15.01.2024

FOMO kreieren und Markenerinnerungen steigern – Das All-in-one-Pop-up-Store-Angebot der IP Österreich

Der Einzelhandel steht vor einer beispiellosen Herausforderung: Die rasante Entwicklung des Onlinehandels und Veränderungen im Konsumentenverhalten erfordern heute robuste Strategien, die nicht nur auf Digitalisierung, sondern auch auf Kreativität, Sichtbarkeit und persönliche Interaktion setzen
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TV First, Ricarda Lederle, TV Werbung günstig, Werbung für KMUs
(c) IP Österreich - IP Österreich-Sales Managerin Ricarda Lederle.
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IP Österreich, die RTL-Vermarktungstochter und führender Anbieter von Multichannel-Werbelösungen für den österreichischen Markt, präsentiert ein innovatives Angebot mit großem Potenzial: den Pop-up-Store.

Ein innovativer Ansatz für Ihre Markenkommunikation

Die Erfolgsgeschichte des Pop-up-Stores beruht auf flexibel angelegten, temporären Verkaufsflächen für Werbekunden, die in zentraler Lage in Wien zu finden sind. Doch der Pop-up-Store der IP geht weit über die physische Präsenz hinaus: Das Multichannel-Portfolio von IP Österreich umfasst neben TV-Sendern von RTL Deutschland, RTLZWEI, Sportsendern wie SPORT1 und Sky Sport Austria auch Regionalsender wie R9 und krone.tv. Zusätzlich bietet es ein Digitalportfolio mit den 50 bekanntesten Websites im D-A-CH-Raum, ein breites Influencerportfolio und digitale Außenwerbung. Dadurch kann IP Österreich die Pop-up-Stores weitreichend mit kreativen, crossmedialen Promotionkonzepten bewerben, um die Zielgruppe effektiv zum Store zu bringen.

Exklusivität, die ins Auge fällt und FOMO erzeugt

Das Pop-up-Store-Angebot von IP Österreich bietet eine einzigartige Möglichkeit, direkt mit Ihrer Zielgruppe in Kontakt zu treten. Hierbei profitieren Sie nicht nur von einer exklusiven Fläche für Ihre Marke, sondern auch von Promotion-Aktivitäten, gestalterischem Spielraum und hoher Auffindbarkeit durch prominente und stark frequentierte Standorte. Ein Pop-up-Store, der zeitlich begrenzt existiert, erzeugt zudem eine gewisse Dringlichkeit und das Gefühl der sogenannten „Fear of Missing Out“ (FOMO) bei den Kund:innen.

Durch solche Emotionen kann die Markenerinnerung enorm gesteigert werden. Der Erfolg zeigt sich dann nicht nur in Verkaufszahlen, sondern auch in der dauerhaften Kund:innenbindung und Word-of-Mouth-Empfehlungen.

Power Collaboration im Pop-up-Store: Gemeinsam erfolgreich

IP Österreich bietet auch die Möglichkeit, die „Power of Collaboration“ zu nutzen. Bei diesem innovativen Konzept präsentieren mindestens drei thematisch passende bzw. sich ergänzende Marken gemeinsam als Pop-up- oder Concept-Store ihre Produkte und Dienstleistungen. Die Zusammenarbeit im Pop-up-Store bietet Marken Synergien und gebündelte Ressourcen für ein erfolgreiches Projekt. IP Österreich produziert Werbemittel und ermöglicht Co-Branding für erhöhte Reichweite. Marken werden sorgfältig ausgewählt, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu präsentieren. Sie erhalten eine hochwertige Grundausstattung von Bene und eine gut sichtbare Location, was eine Win-win-Situation für alle schafft.

Alles aus einer Hand

IP Österreich stellt sicher, dass der gesamte Prozess von der Planung über die Umsetzung bis hin zum erfolgreichen Abschluss von Werbemaßnahmen im Pop-up-Store reibungslos abläuft. Das erfahrene Team unterstützt Sie in allen Bereichen, einschließlich:

  • Standortsuche und mietfreie Fläche
  • Personalisierbare Flächengestaltung
  • Individuelle Marketing- und Promotionkonzepte
  • PR und Content Marketing
  • Analyse, Reporting und Optimierung Nutzen Sie die Chance, gemeinsame Synergien zu entdecken und Ihren Marktanteil durch einzigartige Kund:innenbeziehungen zu erhöhen.

Sampling-Aktionen: Das perfekte Add-on zu Ihrem Pop-up-Store

Ergänzend zum einzigartigen Pop-up-Store-Angebot bietet IP Österreich auch Sampling-Aktionen als Add-on an. Diese Aktionen schaffen eine noch engere Produktnähe und ein positives Markenerlebnis. Doch wie funktionieren diese Sampling-Aktionen? Die effiziente Umsetzung von Sampling-Aktionen IP Österreich bewirbt Ihre Sampling-Aktion auf TV-, Online-, DOOH- und Influencer:innen-Kanälen und gewährleistet somit maximale Reichweite.

Durch die Integration eines QR-Codes auf den Werbemitteln wird eine nahtlose Conversion zur Anmeldemaske der Sampling-Aktion ermöglicht. Die Plattform inspoworld.at wurde speziell für die Abwicklung von Gewinnspielen konzipiert und garantiert Ihnen einen stressfreien Ablauf. Hier können sich interessierte Personen einfach und schnell für die Sampling-Aktion registrieren. Danach kümmert sich IP Österreich um die Lagerung, das Verpacken und den Versand der Produkte an die Teilnehmer.

Ihr Vorteil: Alles aus einer Hand

Die Sampling-Aktionen von IP Österreich bieten Ihnen:

  • Ein positives Markenerlebnis und Produktnähe
  • Abwicklung und Organisation der Gewinnspiel-Webseite durch inspoworld.at
  • Maximale Reichweite durch TV, Online,
    Influencer:innen und DOOH
  • Kostenlose Bereitstellung des fertigen Spots
    für Ihre Social-Media-Portale
  • Faires Preis-Leistungs-Verhältnis zu besonderen Konditionen

Wenn Sie also Ihren Pop-up-Store mit einer wirkungsvollen Sampling-Aktion kombinieren möchten, bietet Ihnen IP Österreich die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Marketing-Mix.


Kontakt: Ricarda Lederle, Sales Manager Innovation & Crossmedia von IP Österreich ([email protected]).

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Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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