14.08.2020

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

Die aws gab nun die konkreten Förderrichtlinien für die mit einer Milliarde Euro budgetierte Covid-19-Investitionsprämie heraus. Die Juristen von Ecovis haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
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Förderrichtlinie: So kommt man an die Covid-19-Investitionsprämie - Förderung
Förderrichtlinie: So kommt man an die Covid-19-Investitionsprämie (c) Adobe Stock - Stockfotos-MG

Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie. Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung. Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden. Da kann der Förderbetrag von sieben bzw. 14 Prozent pro eingereichtem Projekt schon einmal recht groß ausfallen – konkret sind im Rahmen des Instruments Förderbeträge bis zu 50 Millionen Euro möglich. Doch wer kann nun wirklich die Covid-19-investitionsprämie für welche Investitionen beantragen? Die aws gab nun die Förderrichtlinien heraus. Die Juristen von Ecovis haben diese zusammengefasst (Anm.: Die Auflistungen im Folgenden sind einem Ecovis-Newsletter entnommen).

Diese Voraussetzungen müssen Förderungswerber für die Covid-19-Investitionsprämie erfüllen

Können tatsächlich alle Unternehmen die Investitionsprämie beziehen? Förderungsfähig sind:

  • alle Unternehmen bei entsprechend qualifizierten Investitionen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche
  • Unternehmen müssen über einen Sitz und/oder eine inländische Betriebsstätte verfügen

Insolvente, staatliche Einheiten und Verurteilte – nicht förderungsfähig sind:

  • Unternehmen, wenn gegen sie oder gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder
    • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger vorliegen
  • Unternehmen, die von der Statistik Austria als „Staatliche Einheit“ (Kennung S.13) geführt werden (ausgenommen jener, die im Wettbewerb mit Unternehmen stehen und keine hoheitlichen Aufgaben vollziehen)
  • Unternehmen, die gegen gewisse Rechtsvorschriften verstoßen haben (zB Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, Sicherheitskontrollgesetz, sonstige österreichische Rechtsvorschriften, deren Verletzung gerichtlich strafbar ist)

Diese Investitionen können gefördert werden

Für welche Investitionen bekommt man die Förderung und für welche nicht? In welchem Zeitraum müssen die Investitionen getätigt werden bzw. worden sein? Und in welchen Fällen können 14 statt sieben Prozent gefördert werden?

Art der Investition

Für welche Investitionen gibt es eine Covid-19-investitionsprämie? Förderungsfähig sind:

  • Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (inklusive geringwertiger Wirtschaftsgüter). Neuinvestitionen sind aktivierungspflichtige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens, die im Unternehmen bzw im Konzern bisher im Anlagevermögen bzw Anlagenverzeichnis noch nicht aktiviert waren.
  • Als Neuinvestition kommen auch gebrauchte Güter in Frage, sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen handelt.
  • Für Förderungswerber, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Ausgaben-Rechner) oder gemäß § 4 Abs 1 EStG ermitteln, sind Neuinvestitionen Investitionen in Wirtschaftsgüter, die erstmalig in das steuerliche Anlagenverzeichnis aufgenommen werden. Wird die Gewinnermittlung per Pauschalierung vorgenommen, sind diese Vorschriften analog anzuwenden.
  • Dabei sind folgende Förderunter- und Förderobergrenzen zu beachten:
    • Minimal förderbares Investitionsvolumen pro Antrag ist 5000 Euro (exkl USt). Das Mindestinvestitionsvolumen ist antragsbezogen auszulegen und kann daher auch durch mehrere Investitionen erfüllt werden. Sofern daher mehrere begünstigte Investitionen vorliegen, können diese für die Beantragung zusammengerechnet werden.
    • Maximal förderbares Investitionsvolumen ist 50 Mio Euro (exkl USt) pro Unternehmen oder Konzern (Verpflichtung zu Aufstellung eines Konzernabschlusses iSd § 244 UGB)

