

Plot Twist

Oder, besser gesagt: Sie wären ein Klacks. Wenn es “Foodwater” noch gäbe. Der Unternehmenswebsite ist zu entnehmen, dass sich der Gründer aufgrund des Einflusses der aktuellen wirtschaftlichen Lage “schweren Herzens” dazu entschlossen hat, das “Foodwater-Projekt zu beenden”. Das alles passierte vor der Ausstrahlung der neuen “Die Höhle der Löwen”-Folge am 8.5., in der Lars Hähling sein Produkt noch den Investor:innen vorstellt.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Startup bei “Die Höhle der Löwen” vor Ausstrahlung der Folge zusperren musste. Tinus, dessen Pitch Mitte April auf Sendung ging, hatte bereits davor Insolvenz angemeldet.


Am Montag, den 8.5., sind neben Foodwater auch diese Startups bei “Die Höhle der Löwen” im Rennen: Bearcover, eSelly, Headwave, ModulFix.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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