14.08.2020

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

Die aws gab nun die konkreten Förderrichtlinien für die mit einer Milliarde Euro budgetierte Covid-19-Investitionsprämie heraus. Die Juristen von Ecovis haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
/artikel/foerderrichtlinien-covid-19-investitionspraemie
Förderrichtlinie: So kommt man an die Covid-19-Investitionsprämie - Förderung
Förderrichtlinie: So kommt man an die Covid-19-Investitionsprämie (c) Adobe Stock - Stockfotos-MG

Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie. Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung. Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden. Da kann der Förderbetrag von sieben bzw. 14 Prozent pro eingereichtem Projekt schon einmal recht groß ausfallen – konkret sind im Rahmen des Instruments Förderbeträge bis zu 50 Millionen Euro möglich. Doch wer kann nun wirklich die Covid-19-investitionsprämie für welche Investitionen beantragen? Die aws gab nun die Förderrichtlinien heraus. Die Juristen von Ecovis haben diese zusammengefasst (Anm.: Die Auflistungen im Folgenden sind einem Ecovis-Newsletter entnommen).

Diese Voraussetzungen müssen Förderungswerber für die Covid-19-Investitionsprämie erfüllen

Können tatsächlich alle Unternehmen die Investitionsprämie beziehen? Förderungsfähig sind:

  • alle Unternehmen bei entsprechend qualifizierten Investitionen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe und Branche
  • Unternehmen müssen über einen Sitz und/oder eine inländische Betriebsstätte verfügen

Insolvente, staatliche Einheiten und Verurteilte – nicht förderungsfähig sind:

  • Unternehmen, wenn gegen sie oder gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder
    • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger vorliegen
  • Unternehmen, die von der Statistik Austria als „Staatliche Einheit“ (Kennung S.13) geführt werden (ausgenommen jener, die im Wettbewerb mit Unternehmen stehen und keine hoheitlichen Aufgaben vollziehen)
  • Unternehmen, die gegen gewisse Rechtsvorschriften verstoßen haben (zB Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, Sicherheitskontrollgesetz, sonstige österreichische Rechtsvorschriften, deren Verletzung gerichtlich strafbar ist)

Diese Investitionen können gefördert werden

Für welche Investitionen bekommt man die Förderung und für welche nicht? In welchem Zeitraum müssen die Investitionen getätigt werden bzw. worden sein? Und in welchen Fällen können 14 statt sieben Prozent gefördert werden?

Art der Investition

Für welche Investitionen gibt es eine Covid-19-investitionsprämie? Förderungsfähig sind:

  • Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (inklusive geringwertiger Wirtschaftsgüter). Neuinvestitionen sind aktivierungspflichtige Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens, die im Unternehmen bzw im Konzern bisher im Anlagevermögen bzw Anlagenverzeichnis noch nicht aktiviert waren.
  • Als Neuinvestition kommen auch gebrauchte Güter in Frage, sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen handelt.
  • Für Förderungswerber, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Ausgaben-Rechner) oder gemäß § 4 Abs 1 EStG ermitteln, sind Neuinvestitionen Investitionen in Wirtschaftsgüter, die erstmalig in das steuerliche Anlagenverzeichnis aufgenommen werden. Wird die Gewinnermittlung per Pauschalierung vorgenommen, sind diese Vorschriften analog anzuwenden.
  • Dabei sind folgende Förderunter- und Förderobergrenzen zu beachten:
    • Minimal förderbares Investitionsvolumen pro Antrag ist 5000 Euro (exkl USt). Das Mindestinvestitionsvolumen ist antragsbezogen auszulegen und kann daher auch durch mehrere Investitionen erfüllt werden. Sofern daher mehrere begünstigte Investitionen vorliegen, können diese für die Beantragung zusammengerechnet werden.
    • Maximal förderbares Investitionsvolumen ist 50 Mio Euro (exkl USt) pro Unternehmen oder Konzern (Verpflichtung zu Aufstellung eines Konzernabschlusses iSd § 244 UGB)

Und welche Investitionen können sich Unternehmen nicht fördern lassen? Nicht förderungsfähige Kosten sind:

  • Investitionen in die Errichtung/Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. „Direkte Nutzung“ bedeutet eine technische-funktionale Verbindung mit der Anlage. Nicht von der direkten Nutzung erfasst sind die Auswirkungen der Anlage auf Gesamtbauwerke. Konkret zu den nicht förderungsfähigen Investitionen zählen:
    • Luftfahrzeuge, PKW, Lastkraftwägen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Schiffe, die dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen oder fossile Energieträger direkt nutzen (mit gewissen Ausnahmen, etwa Plug-In-Hybriden)
    • Anlagen zur Gebäudekonditionierung und Warmwasserbereitung auf Basis fossiler Energieträger
    • Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
    • Ausgenommen ist die Investition in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion (Prozessenergie-Einsparung > 10 Prozent) durch die Investition erzielt wird.
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen (Ausnahme: Aktivierung beim antragstellenden Unternehmen)
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (zB. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Erwerb von Gebäuden bzw Gebäudeanteilen, zB Geschäftslokalen (ausgenommen Direkterwerb von Gebäuden von Befugten iSd § 117 Abs 4 GewO [Bauträger] unter sinngemäßer Anwendung der nachfolgenden beiden Punkte)
  • Erwerb von Grundstücken
  • Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf oder Unternehmensübernahme resultieren
  • Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten
  • Finanzanlagen
  • Umsatzsteuer auf die Kosten der förderbaren Investition (Ausnahme: Umsatzsteuer ist nachweislich tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer zu tragen → keine Vorsteuerabzugsberechtigung)

Zeitliche Aspekte der Investition

Wann muss die Förderbare Investition erfolgen bzw. erfolgt sei? Details zum Zeitpunkt der Investition:

  • Erste Maßnahmen betreffend die Investition müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 gesetzt werden.
    • Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn.
    • Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.

Wann muss Inbetriebnahme der Investition erfolgen bzw. erfolgt sein?

  • Vor 1.8.2020 darf keine Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Baubetrieb und Inbetriebnahme erfolgen.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen. Bei einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro (exkl USt) hat die Inbetriebnahme und Bezahlung – unbeschadet üblicher Haftrücklässe – bis spätestens 28.2.2024 erfolgen (Zeitraum nicht verlängerbar).

Förderungshöhe

Wann wird mit sieben, wann mit 14 Prozent gefördert? Hinsichtlich der Zuschusshöhe besteht folgende Staffelung:

  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Bei förderungsfähigen Investitionen iZm Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science erhöht sich der Zuschuss für diese Teile der Investitionen auf 14 Prozent (im Detail zu den darunter fallenden Investitionen siehe Anhang 1 – 3 der Förderrichtlinie – Link unten).

Covid-19-Investitionsprämie: Abwicklung der Förderung

Einige Punkte sind im Bezug auf die Abwicklung zu beachten, etwa dass diese nach dem „first come – first serve“-Prinzip erfolgt. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws):

  • Der Förderantrag ist über den aws Fördermanager zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 zu stellen
  • Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch nach Eintreffen der Förderungsansuchen
  • Der Förderungsnehmer ist verpflichtet, der aws spätestens drei Monate ab der zeitlich letzten Inbetriebnahme und Bezahlung der zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über den aws Fördermanager vorzulegen. Die inhaltliche Korrektheit der Abrechnungen ist ab einer Zuschusshöhe von 12.000 Euro zusätzlich von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Jahresabschlüsse samt Anlagenverzeichnis sind auf Verlangen vorzulegen.
  • Der Zuschuss wird nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung durch die aws als Einmalzahlung auf ein inländisches Bankkonto des Förderungsnehmers ausbezahlt.