Und welche Investitionen können sich Unternehmen nicht fördern lassen? Nicht förderungsfähige Kosten sind:

  • Investitionen in die Errichtung/Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. „Direkte Nutzung“ bedeutet eine technische-funktionale Verbindung mit der Anlage. Nicht von der direkten Nutzung erfasst sind die Auswirkungen der Anlage auf Gesamtbauwerke. Konkret zu den nicht förderungsfähigen Investitionen zählen:
    • Luftfahrzeuge, PKW, Lastkraftwägen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Schiffe, die dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen oder fossile Energieträger direkt nutzen (mit gewissen Ausnahmen, etwa Plug-In-Hybriden)
    • Anlagen zur Gebäudekonditionierung und Warmwasserbereitung auf Basis fossiler Energieträger
    • Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
    • Ausgenommen ist die Investition in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion (Prozessenergie-Einsparung > 10 Prozent) durch die Investition erzielt wird.
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen (Ausnahme: Aktivierung beim antragstellenden Unternehmen)
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (zB. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Erwerb von Gebäuden bzw Gebäudeanteilen, zB Geschäftslokalen (ausgenommen Direkterwerb von Gebäuden von Befugten iSd § 117 Abs 4 GewO [Bauträger] unter sinngemäßer Anwendung der nachfolgenden beiden Punkte)
  • Erwerb von Grundstücken
  • Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf oder Unternehmensübernahme resultieren
  • Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten
  • Finanzanlagen
  • Umsatzsteuer auf die Kosten der förderbaren Investition (Ausnahme: Umsatzsteuer ist nachweislich tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer zu tragen → keine Vorsteuerabzugsberechtigung)

Zeitliche Aspekte der Investition

Wann muss die Förderbare Investition erfolgen bzw. erfolgt sei? Details zum Zeitpunkt der Investition:

  • Erste Maßnahmen betreffend die Investition müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 gesetzt werden.
    • Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn.
    • Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.

Wann muss Inbetriebnahme der Investition erfolgen bzw. erfolgt sein?

  • Vor 1.8.2020 darf keine Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Baubetrieb und Inbetriebnahme erfolgen.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen. Bei einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro (exkl USt) hat die Inbetriebnahme und Bezahlung – unbeschadet üblicher Haftrücklässe – bis spätestens 28.2.2024 erfolgen (Zeitraum nicht verlängerbar).

Förderungshöhe

Wann wird mit sieben, wann mit 14 Prozent gefördert? Hinsichtlich der Zuschusshöhe besteht folgende Staffelung:

  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Bei förderungsfähigen Investitionen iZm Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science erhöht sich der Zuschuss für diese Teile der Investitionen auf 14 Prozent (im Detail zu den darunter fallenden Investitionen siehe Anhang 1 – 3 der Förderrichtlinie – Link unten).

Covid-19-Investitionsprämie: Abwicklung der Förderung

Einige Punkte sind im Bezug auf die Abwicklung zu beachten, etwa dass diese nach dem „first come – first serve“-Prinzip erfolgt. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws):

  • Der Förderantrag ist über den aws Fördermanager zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 zu stellen
  • Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch nach Eintreffen der Förderungsansuchen
  • Der Förderungsnehmer ist verpflichtet, der aws spätestens drei Monate ab der zeitlich letzten Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über den aws Fördermanager vorzulegen. Die inhaltliche Korrektheit der Abrechnungen ist ab einer Zuschusshöhe von 12.000 Euro zusätzlich von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Jahresabschlüsse samt Anlagenverzeichnis sind auf Verlangen vorzulegen.
  • Der Zuschuss wird nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung durch die aws als Einmalzahlung auf ein inländisches Bankkonto des Förderungsnehmers ausbezahlt.

