25.07.2022

FMTG Invest: Falkensteiner baut Crowdinvesting aus

Falkensteiner setzt in Zukunft beim Crowdinvesting auf die White-Label-Lösung von Conda und will den Bereich stark ausbauen.
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Anne Aubrunner ist Managing Director der FMTG Invest © Dragan Dok/Falkensteiner
Anne Aubrunner ist Managing Director der FMTG Invest © Dragan Dok/Falkensteiner

Falkensteiner gehört zu den Crowdinvesting-Pionieren in Österreich. Seit 2016 gab es immer wieder Kampagnen, über die Privatanleger kleinere und größere Summen investieren konnten – wer sich die Rendite in Hotelgutscheinen auszahlen ließ, bekam eine höhere Rendite. Dabei setzte Falkensteiner ursprünglich auf die österreichische Plattform Finnest – und blieb dieser auch treu als sie 2019 mit der finnischen Plattform Invesdor fusionierte und in weiterer Folge in dieser aufging. Die Bilanz kann sich sehen lassen: 7 Finanzierungsrunden, 2500 Investor:innen, 26 Millionen Euro Investmentsumme, 2,3 Millionen Euro ausbezahlte Zinsen. Falkensteiner will dieses Standbein der Finanzierung in Zukunft noch weiter ausbauen, hat dazu mit der FMTG Invest eine eigene Unit gegründet und setzt auf eine eigene Plattform.

White-Label-Lösung von Conda

Aktuell läuft die mittlerweile 8. Crowdinvesting-Kampagne bis Ende Juli, die sechs Tage vor Ablauf bereits auf 5,7 Millionen Euro kommt – die Höchstsumme liegt bei 7,5 Millionen Euro. Bis 2027 will Falkensteiner den Hunderten Investor:innen dann entweder 4 Prozent Zinsen pro Jahr oder 6,5 Prozent Zinsen pro Jahr in Form von Hotelgutscheinen auszahlen. Die 8. Kampagne läuft allerdings nicht mehr bei Invesdor, sondern auf einer eigenen Plattform auf der Website der FMTG Invest – dahinter steckt die White-Label-Lösung des Crowdinvesting-Pioniers Conda, dem erst kürzlich ein Management-Buy-Out aus der Startup300-Gruppe gelang. Mit dem Umstieg auf eine eigene Plattform erweitert Falkensteiner die Zielgruppe der Investor:innen erstmals auch auf die Schweiz.

„Mit der FMTG Invest wollen wir uns für die Zukunft neu aufstellen. Wir waren daher einerseits auf der Suche nach einer Technologie, die unsere potenziellen Produkte abdecken kann, sowie nach einem Unternehmen, das White Label-Lösungen anbietet. Mit Conda haben wir hier den richtigen Partner gefunden“, teilte Falkensteiner auf Nachfrage des brutkasten mit. Heuer seien insgesamt zwei Kampagnen geplant – die langfristige Strategie sei gerade in Ausarbeitung.

Anne Aubrunner als Managing Director

Für diese Strategie hat sich Falkensteiner einen Profi neu ins Team geholt. Die Leitung der Unit FMTG Invest übernimmt Anne Aubrunner, die aus dem Banking kommt. Von 2017 bis 2021 hat sie als Head of Online Retail & Markets Sales der Kommunalkredit Austria AG das Retail Geschäft in Österreich und Deutschland aufgebaut und das Institutionelle Kunden­geschäft maßgeblich erweitert. Davor war Sie in der Raiffeisen Bankengruppe zuerst als Head of Marketing für Raiffeisen Capital Management tätig und hat von 2010 bis 2016 den Bereich Market & Innovation Management für Raiffeisen Österreich aufgebaut und geleitet.

„Digitalen Finanzlösungen gehört die Zukunft. Ich freue mich daher auf die spannende Herausforderung und die enge Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Conda. Gemeinsam wollen wir mit innovativen Ansätzen frischen Wind in die Crowd-Investment-Szene bringen und ein Service-Angebot kreieren, das verständlich und kostengünstig ist. Die Empathie für unsere Kund:innen darf dabei aber nicht verloren gehen“, sagt Aubrunner.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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