Dabei sind noch einige Sonderfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Förderung relevant:

  • Werden die Investitionskosten gegenüber der Förderungszusage unterschritten, so reduziert sich die Förderung aliquot. Im Falle des Unterschreitens der Förderuntergrenze wird die Förderungszusage widerrufen.
  • Der Anspruch auf noch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlischt in folgenden Konstellationen:
    • Eröffnung eins Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Förderungsnehmers und ein Sanierungsplan wird nicht angenommen
    • Förderungsnehmer stellt Betriebstätigkeit dauerhaft ein
    • Abrechnung erfolgt nicht innerhalb der vorgesehenen Frist oder unvollständig
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben bei Antragstellung/Abrechnung
  • Im Falle der Veräußerung des Unternehmens (bzw Unternehmensteilen), Aus- und Umgründung sowie der Übergabe durch Schenkung oder im Erbwege muss der Käufer/Übernehmer sowie das geförderte Unternehmen unter Einbeziehung einer allenfalls entstehenden Konzerns die spezifischen Förderungsvoraussetzungen weiterhin erfüllen.

Auflagen und Bedingungen für die Covid-19-Investitionsprämie

Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden. Die Prämie ist unter anderem an folgende Auflagen/Bedingungen gekoppelt:

  • Einhaltung der 3-jährigen Sperrfrist
    • Geförderte Wirtschaftsgüter sind mindestens drei Jahre bei einer Betriebsstätte in Österreich zu belassen (zB. kein Verkauf oder Verwendung für Zwecke außerhalb einer österreichischen Betriebsstätte). Eine Ausnahme besteht für Software, die auch international genutzt werden kann.
    • Die Frist beginnt unmittelbar nach Abschluss der Investition (dh. Inbetriebnahme und Bezahlung, unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der zu fördernden Investition
    • Die Sperrfrist wird nicht verletzt, wenn Wirtschaftsgüter aufgrund von höherer Gewalt oder technischen Gebrechen aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, sofern eine Ersatzinvestition getätigt wird, und insgesamt die Sperrfrist eingehalten wird.
  • Der Förderungsnehmer hat dem aws alle Ereignisse, welche die Durchführung von Investitionen verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsantrag/-vertrag bzw vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würde, aus eigener Initiative unverzüglich bzw. spätestens bei der Abrechnung anzuzeigen
  • 10-jährige Aufbewahrungsfrist
    • Alle Bücher und Belege sowie sonstige Unterlagen – unter Vorbehalt einer Verlängerung der Aufbewahrungsfrist durch die aws – sind 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung, sicher und geordnet aufzubewahren
    • Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche, urschriftgetreue und überprüfbare Wiedergabe (auf Kosten des Fördernehmers) bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist

Bilanzielle und steuerliche Aspekte

Zusätzlich zur Zusammenfassung der Förderrichtlinien der Covid-19-Investitionsprämie geben die Experten von Ecovis auch noch Tipps zur Bilanzierung und Versteuerung:

Bilanzielle Darstellung im Jahresabschluss

Nachdem es sich bei der Covid-19-Investitionsprämie um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss ohne Gegenleistungsverpflichtung handelt, ist eine Bilanzierung wie folgt zu empfehlen:

  • Aktivseitig ist bei Bewilligung ohne Auszahlungsvorbehalt bereits vor tatsächlicher Auszahlung eine Forderung zu aktivieren.
  • Passivseitig ist der Zuschuss in einem gesonderten Passivposten zwischen dem Eigen- und Fremdkapital zu erfassen, der über die Nutzungsdauer der Investition erfolgswirksam aufgelöst wird (GuV-Erfassung als sonstige betriebliche Erträge oder offene Absetzung in einer Vorspalte zu den Abschreibungen).

Bilanzierung bei Eintritt einer Rückzahlungsverpflichtung:

  • Im Zusammenhang mit der Förderung besteht eine aufschiebend bedingte Rückzahlungsverpflichtung (zB die in der Förderrichtlinie verankerte 3-jährige Sperrfrist).
  • Bis zum Eintritt der Bedingung ist von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss auszugehen. Erst mit Eintritt der Bedingung ist eine Umgliederung des noch nicht erfolgswirksam erfassten Teiles des Zuschusses in die Verbindlichkeiten vorzunehmen. Ein etwaiger (infolge der vorangehenden Auflösung vorliegender) Fehlbetrag ist aufwandswirksam nachzuerfassen.
  • Soweit damit gerechnet werden muss, dass die Rückzahlungspflicht wirksam wird, ist diese im Rahmen einer Rückstellung zu berücksichtigen.