Dabei sind noch einige Sonderfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Förderung relevant:

  • Werden die Investitionskosten gegenüber der Förderungszusage unterschritten, so reduziert sich die Förderung aliquot. Im Falle des Unterschreitens der Förderuntergrenze wird die Förderungszusage widerrufen.
  • Der Anspruch auf noch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlischt in folgenden Konstellationen:
    • Eröffnung eins Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Förderungsnehmers und ein Sanierungsplan wird nicht angenommen
    • Förderungsnehmer stellt Betriebstätigkeit dauerhaft ein
    • Abrechnung erfolgt nicht innerhalb der vorgesehenen Frist oder unvollständig
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben bei Antragstellung/Abrechnung
  • Im Falle der Veräußerung des Unternehmens (bzw Unternehmensteilen), Aus- und Umgründung sowie der Übergabe durch Schenkung oder im Erbwege muss der Käufer/Übernehmer sowie das geförderte Unternehmen unter Einbeziehung einer allenfalls entstehenden Konzerns die spezifischen Förderungsvoraussetzungen weiterhin erfüllen.

Auflagen und Bedingungen für die Covid-19-Investitionsprämie

Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden. Die Prämie ist unter anderem an folgende Auflagen/Bedingungen gekoppelt:

  • Einhaltung der 3-jährigen Sperrfrist
    • Geförderte Wirtschaftsgüter sind mindestens drei Jahre bei einer Betriebsstätte in Österreich zu belassen (zB. kein Verkauf oder Verwendung für Zwecke außerhalb einer österreichischen Betriebsstätte). Eine Ausnahme besteht für Software, die auch international genutzt werden kann.
    • Die Frist beginnt unmittelbar nach Abschluss der Investition (dh. Inbetriebnahme und Bezahlung, unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der zu fördernden Investition
    • Die Sperrfrist wird nicht verletzt, wenn Wirtschaftsgüter aufgrund von höherer Gewalt oder technischen Gebrechen aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, sofern eine Ersatzinvestition getätigt wird, und insgesamt die Sperrfrist eingehalten wird.
  • Der Förderungsnehmer hat dem aws alle Ereignisse, welche die Durchführung von Investitionen verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsantrag/-vertrag bzw vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würde, aus eigener Initiative unverzüglich bzw. spätestens bei der Abrechnung anzuzeigen
  • 10-jährige Aufbewahrungsfrist
    • Alle Bücher und Belege sowie sonstige Unterlagen – unter Vorbehalt einer Verlängerung der Aufbewahrungsfrist durch die aws – sind 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung, sicher und geordnet aufzubewahren
    • Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche, urschriftgetreue und überprüfbare Wiedergabe (auf Kosten des Fördernehmers) bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist

Bilanzielle und steuerliche Aspekte

Zusätzlich zur Zusammenfassung der Förderrichtlinien der Covid-19-Investitionsprämie geben die Experten von Ecovis auch noch Tipps zur Bilanzierung und Versteuerung:

Bilanzielle Darstellung im Jahresabschluss

Nachdem es sich bei der Covid-19-Investitionsprämie um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss ohne Gegenleistungsverpflichtung handelt, ist eine Bilanzierung wie folgt zu empfehlen:

  • Aktivseitig ist bei Bewilligung ohne Auszahlungsvorbehalt bereits vor tatsächlicher Auszahlung eine Forderung zu aktivieren.
  • Passivseitig ist der Zuschuss in einem gesonderten Passivposten zwischen dem Eigen- und Fremdkapital zu erfassen, der über die Nutzungsdauer der Investition erfolgswirksam aufgelöst wird (GuV-Erfassung als sonstige betriebliche Erträge oder offene Absetzung in einer Vorspalte zu den Abschreibungen).

