20.06.2022

Förderungen für Startups: Mythen und Tipps – Finance Hacks für Startups

Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind ein gutes Instrument, um den Aufbau von Startups zu finanzieren. Mit diesen Tipps und Tricks kann man das Beste herausholen.
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Horizon 2020
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Förderungen: Get grants or die tryin‘

Keine Sorge, dieser Artikel ist keine Rückschau auf 50 Cents Durchbruchsalbum, sondern ein Finance Hack für alle Startups, die sich mit Förderungen finanzieren wollen. Förderungen aus öffentlichen Mitteln (englisch Grants) sind ein großartiges Instrument, um den Aufbau innovativer Geschäftsmodelle zu realisieren, ohne dabei Unternehmensanteile abdrücken oder sich massiv zu verschulden zu müssen. Sind Förderungen also das Finanz-Utopia für Startups?

Die Antwort auf die Frage oben lautet leider „Nein“: Jedes Unternehmen, das den Prozess vom Förderantrag bis zur Überweisung der letzten Tranche gegangen ist, weiß zu gut, dass Förderungen wohl hocheffektiv aber kein „easy money“ sind.

Wie funktionieren Förderungen? Facts vs. Fiction

Die beliebteste Finanzierungsformen bei Förderungen für Startups ist der „nicht rückzahlbare Zuschuss“. Der Name ist hier Programm: er muss nämlich nicht zurückbezahlt werden. Das lässt uns Gründer:innen viel ruhiger schlafen als so ein Darlehen-Damoklesschwert. Bei aller Freude gibt es hierbei zwei Missverständnisse, die wir gleich vorweg ausräumen wollen:

Urban Myth #1: Förderung ist eine freie Spende: Ein gängiges Missverständnis ist, dass der Zuschuss zur freien Verfügung steht. Tatsächlich werden nur „dem Projekt direkt zurechenbare Kosten“ gefördert. Diese Kosten müssen also nachweislich zusätzlich zum Tagesgeschäft entstehen.

Urban Myth #2: Förderung ist eine Vorauszahlung: Ein zweites liquiditätsgefährdendes Missverständnis ist, dass der Zuschuss sofort in voller Höhe überwiesen wird. Obwohl jeder Fördergeber seine eigenen Regularien hat, ist die Ausschüttung der Zuschüsse meist an Meilensteine geknüpft. Die Fördersumme wird euch also nicht upfront ausbezahlt, sondern erfolgt in Raten, die wiederum an Bedingungen geknüpft sind.

Tipps für Förderungen: Don’t die trying

Ihr seht schon, there is no free lunch bei Förderungen für Startups. Wir würden aber nicht unter der Flagge von Finance Hacks schreiben, wenn wir euch nicht auch genau solche liefern würden. Hier sind 7 Tipps zum erfolgreichen Management von Förderungen:

1. Denkt in Projekten

Förderprogramme denken in Projekten, ihr solltet das auch tun. Ein Projekt hat ein Ziel, einen Zeitraum, ein Budget und läuft zusätzlich zum Tagesgeschäft. Im ersten Schritt solltet ihr also eine klassische Projektplanung machen, in der ihr diese Punkte detailliert.

2. Plant realistisch

Plant eure Projektkosten entlang der vorgegebenen Struktur und plant diese bitte realistisch. Eine „Alles rein“ Strategie disqualifiziert euch schon bei der Vorauswahl und eine „Schmalspur“ Strategie bringt euch spätestens bei der Projektdurchführung in Not.

3. Gebt erst Geld aus, wenn es losgeht

Damit eure Kosten anerkannt werden, müssen sie im Förderungszeitraum liegen. Leider legt den Förderzeitraum nicht ihr fest, sondern der Fördergeber. Voreiliger Gehorsam beim Geld ausgeben lohnt sich also in dem Fall nicht.

4. Kategorisiert abrechenbare Belege

Vorsicht Spoiler: Externe Kosten können nur dann abgerechnet werden, wenn es Belege gibt. Kategorisiert daher alle relevanten Belege entsprechend der vorgegebenen Struktur des Förderprojekts. Zum Beispiel könnt ihr in eurem Belegmanagement-Tool den Belegen ein „Tag“ mit dem Namen des Förderprojekts verpassen.

5. Trackt eure Zeiten

Für die Anrechenbarkeit von Personalkosten sind – in der Regel stundengenaue – Zeitaufzeichnungen mit Tätigkeitsbeschreibungen notwendig. Richtet daher gleich zu Beginn ein zentrales Tool oder Dokument ein, auf das alle relevanten Personen Zugriff haben und trackt wöchentlich, ob alle Stunden erfasst sind.

6. Macht ein eigenes Bankkonto je Förderung

Solltet ihr das Glück haben, gleich mehrere Förderungen beziehen, ist es sinnvoll, für jede Förderung ein eigenes Unterkonto bei der Bank zu erstellen. So könnt ihr die Zahlungseingänge besser monitoren und spart euch, den Kontenauszug zu zerlegen.

7. Rechnet pünktlich ab und plant Zahlungslaufzeiten ein

Das Wichtigste zum Schluss: Die Auszahlung von Fördergeldern der erfolgt auf Basis eurer Abrechnung. Wenn ihr euer Geld pünktlich wollt, müsst ihr auch eine pünktliche Kostenabrechnung sicherstellen. Plant für eure Liquidität einen großzügigen Puffer ein. In der Regel erfolgen noch Prüfungen, Rückfrageschleifen etc. Schließlich handelt es sich bei den Fördergeber um Behörden und naja, ihr wisst ja…

Bonus Track: Ein unvollständiger Überblick über Förderungen

Förderungen für Startups gibt es auf allen vorstellbaren föderalen Ebenen, also von Städten, Bundesländern, Staaten und auch von der EU. Die bekanntesten Fördergeber dürfen wir euch hier zusammenfassen:

Über den Autor

Bernhard Frühlinger ist von Adam, dem digitalen Controlling-Service für KMU und Startups. Zuvor war er viele Jahre als Unternehmensberater für Finance Themen tätig.

Bereits in der Serie „Finance Hacks für Startups“ erschienen:

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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