16.10.2025
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fonio.ai: Wiener KI-Startup nach einem Jahr mit 200.000 Euro monatlichem Umsatz

Das Wiener Startup erwartet bis Jahresende eine Verdoppelung des Umsatzes auf 400.000 Euro pro Monat und bereitet die Expansion in weitere europäische Märkte vor.
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fonio.ai, fonio, KI-Telefon
© fonio.ai/keinrath.com - Daniel Keinrath (l.) und Matthias Gruber von fonio.ai.

Vor rund einem Jahr startete das Wiener Startup fonio.ai mit seiner Vision, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kund:innen zu verändern – brutkasten berichtete. Heuer folgte das Erreichen der 1.000-Kunde-Marke sowie die Übernahme des Linzer Telefonassistenten fluently. Nun vermeldet das selbstfinanzierte Unternehmen, auf 2.500 Kund:innen gewachsen zu sein und einen monatlichen Umsatz von rund 200.000 Euro zu erzielen.

fonio.ai: 800.000 Anrufe pro Monat

Dabei stieg der monatliche Umsatz von 10.000 Euro im Jänner auf 100.000 Euro im Juni, bis er nun die neue Höchstmarke erreichte. Auch die Nutzung der KI-Lösung ist gestiegen: Wurden im Juni noch rund 500.000 Anrufe pro Monat automatisiert, sind es mittlerweile über 800.000 – vor allem in Branchen mit hohem Kommunikationsaufkommen – etwa bei Hausverwaltungen, Autohäusern, Arztpraxen, Kanzleien und E-Commerce-Unternehmen.

Archiv: „Die Ersten im DACH-Raum“ – fonio.ai-CEO Daniel Keinrath im Talk

„Was viele Startups erst nach mehreren Finanzierungsrunden erreichen, konnten wir innerhalb eines Jahres aus eigener Kraft realisieren: nachhaltiges Wachstum, einen (Anm.: jährlichen) Millionenumsatz und Profitabilität. Damit zählen wir zu den am schnellsten wachsenden, bootstrapped SaaS-Unternehmen Europas und erwarten, bis Jahresende unseren monatlichen Umsatz sogar zu verdoppeln“, sagt Daniel Keinrath, CEO und Mitgründer von fonio.ai.

Steuerungsebene

Ein zentraler Faktor für den Erfolg sei der eigens entwickelte „Orchestration Layer“, den fonio.ai vollständig intern konzipiert und umgesetzt hat. Diese Steuerungsebene koordiniert im Detail verschiedene KI-Systeme im Hintergrund, sodass sie „nahtlos zusammenarbeiten und flüssige, natürlich klingende Gespräche mit minimaler Latenz“ ermöglichen sollen. Sie erkenne zudem in Echtzeit, welche Komponente am besten geeignet sei, um Anfragen zu beantworten oder Daten abzurufen, und könne Stimmungen in der Stimme der Anrufenden erkennen und darauf reagieren.

„Unsere DSGVO-konformen und vollständig in Europa betriebenen Systeme reagieren in weniger als einer Sekunde und erfassen selbst komplexe deutsche E-Mail-Adressen oder Straßennamen fehlerfrei. Das ist weltweit einzigartig“, erklärt Matthias Gruber, CTO und Mitgründer von fonio.ai.

Expansion nach Frankreich, Italien und Spanien

Als Anbieter von KI-Telefonassistenten im DACH-Raum sieht sich das Startup für den nächsten Wachstumsschritt vorbereitet. Auf Basis der erfolgreichen Marktstellung plant das Unternehmen, seine Technologie in den kommenden Monaten auf weitere europäische Märkte auszuweiten.

Im ersten Schritt richtet fonio.ai seinen Fokus auf Frankreich, Italien und Spanien, wo das Unternehmen ab dem ersten Halbjahr 2026 aktiv sein wird. Parallel dazu arbeitet das Team daran, die Plattform zu einer Omnichannel-Kommunikationslösung weiterzuentwickeln: Neben Telefonaten sollen künftig auch E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Chatbots automatisiert werden – mit dem Ziel, eine zentrale Schnittstelle für Kundenkommunikation in Europa zu schaffen.

„Innerhalb eines Jahres haben wir im deutschsprachigen Raum eine starke Marktposition aufgebaut – nun richtet sich unser Fokus auf Europa“, sagt Keinrath. „Unser Anspruch ist es, eine führende Plattform für KI-gestützte Kommunikation auf dem Kontinent zu etablieren und zu zeigen, dass sich auch aus Österreich heraus wettbewerbsfähige Technologieunternehmen von europäischem Format entwickeln können.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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