Bilanzierung bei Eintritt einer Rückzahlungsverpflichtung:

  • Im Zusammenhang mit der Förderung besteht eine aufschiebend bedingte Rückzahlungsverpflichtung (zB die in der Förderrichtlinie verankerte 3-jährige Sperrfrist).
  • Bis zum Eintritt der Bedingung ist von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss auszugehen. Erst mit Eintritt der Bedingung ist eine Umgliederung des noch nicht erfolgswirksam erfassten Teiles des Zuschusses in die Verbindlichkeiten vorzunehmen. Ein etwaiger (infolge der vorangehenden Auflösung vorliegender) Fehlbetrag ist aufwandswirksam nachzuerfassen.
  • Soweit damit gerechnet werden muss, dass die Rückzahlungspflicht wirksam wird, ist diese im Rahmen einer Rückstellung zu berücksichtigen.

Steuerliche Aspekte

Gemäß § 124b Rz 365 EStG idF KonStG 2020 ist die Investitionsprämie keine Betriebseinnahme und § 6 Z 10 EStG (Kürzung der Anschaffungskosten um steuerfreie Subventionen), § 20 Abs 2 EStG bzw. § 12 Abs 2 KStG (Abzugsverbot für Aufwendungen iZm steuerfreien Einnahmen) sind nicht anzuwenden.

Der Zuschuss kann daher steuerfrei vereinnahmt werden. In den FAQs des aws wird hingegen darauf verwiesen, dass der Zuschuss die abzugsfähigen Aufwendungen (Abschreibungen) im betreffenden Wirtschaftsjahr kürzt.

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Alexandra Polic sitzt mit Harald Zumpf in einer Klasse der HTL Spenegrgasse
Lehrer Harald Zumpf betreut die Hochbegabten an der HTL Spengergasse. (c) brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Hinter einer Glasfassade in der Spengergasse befindet sich eine Schule, die mehr kann als Unterricht. Hier bauen Schüler:innen Software, die mit Produkten von Technologie-Giganten konkurriert. Wer das Gebäude betritt, sieht Klassenzimmer wie überall: Tische, Bildschirme, Schüler:innen vor ihren Laptops. Und doch entsteht hier etwas, das an vielen Schulen fehlt.

Die Liste der Absolvent:innen liest sich wie das Who’s who der österreichischen Tech-Szene: Eric Steinberger und Sebastian De Ro, deren KI-Coding-Startup Magic international für Aufsehen sorgt; Ben Koska, der mit seinen Brüdern in San Francisco an Infrastruktur für KI-Modelle arbeitet; Mojmír Horváth, der mit seinem Startup PothAI im Sommer ins Y-Combinator-Programm einzieht. Sie haben eines gemeinsam: Sie sind durch dieselbe Förderung gegangen.

Im Computerraum wartet Harald Zumpf. Er unterrichtet im Bereich Informatik – und betreut nebenbei jene, die mehr wollen als den Lehrplan. Zumpf ist seit fast 13 Jahren an der HTL Spengergasse. Als er damals an die Schule kam, fiel ihm auf, dass es zwar zahlreiche Unterstützungsangebote für schwächere Schüler:innen gab, aber kein spezielles Angebot für die leistungsstärksten. „Wir haben uns also gefragt: Wie bereiten wir die Besten möglichst gut auf die Welt nach der Schule vor?“, erzählt Zumpf. Der Lehrer suchte die Antwort direkt bei jenen, die im Unterricht herausstechen. Er fragte sie, was er für sie tun könne. So entstand nach und nach die Hochbegabtenförderung.

Heute hat sich daraus ein Programm mit 18 Schüler:innen entwickelt, die in Teams an innovativen Projekten für reale Kunden aus der Wirtschaft arbeiten. Auf dem Papier ist die Förderung ein Freifach; in der Praxis eine 24/7-Betreuung. „Alle Schüler:innen haben meine Handynummer und können sich jederzeit melden – auch am Sonntag oder in den Ferien“, sagt Zumpf. Auf LinkedIn fasst er es so zusammen: Serving Austria’s brightest minds. „Ich arbeite nicht für mich – ich arbeite für die Schüler:innen“, sagt er.

