11.04.2025
ZWISCHENRUF

Food-Startups: „In Österreich fehlt es an spezialisierten Investoren“

Die österreichische Food-Startup-Szene hat in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen und das Land entwickelt sich zunehmend zu einem Innovations-Hotspot, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, pflanzenbasierte Ernährung und Regionalität. Dennoch bestehen nach wie vor strukturelle Herausforderungen, die das nachhaltige Wachstum und die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Startups stark behindern. Laurenz Hoffmann, Gründer von Alimentastic, teilt seine Expertise und erklärt die Hürden, denen österreichische Food-Startups sich entgegenstehen sehen.
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Food-Startups, Food, NEOH, Hürden
© zVg - Laurenz Hoffmann von der Alimentastic Food GmbH.

Laurenz Hoffmann ist seit April 2023 CEO & Stakeholder von Alimentastic Food Innovation, deren Anspruch es ist, durch deren nachhaltige Lebensmittel Mehrwert für Konsumenten und die Umwelt zu schaffen. Er bringt über 20 Jahre Erfahrung im Lebensmittelhandel mit – u.a. als Group Buying Direktor bei Hofer KG und Group Director International Buying bei ALDI SÜD, Managing Director International Buying bie Kaufland Foundation & Co KG sowie CEO und Shareholder bei dean&david Smartfood GmbH. Jede Station hat ihn gelehrt, wie wichtig es sei, Trends frühzeitig zu erkennen, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren und dabei immer die gesamte Wertschöpfungskette im Blick zu behalten. Heute hat er u.a. die Verantwortung für mehr als 20 Startup-Beteiligungen und konzernübergreifende Marken.

Beteiligungen bei österreichischen Food-Startups

Neben seiner Rolle als Gründer von Alimentastic agiert Hoffmann über eben jene Alimentastic Food GmbH (Tochtergesellschaft der Schmidbauer Management Holding GmbH) als strategischer Partner für innovative Lebensmittel- und Supplement-Marken. Die Unternehmensgruppe hält Beteiligungen an einer Reihe von Marken und Unternehmen sowie strategische Partnerschaften, die in den Bereichen funktionale Ernährung, pflanzenbasierte Produkte und gesunde Lebensmittel aktiv sind – auch mit einem Schwerpunkt auf die österreichische FoodTech- und Ernährungslandschaft. Hier eine Auswahl:

  • Mucki Protein (Wien)
    Produzent proteinreicher Getränke für Sport und bewusste Ernährung
  • Revo Foods (Wien)
    Produzent pflanzenbasierter Fischalternativen
  • Kasnudl/Stadtküche (Wien)
    produziert traditionelle Kasnudeln und weitere österreichische Spezialitäten in Premiumqualität
  • Neoh (Wien)
    Startup für zuckerarme, funktionale Snacks und Riegel mit Fokus auf Health & Taste
  • Benjamin Gut (Salzburg)
    Hersteller biologischer Milchprodukte mit starkem Fokus auf Nachhaltigkeit und Regionalität.
  • PhytonIQ (Oberwart, Burgenland)
    Innovator im Vertical Farming – produziert hochwertige Pflanzenrohstoffe unter kontrollierten Bedingungen

Zudem erhalten noch Pure & Fun (Healthy Kids), ein Anbieter von nachhaltigen Bio-Snacks für Kinder, Rauers Sprösslinge, ein Produzent von Sprossen und Keimlingen für gesunde Ernährung und Hermann Bio GmbH aus Wien als eigenverantwortliche Marken Vertriebsunterstützung von der Alimentastic Food Innovation GmbH.

Mehrere Hürden

Die Investments von Hoffmann sind meist nicht nur finanzieller Natur – oft bringt er sich auch strategisch ein, mit Know-how zu Branding, Vertrieb, Produktentwicklung und Datenanalyse. Mit dem Ziel, Unternehmen aufzubauen und zu begleiten, die Impact schaffen. Zur österreichischen Food-Szene meint er, man stehe in der Republik im internationalen Vergleich vor mehreren Hürden, die Wachstum und Skalierung erschweren: „Dazu gehören vor allem regulatorische Rahmenbedingungen, der Zugang zu Kapital, fehlende Exportförderung und die schwierige Integration in den Handel“, sagt er. „Während Länder wie die Niederlande, Israel oder die USA gezielt Risikokapital in Food-Innovationen investieren, fehlt es in Österreich an spezialisierten Investoren. Viele Startups kämpfen mit hohen Finanzierungshürden und sind auf Banken oder Förderprogramme angewiesen, die oft bürokratisch und schwer zugänglich sind.