Steuerliche Aspekte

Gemäß § 124b Rz 365 EStG idF KonStG 2020 ist die Investitionsprämie keine Betriebseinnahme und § 6 Z 10 EStG (Kürzung der Anschaffungskosten um steuerfreie Subventionen), § 20 Abs 2 EStG bzw. § 12 Abs 2 KStG (Abzugsverbot für Aufwendungen iZm steuerfreien Einnahmen) sind nicht anzuwenden.

Der Zuschuss kann daher steuerfrei vereinnahmt werden. In den FAQs des aws wird hingegen darauf verwiesen, dass der Zuschuss die abzugsfähigen Aufwendungen (Abschreibungen) im betreffenden Wirtschaftsjahr kürzt.

Deine ungelesenen Artikel:
10.07.2026

Martin Ohneberg: „Wir dürfen nicht zu einem Land der Anwender werden“

HENN-Eigentümer und CEO Martin Ohneberg hielt beim World Venture Forum in Kitzbühel die Rede zum Gala-Dinner - mit einer unbequemen Botschaft an Europa. Im brutkasten-Interview spricht er über digitale Souveränität als letzte Chance, den Transformationsdruck im Automotive und den Megatrend Kühlung, von Rechenzentren bis zu humanoiden Robotern.
/artikel/martin-ohneberg-wir-duerfen-nicht-zu-einem-land-der-anwender-werden
10.07.2026

Martin Ohneberg: „Wir dürfen nicht zu einem Land der Anwender werden“

HENN-Eigentümer und CEO Martin Ohneberg hielt beim World Venture Forum in Kitzbühel die Rede zum Gala-Dinner - mit einer unbequemen Botschaft an Europa. Im brutkasten-Interview spricht er über digitale Souveränität als letzte Chance, den Transformationsdruck im Automotive und den Megatrend Kühlung, von Rechenzentren bis zu humanoiden Robotern.
/artikel/martin-ohneberg-wir-duerfen-nicht-zu-einem-land-der-anwender-werden
Martin Ohneberg am World Venture Forum in Kitzbühel | (c) brutkasten

Beim World Venture Forum in Kitzbühel hielt Martin Ohneberg auf Einladung von Initiator Berthold Baurek-Karlic die Rede zum Gala-Dinner: über Europa im globalen Kontext. Seine Botschaft, die er im brutkasten-Gespräch wiederholt: Europa hat kein Ideen-, sondern ein Umsetzungs- und Kapitalproblem. Und: „Wir reden nicht von einer Krise, sondern von einer Transformation.“ In der Transformation bringe Warten nichts.

Ohneberg weiß, wovon er spricht. Der Vorarlberger Industrielle übernahm 2011 die HENN Gruppe und baute den Verbindungstechnologie-Spezialisten zum Nischen-Weltmarktführer bei Ladeluft-Schnellkupplungen für die Automobilindustrie aus – eine Position, die das Unternehmen bis heute hält. Während die Branche mitten in einer schmerzhaften Transformation steckt, richtet er seine Gruppe nun auf einen Megatrend aus, der von KI-Rechenzentren bis zu humanoiden Robotern reicht: Kühlung.

Im Gespräch mit brutkasten erklärt Ohneberg, warum Europa beim Thema Souveränität den letzten Moment erreicht hat, weshalb das Self-driving Car der echte Game Changer wird und was passieren muss, damit der Kontinent nicht zum reinen Anwender fremder Technologien wird.


brutkasten: In deiner Rede beim World Venture Forum hast du die Formel „Europe discusses, America decides, Asia acts“ aufgegriffen. Gleichzeitig läuft gerade die Debatte um Europas digitale Souveränität. Ist da ein Momentum?