Die HTL Spengergasse im fünften Wiener Gemeindebezirk. (c) brutkasten

Erst Silicon Valley, dann Matura

Viele der Schüler:innen, die in Zumpfs Programm waren oder sind, zählen zu den vielversprechendsten Talenten in der Startup- und Innovationsszene. Der besagte Mojmír Horváth etwa, 19 Jahre alt, besucht im Rahmen eines Auslandsjahrs die renommierte Phillips Academy in den USA. Mit seinem Startup PothAI hat er es außerdem ins Early-Programm des Y-Combinator-Ökosystems geschafft. Im Sommer, gleich nach seiner Matura an der HTL Spengergasse, wird Horváth am Summer 2026 Batch teilnehmen.

Mit PothAI entwickelt er eine agentenbasierte KI, die Unternehmensdaten eigenständig analysiert, Hypothesen bildet und daraus kontinuierlich neue Erkenntnisse ableitet, um manuelle Analyseprozesse zu ersetzen. Mit drei Unternehmen sind bereits Pilotprojekte vereinbart. Wenn der YC-Batch startet, will Horváth eine funktionierende Version seines Produkts haben.

Dass er es jetzt schon so weit gebracht hat, hat er auch seiner Schule und der Hochbegabtenförderung zu verdanken. Dabei hat er aber nichts dem Zufall überlassen: „Ich habe Professor Zumpf schon vor dem Schulstart geschrieben, um herauszufinden, wie ich in das Programm komme“, erzählt Horváth. Die Förderung war einer der Gründe, warum er sich für die HTL Spengergasse entschieden hat. In die Förderung aufgenommen hat ihn Harald Zumpf in der zweiten Klasse. Ausschlaggebend war unter anderem ein Medizin-Hackathon: „Wir sind dort gegen PhD-Teams angetreten und haben den zweiten Platz erreicht, beim Publikumsvoting sogar den ersten.

In diesem Rahmen habe ich in 24 Stunden einen Deep-Learning-Algorithmus entwickelt, der Patientendaten verarbeitet und die Kostenentwicklung prognostiziert“, sagt Horváth.

Talente fallen auf

Dies ist einer von vielen Schlüsselmomenten, die Harald Zumpf mit seinen Schüler:innen erlebt. „Das Identifizieren der Hochbegabten ist das Einfachste überhaupt. Man muss sich eher Mühe geben, sie nicht zu erkennen“, sagt er. Dabei komme es auch gar nicht nur auf ihn an: „Wenn man eine Klasse fragt, wer von ihnen der Beste im Programmieren ist, zeigen alle auf dieselbe Person“, erzählt Zumpf. Auch Empfehlungen aus dem Lehrerkollegium bekommt er immer wieder.

Manchmal geht Zumpf auf die Schüler:innen zu, manchmal kommen sie zu ihm. Wer aufgenommen werden will, braucht einen bestimmten Notenschnitt, weil die schulischen Leistungen nicht leiden sollen. Kandidat:innen führen ein Gespräch mit Zumpf und zwei oder drei Schüler:innen, die bereits in der Förderung sind. „Uneinig über eine Aufnahme waren wir uns noch nie“, sagt Zumpf. Ein Assessment-Center oder andere formale Metriken gibt es nicht.

Harald Zumpf hat die Hochbegabtenförderung an der HTL Spengergasse ins Leben gerufen. (c) brutkasten

Echte Projekte statt Theorie

Was nach der Aufnahme passiert, bestimmen die Schüler:innen. In Teams von zwei bis vier Personen arbeiten sie an Themen, die sie interessieren. Dabei geht es immer um reale Projekte von Wirtschaftspartnern. „Wenn sie etwas brauchen – Mentoring, Kontakte, Rechenleistung oder Projekte –, dann organisiere ich das“, sagt Zumpf. Am Anfang des Schuljahrs stellte er Kontakt zu einer österreichischen Bank her, weil sich eines seiner Teams für Cybersecurity begeistert. Drei Tage später saßen deren Vertreter bereits in der Schule – und noch am selben Tag fiel der Startschuss für das Projekt. Mittlerweile haben die Schüler:innen eine KI für das Compliance-Management entwickelt.