Weiters seien regulatorische Herausforderungen ein Problem der hiesigen Food-Szene: „Die Zulassung neuer Lebensmittel ist in der EU besonders komplex. Novel-Food-Verfahren dauern oft mehrere Jahre, was Innovationen ausbremst. Während in den USA oder Singapur alternative Proteine wie kultiviertes Fleisch bereits Marktzugang erhalten, sind in der EU die regulatorischen Hürden oft schwer kalkulierbar“, so Hoffmann weiter.

LEH-Eintritt für Food-Startups schwierig

Zudem würden viele österreichische Handelsunternehmen zwar Startup-Programme anbieten, doch der Eintritt in den Lebensmitteleinzelhandel bleibe schwierig. Startups werden, Hoffman nach, oft wie große Konzerne behandelt, müssten hohe Listungs-Gebühren zahlen und das Risiko von Auslistungen tragen.

„In anderen Ländern gibt es hingegen gezielte und vor allem ernstzunehmende Unterstützungsprogramme für nachhaltige oder innovative Lebensmittelprodukte“, sagt der Food-Experte. „Österreich ist ein kleiner Markt, weshalb viele Startups auf internationale Expansion angewiesen sind. Während Länder wie Dänemark oder Deutschland gezielte Exportförderungen für junge Unternehmen anbieten, fehlt es in Österreich an vergleichbaren Strukturen, die Startups den Zugang zu globalen Märkten erleichtern.“

Laurenz Hoffmann sieht sich als Vordenker einer modernen Food-Tech-Bewegung und sagt, er habe früh erkannt, dass die Lebensmittelindustrie vor enormen Herausforderungen steht – von Ressourcenknappheit bis hin zu veränderten Verbraucherwünschen. Im Vergleich zu Österreich habe er mehrere Fallbeispiele gesehen, wo die Food-Szene international besser funktioniert.

Best-Case-Beispiele

Die Niederlande etwa haben sich als Innovationsführer in der Lebensmittelindustrie etabliert. Das Food Valley in Wageningen bietet Startups direkten Zugang zu Forschungsinstituten, Investoren und Pilotanlagen. Unternehmen wie Meatable (kultiviertes Fleisch) oder Protix (Insektenprotein) profitieren von einem starken Netzwerk und gezielten Förderprogrammen.

Auch Israel fördert Food-Startups durch eine enge Verzahnung von Wissenschaft, Risikokapital und staatlicher Unterstützung. Unternehmen wie Redefine Meat (3D-gedrucktes Fleisch) konnten sich dank großzügiger Förderprogramme und schneller Marktzulassung international etablieren.

In den USA haben Unternehmen wie Beyond Meat oder Impossible Foods durch starken Investorensupport und eine offene Verbraucherhaltung gegenüber Innovationen rasch an Marktanteil gewonnen, weiß Hoffmann. Hier würden der direkte Zugang zu Finanzierungen und eine innovationsfreundliche Gesetzgebung eine entscheidende Rolle spielen.

Singapur indes – Vorreiter für alternative Proteine – hat als erstes Land der Welt kultiviertes Fleisch zugelassen und durch gezielte Regulierungen schnelle Markteinführungen neuer Lebensmittel ermöglicht.

Kapital und Gesetzgebung

„Österreich hat großes Potenzial, eine führende Rolle im Bereich nachhaltiger Lebensmittelinnovationen einzunehmen. Dafür braucht es jedoch bessere Finanzierungsmöglichkeiten, gezielte Exportförderung und eine innovationsfreundlichere Gesetzgebung“, betont Hoffmann. „Diese Best-Practice-Beispiele zeigen, dass ein starkes Ökosystem aus Wissenschaft, Investoren und politischer Unterstützung essenziell für den Erfolg von Food-Startups ist. Nur mit einer gezielten Strategie kann Österreich seine Innovationskraft in der Lebensmittelbranche auch international ausspielen.“

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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