Martin Ohneberg: Wenn Europa jetzt beim Thema Souveränität nicht aufwacht, wird es ganz schwierig. Ich glaube, es ist der letzte Moment. Das wurde erkannt, der Draghi-Report hat seinen Teil dazu beigetragen. Jetzt muss gehandelt werden. Die Frage ist: Haben wir noch eine Chance, das Ruder herumzureißen? Die Gefahr ist, dass wir vom Land der Innovation und der Produktion zum Land der Anwender werden. Und leicht wird das nicht: Kapital ist der Rohstoff der Zukunft. Wenn man sich den Börsengang von SpaceX anschaut, sind das Dimensionen, da können wir in Europa nicht mit. Wir haben tolle Ideen und viele tolle Startups. Aber wenn man anschaut, wo sie skalieren und wo sie das Geld holen, ist es dann doch Amerika.

Was muss auf europäischer Ebene passieren? Sollte die öffentliche Beschaffung etwa gezielt europäische Lösungen bevorzugen?

Man kann das leicht sagen, aber es ist diffiziler, als oft geglaubt wird. Unsere Abhängigkeiten sind in vielen Technologien und bei seltenen Erden inzwischen so groß, dass es extrem schwierig ist, sich stärker gegen andere Nationen aufzustellen. Dazu fehlt die Geschlossenheit: 27 Länder, jeder agiert selbst, Frankreich anders als Deutschland. Natürlich macht es Sinn, die europäische Wirtschaft stärker zu schützen. Aber die eigentlichen Probleme liegen tiefer: Wir haben keinen einheitlichen Kapitalmarkt, weshalb das Geld, das in Europa durchaus vorhanden ist, hauptsächlich nach Amerika geht. Die Bürokratie ist überbordend. Und wir müssen wegkommen von den Überschriften, ob das jetzt Green Deal heißt oder Industrial Acceleration Act, und in die Umsetzung kommen. Europa ist prädestiniert für tolle Strategien und Visionen. Am Ende mangelt es an der konsequenten Umsetzung.

Woran scheitert die?

Wir haben tolle Universitäten, Innovationen, eine starke Industrie. Aber wir bringen es nicht auf die Straße, weil Europa ein zu komplexes Gebilde ist. Allein die Geschwindigkeit: Bis etwas durch Parlament und Kommission ist, vergehen im Schnitt rund 18 Monate. Bis es in Kraft tritt, reden wir von zwei, drei Jahren. Wir sind aber in einer Zeit angekommen, in der Speed der Key ist. Es passieren ja Dinge, aber sie passieren halt außerhalb Europas. Das ist eigentlich das Thema. Die Konsequenz: Bei uns wird gegründet und entwickelt, skaliert wird in Amerika. Und dann importieren wir die Produkte wieder, die wir selbst erfunden haben.

Du bist mit HENN Zulieferer der Automobilindustrie. Bei VW und anderen ist enormer Druck im System. Wie nimmst du die Lage wahr?

Das, was jetzt in Europa passiert, ist meiner Ansicht nach erst der Beginn. Da wird noch mehr kommen. Vor ein paar Jahren hat man für diese Zeit von 125 Millionen produzierten Autos weltweit gesprochen, wir sind jetzt bei rund 90 bis 92 Millionen. Global wird wenig Wachstum vorhanden sein, dafür kommt ein massiver Verdrängungswettbewerb zwischen den Regionen, der nach aktuellem Stand zugunsten Asiens ausgehen wird. Wichtig ist mir die Unterscheidung: Wir reden nicht von einer Krise, sondern von einer Transformation. Eine Krise geht vorbei, ob Corona, Suezkanal oder Energiepreise. Die Transformation bleibt. In der Krise kannst du durchtauchen, in der Transformation bringt Warten nichts. Du musst handeln und gestalten.

Du siehst den nächsten großen Schub bei Self-driving Cars. Warum ausgerechnet dort?