„Je offener die Aufgabenstellung, desto besser. Wir arbeiten strikt agil – von Sprint zu Sprint“, sagt Zumpf. Einmal im Monat trifft er sich bei einem Jour fixe mit seinen Schüler:innen, aber wenn es Herausforderungen gibt, sieht er sie zum nächstmöglichen Termin. Den Wirtschaftspartnern verspricht Zumpf keine bestimmten Ergebnisse – die Schüler:innen sollen Fehler machen dürfen –, aber „meistens kommt etwas sehr Gutes heraus“.

Die Projekte laufen normalerweise über ein Schuljahr. Manchmal aber sind die Teams schon nach drei Wochen fertig. „Wir schauen nicht auf die Zeit – wir schauen auf das Ergebnis“, sagt Zumpf.

Von der HTL zu Y ­Combinator

Einer, der auch nicht auf die Zeit schaut, ist Ben Koska – zum Video-Interview erscheint er pünktlich um Mitternacht, nordamerikanische Westküstenzeit. Koska sitzt gemeinsam mit seinen Brüdern in San Francisco, um Infrastruktur für Firmen zu bauen, die KI-Modelle trainieren.

Auch er ist Absolvent der HTL Spengergasse, Maturajahrgang 2025, und war Teil des Y-Combinator-Programms, Batch 2025. Wer dort aufgenommen werden will, muss einiges vorweisen. Das konnte Koska – dank der Hochbegabtenförderung in der HTL.

„Die größte Stärke der Förderung ist die Freiheit, Dinge auszuprobieren und eigene Projekte zu verfolgen. Wir konnten an vielen Hackathons und Events teilnehmen – das wäre ohne die Unterstützung der Schule nicht möglich gewesen“, sagt Koska. Ein Highlight? „Wir haben ein akademisches Paper geschrieben und auf einer Konferenz in Dubai präsentiert – das hat mich extrem geprägt.“

In das Programm aufgenommen hat ihn Harald Zumpf, nachdem er sich bei der österreichischen Informatikolympiade für internationale Wettbewerbe qualifiziert hatte. Dass die Schule ihre jungen Talente dorthin schickt, ist Teil des Konzepts der HTL Spengergasse. „Was die HTL besonders macht, ist, dass Lehrer sagen: Wenn ihr etwas Sinnvolles macht, dann dürft ihr euch dafür Zeit nehmen“, sagt Koska.

Seine Zeit steckt Koska heute in sein Startup SF Tensor. Oft programmiert er bis spät in die Nacht – gemeinsam mit seinen Brüdern. Damit haben die drei schon früh begonnen: Noch während der Schulzeit machten sie parallel ihren Bachelor, ermöglicht durch das Programm „Schülerinnen und Schüler an die Hochschulen“ der OeAD. Der Abschluss kam damit noch vor der Matura. Ben Koska studiert heute bereits im Master Computer Science an der University of Colorado Boulder.

Seine Brüder haben inzwischen ebenfalls abgeschlossen: Ihren letzten Schultag am BG & BRG Keimgasse in Mödling hatten sie erst vor wenigen Wochen – ihre Bachelor-Abschlüsse aber schon längst in der Tasche.

Dass solche Wege kein Zufall sind, zeigt sich auch in den Rankings: In den Bestenlisten der österreichischen Informatikolympiade tauchen immer wieder Namen von Schüler:innen des BG & BRG Keimgasse und der HTL Spengergasse auf.

Ben Koska hat mit seinen Brüdern das Startup SF Tensor gegründet, an dem sie derzeit in San Francisco arbeiten. (c) San Francisco Tensor Company

Das Erfolgsrezept: Praxis und Freiraum

Was machen diese Schulen besser als alle anderen? „Das Programm selbst ist gar nicht so komplex – es ist eher die Einstellung der Lehrer:innen und der Schulleitung, die den Unterschied macht“, sagt Ben Koska. Man brauche keine komplizierten Regeln – man brauche Personen, die wirklich wollen, dass so etwas funktioniert.

PothAI-Co-Founder Mojmír Horváth sieht den Vorteil vor allem in der Praxis. „Was andere Schulen übernehmen sollten? Echte Projekte mit Unternehmen statt nur Übungsaufgaben“, sagt er. Auch dass in der Förderung nur Englisch gesprochen wird, habe ihn sehr gut auf internationale Programme wie Y Combinator vorbereitet. „Talente gibt es viele – aber erst durch die richtige Förderung kann wirklich etwas aus ihnen werden“, fasst Horváth zusammen.

Für Harald Zumpf sind mehrere Faktoren ausschlaggebend: Lehrkräfte wie er, die sich engagieren wollen, brauchen Freiraum und ein Umfeld, das unbürokratisches Vorgehen erlaubt. Starre Strukturen, feste Stundenpläne oder enge Lehrplanvorgaben stehen der Agilität, die für innovative Projekte nötig ist, oft im Weg. Wenn Lehrkräfte selbst Erfahrungen in der Wirtschaft gesammelt haben, können sie die Praxis meist besser vermitteln. Auch Zumpf ist seit 25 Jahren selbstständig tätig – nun eben neben seinem Job an der HTL. Viele der Schüler:innen im Hochbegabten-programm verdienen schon während der Schulzeit Geld als Software Engineers oder Consultants. Außerdem vernetzt Zumpf die Jugendlichen schon früh mit führenden Köpfen aus der Tech- und Startup-Szene.

Mindestens genauso wichtig ist für ihn aber das Mindset – und dazu gehört die Fehlerkultur. Zumpf spricht deshalb nie von Problemen: „Wir nennen es Herausforderungen“, sagt er. Scheitern ist trotzdem erlaubt: „Man muss wertschätzen, was gemacht wurde, und gutes Feedback geben“, sagt Zumpf.

Strukturelle Herausforderungen

So hält er es auch mit dem Programm selbst: Er schätzt, dass es die Hochbegabtenförderung gibt – aber weiß auch um deren Herausforderungen. Zum einen fehlen finanzielle Ressourcen; die Arbeit mit künstlicher Intelligenz ist kostspielig, und seitens der Schule gibt es kein Budget für die Anschaffung von Hardware. Aber Vereine und Wirtschaft unterstützen hier „schnell und unbürokratisch“, sagt Zumpf.

Offiziell ist die Hochbegabtenförderung als Freifach mit einer Wochenstunde angesetzt – entsprechend wird auch nur diese eine Stunde vergütet. Seine Schüler:innen schätzen das: „Ohne ihn geht gar nichts“, sagt SF-Tensor-Founder Ben Koska, der noch immer regelmäßig mit seinem ehemaligen HTL-Lehrer telefoniert.

Aus Talenten werden Leader

Ben Koska und Mojmír Horváth kamen als Schüler an die HTL Spengergasse – und gehen als Gründer. Eric Steinberger und Sebastian De Ro haben mit Magic ein Startup gebaut, das international Aufmerksamkeit bekommt. Wieder andere entwickeln schon vor der Matura KI-Systeme auf Produktionsniveau oder werden für Programme wie die Rise Initiative ausgewählt.

Was sie verbindet, ist weniger ein bestimmter Karriereweg als ein gemeinsamer Ausgangspunkt: eine Schule, die ihnen zutraut, mehr zu können – und ihnen den Raum gibt, es zu beweisen. Vielleicht ist das das eigentliche Erfolgsrezept der HTL Spengergasse: Nicht ein besonderes Curriculum, sondern die einfache Entscheidung, hinzuschauen – und Talente ernst zu nehmen.

Mojmír Horváth wird im Sommer im Y-Combinator-Programm sein Startup PothAI
weiterentwickeln. (c) privat

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AI Summaries

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

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  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

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  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

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1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

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  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.