Weil sich die Mobilität damit noch einmal fundamental verändert. Beim E-Auto ist der Customer Benefit de facto der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Das ist ideologisch, ob das ein riesiger Kundenvorteil ist, kann man diskutieren. Das Self-driving Car hat den echten Customer Benefit: Ich muss nicht mehr selbst fahren und kann jederzeit einsteigen. Wenn man sich anschaut, was Waymo, Huawei und andere schon auf der Straße haben und welche Datenmengen dort täglich generiert werden, kann man sich vorstellen, wie schnell das gehen wird. Für die Zulieferindustrie heißt das: extreme Standardisierung und Konsolidierung. Autos werden modular. Man kauft künftig ein „Skateboard“ mit vier Rädern, Batterie und integrierter Software, das Self-driving-Modul wird eingeschoben wie früher das erste Navi ins Auto. Und es wird die Foxconns geben, die das komplette Modul fertigen.

Wie stellt sich HENN darauf ein?

Wir kommen aus einer Nische, in der wir bis heute Weltmarktführer sind, der Ladeluft, und transformieren uns in einen Markt, der groß, aber extrem kompetitiv ist. Wir sind de facto in einem Red Ocean unterwegs. Deshalb richten wir die Gruppe stark auf den Megatrend Kühlung aus. Überall, wo verstärkt Elektrizität eingesetzt wird, braucht es Kühlung, und künftig immer öfter Wasserkühlung, weil die Leistungen so hoch sind. Die Rechenzentren, die jetzt gebaut werden, müssen alle wassergekühlt werden. Das ist unser Heimspiel: Da haben wir erste Anwendungen, Prototypen und intensive Gespräche. Dazu kommen Renewables wie Windkraft. Und humanoide Roboter, die aktuell noch luftgekühlt sind, künftig aber ebenfalls wassergekühlt werden müssen.

Stichwort Humanoide und Physical AI: Hat Europa dort überhaupt eine Chance?

Die Voraussetzungen wären da: Wir haben die Ingenieure, die klassische Industrie, hohe Innovationstätigkeit. Und die Notwendigkeit ist hundertprozentig gegeben: Demografisch müssen wir in Automatisierung und Robotik investieren, Punkt. Aber aktuell passiert wieder fast alles außerhalb Europas. Wenn Europa Souveränität ernst nimmt, muss spätestens bei den Humanoiden sichergestellt sein, dass es ein europäisches Produkt gibt, weil der Vergleich zum Menschen so nahe ist. Wenn China, die USA oder andere unsere Humanoiden in den Produktionshallen steuern, weiß ich nicht, ob das so angenehm ist. Es gibt positive Schritte wie die große Finanzierungsrunde von Neura Robotics mit Partnern wie Bosch und Schaeffler. Aber das Kapital fließt insgesamt wiederum nicht nach Europa. Die große Frage wird sein: Wie hoch ist unser Wertschöpfungsanteil? Dass wir anwenden werden, davon bin ich überzeugt. Ob wir ein eigenes Ökosystem aufbauen können, das entscheidet sich jetzt.

Zum Abschluss: Was gibst du Gründer:innen mit, die jetzt starten?

Es gibt nichts Besseres, als Unternehmer zu sein. Das ist die Champions League der Wirtschaft. Es kann jeder Unternehmer werden. Man braucht den Mut zu sagen: Jetzt mache ich den Sprung. Und dann Konsequenz. Aber es muss klar sein: Eine Unternehmerkarriere hat immer Höhen und Tiefen. Der Unternehmer ist der Einzige, der wirklich Risiko nimmt. Er ist bis zum Schluss auf dem Schiff.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

1 Mrd. Euro Budget: So bekommt man die Covid-19-Investitionsprämie

  • Sie soll die Konjunktur ankurbeln, indem sie Unternehmen zum Investieren bewegt: Die kürzlich vorgestellte Covid-19-Investitionsprämie.
  • Mit einer Milliarde Euro Budget stehen der aws, die die Förderung umsetzt, dafür insgesamt zur Verfügung.
  • Dass der Etat erheblich höher ausfällt, als bei anderen Corona-Hilfen ist kein Zufall: Die Förderung kann von Unternehmen jeder Größe, also auch Großkonzernen, beansprucht werden.
  • Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat bis längstens 28.2.2022 zu erfolgen.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen
  • Nicht nur im Vorhinein müssen für die Covid-19-Investitionsprämie Kriterien erfüllt werden.